Donnerstag, 31. Januar 2013

Kärnten erlässt Gesetz zum Biosphärenpark Nockberge

Das österreichische Bundesland Kärnten hat mit dem Gesetz 124/2012 vom 13.12.2012 den Biosphärenpark Nockberge errichtet. Mit der Verordnung 125/2012 vom 18.12.2012 wurde zudem der mit der Verordnung 79/1986 gegründete Nationalpark Nockberge aufgehoben. Die von der UNESCO im Rahmen des MAB-Programms ins Leben gerufene Schutzgebietskategorie biosfere reserve heißt in Österreich Biosphärenpark.

Damit ist das Gebiet des bisherigen Nationalparks Nockberge in Kärnten jetzt zum Biosphärenpark erklärt worden. Die UNESCO hat die unmittelbar aneinandergrenzenden Biosphärenparks Lungau im Bundesland Salzburg und Nockberge im Bundesland Kärnten bereits im Sommer 2012 anerkannt.

Es gibt in diesem Zusammenhang einige Auffälligkeiten. Es ist eher ungewöhnlich, dass die UNESCO einen Biosphärenpark anerkennt, bevor er in der nationalen Gesetzgebung ausgewiesen ist. Der Salzburger Teil des Biosphärenparks (Lungau) war jedoch bereits vor der Anerkennung durch die UNESCO auf nationaler Ebene ausgewiesen worden.


Bemerkenswert ist auch, dass im Gesetz zur Errichtung des Biosphärenparks Nockberge der Begriff Kernzone nicht vorkommt. Es wird hier von Naturzone gesprochen. Die Naturzone des Biosphärenparks Nockberge umfasst die Kernzone des bisherigen Nationalparks Nockberge. Diese Kernzone ist aber keinesfalls Wildnis. Dort können vielmehr land- und forstwirtschaftliche Aktivitäten stattfinden.

Das ist somit ein sehr schwacher Schutzstatus der Kernzone. Gemäß den Vorgaben des österreichischen MAB-Komitees sollen die Kernzonen in den österreichischen Biosphärenparks einen Mindestflächenanteil von fünf Prozent aufweisen. Die Vorgaben in Deutschland umfassen einen Kernzonenanteil von mindestens drei Prozent. Als Ausgleich für den größeren Flächenanteil der Kernzonen in Österreich darf dort gemäß den Vorgaben des nationalen MAB-Komitees auch die Beweidung durch Schafe stattfinden. Dagegen sollen sich die Kernzonen in den deutschen Biosphärenreservaten zu Wildnisgebieten entwickeln ohne Einflüsse des Menschen.

Auch gemessen an den schon etwas gelockerten Schutzvorgaben des österreichischen MAB-Komitees für die Kernzonen scheint es so zu sein, dass die Vorgaben für die Kernzonen im Biosphärenpark Nockberge nicht streng genug sind. Ob das die Unesco auf Dauer mitmacht, ist fraglich. Damit wird im neuen Biosphärenpark Nockberge die Tradition des früheren Nationalparks Nockberge fortgesetzt. Dieser Nationalpark entsprach in seinem Schutzstatus ebenfalls nicht den internationalen Vorgaben und war eher als Landschaftsschutzgebiet einzustufen.

Hier gibt es eine Übersicht über die Biosphärenparks in Österreich. Von dort sind alle Artikel in diesem Blog, die sich mit einzelnen Biosphärenparks befassen, verlinkt.        

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