Dienstag, 19. September 2017

Neue Qualitätskriterien zur Auswahl von Wildnisgebieten in Deutschland

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat zusammen mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) sowie in Abstimmung mit den Länderfachbehörden am 20. Februar 2017 eine Fachposition über "Qualitätskriterien zur Auswahl von großflächigen Wildnisgebieten in Deutschland im Sinne des 2% Ziels der Nationalen Biodiversitätsstrategie" herausgegeben.

Dies erfolgte zur Unterstützung der Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung, die bis zum Jahr 2020 vorsieht, dass zwei Prozent der Landesfläche Deutschlands als Wildnisgebiete ausgewiesen sind.

Die wichtigsten Inhalte der Fachposition sind:


Die zum 2 % Ziel zählenden Wildnisflächen müssen ausreichend groß sein. Kleinere Wildnisflächen zählen nicht dazu. Sie leisten jedoch einen wichtigen Beitrag im Rahmen von Trittsteinbiotopen im Rahmen eines Biotopverbundes. 

Für die Wildnisflächen wird keine eigene Schutzgebietskategorie angestrebt. Statt dessen sollen Wildnisflächen durch die Erlangung einer Zusatzqualifikation bzw. eines Prädikats qualifiziert werden.

Die 2% Ziel-Wildnisflächen sollen durch eine Rechtsverordnung oder auf andere rechtssichere Weise dauerhaft gesichert sein. Die großflächigen Wildnisgebiete, die zum 2% Ziel beitragen, sollen eine Größe von mindestens 1.000 Hektar aufweisen. Wildnisgebiete in flussbegleitenden Auwäldern, in Mooren und an Küsten sollen mindestens 500 Hektar groß sein. Bei Vorliegen besonderer Gründe können Wildnisflächen in Wäldern, ehemaligen Militärgebieten und Bergbaufolgelandschaften auch 500 bis 1.000 Hektar groß sein, um als Wildnisflächen im Sinne der Nationalen Biodiversitätstrategie zu gelten. Dann gibt es noch den Begriff der besonders großflächigen Wildnisgebiete (wilderness areas gemäß der Empfehlung der Initiative wild europe). Sie sollen eine Größe von 3.000 Hektar nicht unterschreiten.

In den Wildnisgebieten sind für die Dauer von 10 Jahren, ausnahmsweise 30 Jahre menschliche Eingriffe möglich, die zum Inhalt haben, Bauwerke zu entfernen oder einen Waldumbau einzuleiten. 

   

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