Mittwoch, 30. Januar 2019

"Drossen" im Kapruner Tal ist neues Europaschutzgebiet

Die Landesregierung des österreichischen Bundeslandes Salzburg hat mit der Verordnung 95/2018 vom 13. Dezember 2018 das Gebiet "Drossen" im Kapruner Tal als Europaschutzgebiet ausgewiesen.

Europaschutzgebiet nennt man in Österreich die sogenannten besonderen Schutzgebiete gemäß der FFH-Richtlinie der EU, mit deren Ausweisung die Staaten der EU die in den FFH-Listen der EU enthaltenen Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung als Schutzgebiete gemäß nationalem Recht festlegen müssen.

Drossen ist ein alpines Schwemmland im Talschluss des Kapruner Tals an der Westabdachung des Unteren Fochezkopfes sowie unterhalb der Drossensperre des Stausees Moserboden. Die Fläche des Europaschutzgebiets ist 24 Hektar groß.  

Die Verordnung dient der Erhaltung des nach Anhang I der FFH-Richtlinie zu schützenden prioritären Lebensraumtyps „Alpine Pionierformationen des Caricion bicoloris-atrofuscae“ (Alpines Schwemmland).

Weitere Informationen
Die FFH-Gebiete im Bundesland Salzburg im Post vom 07.03.2021 

Montag, 28. Januar 2019

EU veröffentlicht zwölfte aktualisierte Liste der FFH-Gebiete in der borealen biogeographischen Region

Die Europäische Union hat im EU-Amtsblatt L 7/367 vom 9. Januar 2019 den "Durchführungsbeschluss (EU) 2019/21 der Kommission vom 14. Dezember 2018 zur Annahme einer zwölften aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der borealen biogeographischen Region" veröffentlicht.

Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.

An der borealen biogeographischen Region haben die EU-Staaten Estland, Finnland, Lettland, Litauen und Schweden Anteil. Estland, Lettland und Litauen liegen vollständig innerhalb der borealen biogeographischen Region. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen.

Die erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der borealen biogeographischen Region wurde mit der Entscheidung 2005/101/EG der Kommission verabschiedet. Die letzte (elfte) Aktualisierung erfolgte mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/41 der Kommission.

Die zwölfte Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete sowie geänderte Angaben zu bereits vorhandenen Gebieten, die von den Mitgliedsstaaten zwischen dem 19. Juni 2017 und dem 2. März 2018 gemeldet worden sind.

Nach Auffassung der EU-Kommission haben einige Mitgliedstaaten jedoch nicht genug Gebiete vorgeschlagen, um die Anforderungen der Richtlinie 92/43/EWG im Hinblick auf bestimmte Lebensraumtypen und Arten zu erfüllen. Daher kann für diese Arten und Lebensraumtypen nicht davon ausgegangen werden, dass das Natura-2000-Netz vollständig ist.

Weitere Informationen

Samstag, 26. Januar 2019

Brandenburg verordnet zwölf weitere FFH-Gebiete (25. Erhaltungszielverordnung)

Das Bundesland Brandenburg hat mit der fünfundzwanzigsten Verordnung zur Festsetzung von Erhaltungszielen und Gebietsabgrenzungen für Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (25. Erhaltungszielverordnung – 25. ErhZV) vom 18. Oktober 2018 zwölf weitere FFH-Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000 nach nationalem Recht festgesetzt.

Veröffentlicht wurde die Verordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl) Teil II, Nr. 72 vom 30.10.2018. Gemäß der FFH-Richtlinie der EU heißen die FFH-Gebiete, die die EU in ihre jeweiligen Listen aufnimmt, "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung". Diese Gebiete werden zu "Besonderen Schutzgebieten", sobald sie der zuständige Staat nach nationalem Recht festsetzt.

Im Rahmen der 25. ErhZV wurden Gebiete, die vollständig oder anteilig in den Landkreisen Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Teltow-Fläming liegen, verordnet. Dies sind die zwölf FFH-Gebiete in Brandenburg, die mit der 25. ErhZV festgesetzt wurden:

Donnerstag, 24. Januar 2019

Kärnten verordnet 25 Natura 2000-Gebiete (Europaschutzgebiete) im November und Dezember 2018

Das österreichische Bundesland Kärnten hat im November 2018 und Dezember 2018 insgesamt 25 Europaschutzgebiete verordnet. 

Mit dem Begriff Europaschutzgebiete werden in Österreich diejenigen Schutzgebiete bezeichnet, die gemäß der FFH-Richtlinie sowie der Vogelschutzrichtlinie der EU als sogenannte besondere Schutzgebiete nach nationalem Recht ausgewiesen werden. Einige der 25 Europaschutzgebiete wurden gemäß der FFH-Richtlinie der EU verordnet. Andere Gebiete wurden sowohl gemäß der FFH-Richtlinie als auch der Vogelschutzrichtlinie verordnet.

