Montag, 28. November 2016

Geplanter Schweizer Nationalpark Adula bei Volksabstimmung gescheitert

Der in der Schweiz in den Kantonen Graubünden und Tessin geplante Nationalpark Adula ist am 27.11.2016 in einer Volksabstimmung gescheitert. Damit bleibt der sogenannte Schweizerische Nationalpark - ebenfalls im Kanton Graubünden - vorerst der einzige Nationalpark der Schweiz.

In der Charta des geplanten Nationalparks Adula ist festgehalten, dass von den 17 betroffenen Gemeinden mindestens 13 zustimmen müssen. Bei der Volksabstimmung am 27.11.2016 hat jedoch die Bevölkerung von 8 der 17 Gemeinden mehrheitlich mit Nein zum Nationalpark abgestimmt. Damit ist der Nationalpark gescheitert.

Donnerstag, 24. November 2016

Hamburg ändert die Verordnungen zu allen 32 Naturschutzgebieten wegen Umsetzung von EU-Richtlinien

Am 16. August 2016 hat das Bundesland Hamburg die dritte Verordnung zur Änderung von Verordnungen über Naturschutzgebiete erlassen. Diese Änderungsverordnung hat unter anderem das Ziel, EU-Richtlinien umzusetzen.

Die EU-FFH-Gebiete sowie die EU-Vogelschutzgebiete müssen gemäß EU-Recht als Schutzgebiete nach nationalem Recht ausgewiesen werden. Dem kommt das Bundesland Hamburg nun mit der Änderungsverordnung vom 16. August 2016 nach - zumindest was die EU-Schutzgebiete betrifft, die gleichzeitig Naturschutzgebiete sind.

Die Änderungsverordnung vom 16. August 2016 betrifft alle 32 Naturschutzgebiete der Hansestadt Hamburg, also auch diejenigen Gebiete, die keine EU-Schutzgebiete sind. Auch für diese Naturschutzgebiete gibt es mit der Änderungsverordnung Ergänzungen und Änderungen der bestehenden Naturschutzgebietsverordnungen.

Nachfolgend sind die 32 Naturschutzgebiete Hamburgs aufgelistet. Angegeben ist auch, ob das NSG gleichzeitig ein EU-Schutzgebiet ist.

Sonntag, 20. November 2016

Neue Internetseite zu Bayerns zukünftigem drittem Nationalpark

Das für die Auswahl und Bestimmung des geplanten dritten Nationalparks in Bayern zuständige Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat eine neue Internetseite freigeschaltet, die speziell dem geplanten dritten Nationalpark in Bayern gewidmet ist.

Unter http://www.np3.bayern.de/ gibt es zahlreiche Informationen zu diesem Thema.

Eine der Rubriken der neuen Internetseite widmet sich der Frage: Was ist ein Nationalpark? Eine weitere Rubrik stellt die bestehenden Nationalparke in Bayern vor. (In Bayern gibt es zur Zeit zwei Nationalparks, den Nationalpark Bayerischer Wald und den Alpennationalpark Berchtesgaden.)

Mittwoch, 16. November 2016

Neues Naturschutzgebiet "Magerrasen Schönwalde" in Brandenburg

Das Bundesland Brandenburg hat am 26. Oktober 2016 die Verordnung zum neuen Naturschutzgebiet "Magerrasen Schönwalde" erlassen und am 3. November 2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, Teil II, Nummer 58 veröffentlicht.

Das neue Naturschutzgebiet befindet sich im Landkreis Dahme-Spreewald und in der Gemeinde Schönwald. Die Fläche des neuen Naturschutzgebiets beträgt 12 Hektar. Die Gemeinde Schönwald liegt an der Autobahn A13 sowie an der Bahnstrecke Berlin-Görlitz am Rand des Spreewalds. Das Naturschutzgebiet befindet sich beidseits der Bahnstrecke nordwestlich des Bahnhofs.

Innerhalb des Naturschutzgebiets wurde eine Zone 1 mit einer Fläche von 4,3 Hektar festgesetzt, in der weitere Regelungen der Nutzung gelten.

