Samstag, 19. Dezember 2009

Teilweise Skepsis gegenüber Unesco-Biosphärenreservat Garmisch-Partenkirchen

Im Zusammenhang mit der Bewerbung um die Olympischen Winterspiele 2018 in München plant die Bewerbergesellschaft die Einrichtung eines Unesco-Biosphärenreservats Garmisch Partenkirchen. Das Biosphärenreservat soll hierbei nicht als Ausgleichsmaßnahme für die Eingriffe der Winterspiele in die Natur eingerichtet werden. Vielmehr geht es darum, durch ein Biosphärenreservat den Anspruch der Olympischen Winterspiele als nachhaltige und grüne Veranstaltung zu unterstreichen.

Das geplante Biosphärenreservat soll sich um Garmisch-Partenkirchen (Austragungsort der alpinen Wettbewerbe) herum erstrecken. Nach Westen hin soll möglichst das bestehende Naturschutzgebiet Ammergebirge integriert werden, nach Osten soll das Biosphärenreservat bis zum bestehenden Naturschutzgebiet Karwendelgebirge reichen.

Nun hat jedoch die Gemeinde Lenggries, die möglicherweise am Ostrand des geplanten Biosphärenreservats liegen wird, Bedenken gegen das Schutzgebiet angemeldet. Man fürchtet, dass die Kernzone des Gebiets auf dem Gemeindegebiet von Lenggries liegen wird, während die Entwicklungszone im Bereich von Garmisch-Partenkirchen sein wird. Der Großteil der Gemeinde Lenggries, so heißt es weiter, stünde sowieso schon unter irgendeiner Art von Naturschutz. Da wolle man sich die zusätzlichen Einschränkungen durch das Biosphärenreservat nicht auch noch auferlegen lassen.

Nun kann man sicher nicht erwarten, dass ein Bürgermeister einer knapp 10000-Einwohner-Gemeinde sich mit Unesco-Biosphärenreservaten auskennt. Es gibt genug Bestimmungen z.B. des Freistaats Bayern oder der Bundesrepublik Deutschland oder der EU, die ein Gemeindeoberhaupt kennen und beachten muss. Man müsste jedoch dem Lenggrieser Bürgermeister raten, sich vor einem Urteil über ein Biosphärenreservat zunächst einmal ein wenig über den Sachverhalt zu informieren.

Gerade einmal drei Prozent der Fläche eines Biosphärenreservats müssen als Kernzone (Gebiet ohne wirtschaftliche Nutzung durch den Menschen) ausgewiesen sein. Zudem muss die Kernzone nicht als zusammenhängende Fläche in einer bestimmten Gemeinde ausgewiesen werden. Vielmehr ist es möglich, mehrere kleinere Kernzonen auszuweisen, etwa dergestalt, dass jede Gemeinde im zukünftigen Biosphärenreservat drei Prozent ihrer Gemeindefläche als Kernzone einbringt.

Und wenn, wie von der Gemeinde Lenggries dargestellt, der Großteil des Gemeindegebiets bereits unter irgendeiner Art von Schutz steht, dann müsste es doch ein Leichtes sein, drei Prozent des Gemeindegebiets von Lenggries als Kernzone zu bestimmen. Für diese drei Prozent bräuchte es nicht einmal irgendwelcher neuer Schutzbestimmungen. Diese drei Prozent Flächenanteil sind garantiert im Gemeindegebiet bereits jetzt vorhanden.

Was steckt eigentlich hinter dieser vielerorts zu spürenden Aversion gegen jede Art von Wildnis? Leider gibt es nach wie vor sehr viele Menschen, denen selbst ein Anteil von 97 Prozent der Erdoberfläche für die Nutzung durch den Menschen nicht ausreicht. Diese Menschen wollen, dass 100 Prozent der Erdoberfläche vom Menschen verplant, bebaut, beackert, forstwortschaftlich genutzt oder sonstwie verändert werden.

Aber eines ist klar: spätestens in 10 bis 20 Jahren wird in ganz Deutschland, in jedem Bundesland und in jeder Gemeinde ein Wildnisanteil von drei Prozent ausgewiesen werden müssen. Ohne die Ausweisung von Wildnisflächen auf wenigstens drei Prozent der Fläche ist ein Überleben des Ökosystems in Deutschland und Europa auf Dauer nicht möglich. Diese Vorgaben werden heute nicht nur von den Naturschutzverbänden geäußert, sondern sie sind längst auch Wissensstand der Regierung (Bundesamt für Naturschutz).

Und unter diesen Randbedingungen ist es doch viel besser, man weist als Gemeinde die drei Prozent Wildnisfläche im Rahmen eines Biosphärenreservats aus. Dann kann man Zuschüsse vielfältiger Art erhalten. Zudem wird man weltweit bekannt und kann auf einen größeren Touristenstrom hoffen. Noch einmal: die drei Prozent Wildnisfläche kommen auf jeden Fall. Wenn nicht jetzt im Rahmen des Biosphärenreservats, dann später als Bundesgesetz für alle Gemeinden.
Also wünsche ich der Gemeinde Lenggries die nötige Ruhe und Gelassenheit und viel Glück und Erfolg mit den neuen Biosphärenreservat.

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