Sonntag, 18. Februar 2018

EU veröffentlicht elfte aktualisierte Liste der FFH-Gebiete in der alpinen biogeographischen Region

Die Europäische Union hat im EU-Amtsblatt L 15 vom 19. Januar 2018 den "Durchführungsbeschluss (EU) 2018/42 der Kommission vom 12. Dezember 2017 zur Annahme einer elften aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der alpinen biogeographischen Region" veröffentlicht.

Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB), (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.

An der alpinen biogeographischen Region haben die EU-Staaten Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Österreich, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien und Spanien Anteil. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen.



Die alpine biogeographische Region umfasst die Alpen im Gebiet der Europäischen Union (Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und Slowenien), die Pyrenäen (Spanien und Frankreich), die Apenninen (Italien), das nördliche fennoskandische Gebirge (Finnland und Schweden), die Karpaten (Polen, Rumänien und Slowakei), das Dinarische Gebirge (Slowenien und Kroatien) und den Balkan, das Rila- und das Pirin-Gebirge, die Rhodopen und das Saschtinska-Sredna-Gora-Gebirge (Bulgarien).

Die erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der alpinen biogeographischen Region wurde mit der Entscheidung 2004/69/EG der Kommission verabschiedet. Die letzte Aktualisierung erfolgte mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2332 der Kommission.

Die elfte Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete sowie geänderte Angaben zu bereits vorhandenen Gebieten, die von den Mitgliedsstaaten zwischen dem 18. Februar 2016 und dem 27. Januar 2017 gemeldet worden sind.

Weitere Informationen

 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.