Samstag, 13. Mai 2017

Schweiz will staatenübergreifende Nationalparks ermöglichen

Die Schweiz will ermöglichen, dass sich zukünftige Nationalparks des Landes auch über Gebiete von angrenzenden Staaten erstrecken können.

Hierzu soll die Verordnung über die Pärke von nationaler Bedeutung (Pärkeverordnung, PäV) vom 7. November 2007 geändert werden. Artikel 16 Absatz 3bis der Pärkeverordnung wird hinzugefügt mit folgendem Wortlaut: "Höchstens die Hälfte der Kernzone kann im grenznahen Ausland liegen, sofern die Anforderungen nach den Absätzen 2 und 3 erfüllt sind".

Die geänderte Pärkeverordnung soll am 1. April 2018 in Kraft treten. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat die geänderte Pärkeverordnung vom 13.04.2017 bis zum 26.07.2017 in die Vernehmlassung (Anhörungsverfahren) geschickt.


Gemäß der Pärkeverordnung der Schweiz ist ein Nationalpark ein Gebiet mit vorwiegend natürlichem Charakter. Er besteht aus einer Kern- und einer Umgebungszone. In der Kernzone eines Nationalparks soll sich die Natur uneingeschränkt entwickeln können. In der Umgebungszone wird die Kulturlandschaft naturnah bewirtschaftet und vor nachteiligen Eingriffen geschützt. Damit dient der Park auch der Erholung, Umweltbildung und Forschung. 

Hintergrund der geplanten Änderung der Pärkeverordnung ist, dass die Anforderungen für Nationalpärke in gewissen Fällen nur von grenzüberschreitenden Gebieten erfüllt werden können. Es handelt sich dabei um natürliche und landschaftliche Gebietseinheiten, durch die eine Landesgrenze verläuft. Diese Entwicklung lässt sich auch auf weltweiter und europäischer Ebene beobachten, wo mehrere Länder die Anerkennung grenzüberschreitender Parkgebiete anstreben.  

Die Bundesregierung kann weiterhin nur dem in der Schweiz gelegenen Teil eines Nationalparks das Parklabel verleihen. Voraussetzung dafür wird jedoch sein, dass auch der im grenznahen Ausland gelegene Parkteil die in der Pärkeverordnung der Schweiz festgelegten Anforderungen erfüllt. 

Nicht bekannt ist zur Zeit, ob hinter der jetzt eingeleiteten Änderung der Pärkeverordnung der Schweiz bereits ein konkretes Projekt zur Einrichtung eines staatenübergreifenden Nationalparks steht.

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