Samstag, 12. November 2016

Schutzgebiete in Stuttgart

Die baden-württembergische Landeshauptstadt Stuttgart hat ca. 624.000 Einwohner und umfasst eine Fläche von 207,35 km². Stuttgart befindet sich nur wenig nördlich des geographischen Mittelpunkts von Baden-Württemberg. Stuttgart hat Anteil an der Großlandschaft Schwäbisches Keuper-Lias-Land mit den Naturräumen Stuttgarter Bucht, Schönbuch und Glemswald, Filder und Schurwald und Welzheimer Wald sowie an der Großlandschaft Neckar- und Tauber-Gäuplatten mit dem Naturraum Neckarbecken. 

Im heutigen Post in diesem Blog sind die Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, EU-Vogelschutzgebiete sowie EU-FFH-Gebiete Stuttgarts mit einigen Daten aufgelistet.

Dienstag, 8. November 2016

Irischer Ballycroy Nationalpark ist Schutzgebiet für den dunklen Nachthimmel (International Dark Sky Park)

Die International Dark-Sky Association (ida) (Vereinigung zum Schutz des dunklen Nachthimmels) hat am 5. Mai 2016 den irischen Ballycroy Nationalpark und das angrenzende Wildnisgebiet Wild Nephin Wilderness als International Dark Sky Park (Schutzgebiet für den dunklen Nachthimmel) anerkannt. Dies ist der erste International Dark Sky Park in Irland. Die Anerkennung erfolgte mit der Stufe Gold, der höchsten möglichen Stufe. Der Ballycroy Nationalpark sowie die benachbarte Wild Nephin Wilderness werden zusammen als Mayo International Dark Sky Park bezeichnet. 

Der Ballycroy Nationalpark und die benachbarte Wild Nephin Wilderness umfassen ca. 15.000 Hektar geschütztes Land in den Owenduff/Nephin-Bergen im Nordwesten des County Mayo in Irland. Der Park schützt eines der größten Moorgebiete Europas. Die kleine Bevölkerungsdichte Mayo´s und die nur schlechte Eignung des Gebiets für die Landwirtschaft haben dazu geführt, dass es in diesem Gebiet kaum Städte gibt. Das wirkt sich beim Nachthimmel aus, der in diesem Gebiet sehr dunkel ist. County Mayo befindet sich im Westen Irlands am Atlantik.  

Mit Stand November 2016 gibt es weltweit 42 anerkannte International Dark Sky Parks. Davon befinden sich neun in Europa. In Irland gibt es nun bereits zwei Schutzgebiete für den dunklen Nachthimmel (Außer dem Mayo International Dark Sky Park gibt es in Irland noch die Kerry International Dark Sky Reserve.).

Hier gibt es eine Übersicht über die Dunkler Nachthimmel-Schutzgebiete in Europa. Von dort sind alle Artikel in diesem Blog, die sich mit einzelnen dieser Gebiete befassen, verlinkt.

Freitag, 4. November 2016

Biosphärenreservat "Selve Costiere di Toscana" erweitert und umbenannt

Der Internationale Koordinierungs-Rat des MAB-Programms der Unesco hat bei seiner 28. Sitzung im März 2016 das italienische Biosphärenreservat "Selve Pisana" in "Selve Costiere di Toscana" umbenannt und erweitert.

Das Biosphärenreservat wurde im Jahr 2004 von der Unesco unter dem Namen Selve Pisana anerkannt. Mit der Umbenennung in Selve Costiere di Toscana wurde die Fläche des Biosphärenreservats von ursprünglich 24.405 Hektar auf 43.132,56 Hektar vergrößert. Die Kernzone des Biosphärenreservats ist jetzt 8.253,58 Hektar groß. Sie besteht aus 18 separaten Flächen. Die Pflegezone umfasst 16.874,58 Hektar (davon 15.927 Hektar terrestrisch und 947,58 Hektar marin). Die Entwicklungszone ist 18.004,4 Hektar groß. Der Breitengrad des erweiterten Biosphärenreservats erstreckt sich von 43°52’33”N bis 43°34’50”N. Der Längengrad geht von 10°14’10”E bis 10°25’28”E. Der Mittelpunkt des Gebiets hat die Koordinaten 43°43’42”N  und 10°19’50”E.