Sonntag, 5. März 2017

EU veröffentlicht sechste aktualisierte Liste der FFH-Gebiete in der biogeographischen Region Makaronesien

Die Europäische Union hat im EU-Amtsblatt L 353 vom 23. Dezember 2016 den "Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2330 der Kommission vom 9. Dezember 2016 zur Annahme einer sechsten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der biogeographischen Region Makaronesien" veröffentlicht.

Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB), (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.

An der biogeographischen Region Makaronesien haben die Staaten Portugal und Spanien Anteil. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen. Die biogeographische Region Makaronesien umfasst die Inselgruppen der Azoren und Madeiras (Portugal) sowie der Kanaren (Spanien) im Atlantischen Ozean.



Die erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der biogeographischen Region Makaronesien wurde mit der Entscheidung 2002/11/EG der Kommission verabschiedet. Die letzte Aktualisierung erfolgte mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/2372 der Kommission.

Die sechste Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete sowie geänderte Angaben zu bereits vorhandenen Gebieten, die von den Mitgliedsstaaten zwischen dem 16. Januar 2015 und dem 31. Januar 2016 übermittelt worden sind.

Die Liste umfasst die folgenden Daten:

  • Gebietscode
  • Bezeichnung des Gebiets
  • Vorhandensein von einem oder mehreren prioritären natürlichen Lebensraumtypen und/oder einer oder mehrerer prioritärer Arten im Sinne von Artikel 1 der Richtlinie 92/43/EWG
  • Fläche des Gebiets in Hektar
  • Länge des Gebiets in Kilometer (wo sinnvoll)
  • Geographische Koordinaten   
Weitere Informationen

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.