Die Europaschutzgebiete im Einzelnen:

1. Wunderstätten, Verordnung 63/2018 vom 20. November 2018, Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie

2. Moore am Ossiacher Tauern, Verordnung 64/2018 vom 20. November 2018, Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie
 
3. Rosegger Drauschleife und Umgebung, Verordnung 65/2018 vom 20. November 2018, Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie

4. Gail im Lesachtal, Verordnung 66/2018 vom 20. November 2018, Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie

5. Untere Lavant, Verordnung 67/2018 vom 20. November 2018, Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie

6. St. Martiner Moor, Verordnung 77/2018 vom 4. Dezember 2018, Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie

7. Kosiak, Verordnung 78/2018 vom 4. Dezember 2018, Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie

Dienstag, 22. Januar 2019

EU veröffentlicht zwölfte aktualisierte Liste der FFH-Gebiete in der atlantischen biogeographischen Region

Die Europäische Union hat im EU-Amtsblatt L 7/287 vom 9. Januar 2019 den "Durchführungsbeschluss (EU) 2019/19 der Kommission vom 14. Dezember 2018 zur Annahme einer zwölften aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der atlantischen biogeographischen Region" veröffentlicht.

Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB), (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.

An der atlantischen biogeographischen Region haben die EU-Staaten Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Irland, Niederlande, Portugal, Spanien und Vereinigtes Köngreich Anteil. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen. Die atlantische biogeographische Region erstreckt sich über das ganze Staatsgebiet von Irland, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich sowie über Teile des Staatsgebiets von Belgien, Dänemark, Deutschland, Spanien, Frankreich und Portugal.


Sonntag, 20. Januar 2019

UNESCO stellt Fragen zum Biosphärenreservat Tara River Basin in Montenegro

Das Biosphärenreservat Tara River Basin in Montenegro hat im Jahr 2018 einen Bericht an die UNESCO gesendet. 

Das Internationale Koordinierungs-Komitee (ICC) des MAB-Programms der UNESCO hat bei seiner 30. Sitzung vom 23. bis 28. Juli 2018 diesen Bericht begrüßt. Um feststellen zu können, ob das Biosphärenreservat die Kriterien für Biosphärenreservate vollständig erfüllt, ist jedoch die Beantwortung einiger Fragen erforderlich.

Dies ist bereits der zweite periodische Bericht, den das Biosphärenreservat Tara River Basin an die UNESCO gesendet hat. Das Biosphärenreservat wurde im Jahr 1976 gegründet. Es ist bisher das einzige Biosphärenreservat in Montenegro.

Das Becken des Flusses Tara befindet sich im südöstlichen Teil der Dinarischen Alpen und besteht aus Kalkplateaus, Canyons sowie der tiefsten Schlucht Europas. Der Tara-Canyon ist 80 Kilometer lang und erstreckt sich von 433 m ü NN bis auf 2.522 m ü NN. Das Biosphärenreservat umfasst auch den Durmitor-Nationalpark, den Biogradska Gora Nationalpark und den Piva-Regionalpark. 

Die Kernzone des Biosphärenreservats umfasst 19.300 Hektar. Die Pflegezone ist 24.938 Hektar groß. Die Entwicklungszone umfasst 138.651 Hektar.

Das ICC will nun u.a. wissen, warum einige Kernzonen des Biosphärenreservats nicht von Pflegezonen umgeben sind. Es soll zudem eine neue Karte der Zonierung des Gebiets vorgelegt werden. Diese Karte soll die Reduzierung der Fläche des Durmitor-Nationalparks zeigen sowie die vor kurzem eingerichteten neuen Schutzgebiete.    

Freitag, 18. Januar 2019

Europarat definiert Meeresregionen im Rahmen der Berner Konvention

Das Ständige Komitee der Berner Konvention des Europarats hat bei seiner 38. Sitzung vom 27. bis 30. November 2018 die Meeresgebiete rund um Europa in einzelne Regionen eingeteilt.

Diese Einteilung dient dazu, die Vollständigkeit der Meeresschutzgebiete des Schutzgebietsnetzwerks Smaragd (Emerald Network) zu prüfen sowie über den Zustand der Arten und Habitate zu berichten.

Das Meer im Bereich der Mitgliedstaaten des Europarats wird demnach in sieben Regionen eingeteilt:
Ostsee
Nordostatlantik
Mittelmeer
Schwarzes Meer
Arktisches Meer
Kaspisches Meer
Makaronesien.

Der Nordostatlantik wird in drei Unterregionen eingeteilt:
Nordsee mit Kattegat und Kanal
Keltisches Meer
Golf von Biskaya und Iberische Küste.

Das Mittelmeer wird in vier Unterregionen eingeteilt:
Westliches Mittelmeer
Adria
Jonisches Meer und zentrales Mittelmeer
Ägäis und Levantinisches Meer.

Das Marmarameer gilt nicht als Meeresregion.  

Mittwoch, 16. Januar 2019

EU veröffentlicht zwölfte aktualisierte Liste der FFH-Gebiete in der alpinen biogeographischen Region

Die Europäische Union hat im EU-Amtsblatt L 7/28 vom 09.01.2019 den "Durchführungsbeschluss (EU) 2019/17 der Kommission vom 14. Dezember 2018 zur Annahme einer zwölften aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der alpinen biogeographischen Region" veröffentlicht.

Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB), (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.

An der alpinen biogeographischen Region haben die EU-Staaten Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Österreich, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien und Spanien Anteil. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen.


Montag, 14. Januar 2019

Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe erfüllt die Kriterien der UNESCO

Das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe hat im Jahr 2018 einen Bericht an die UNESCO gesendet. Das Internationale Koordinierungs-Komitee (ICC) des MAB-Programms der UNESCO hat bei seiner 30. Sitzung vom 23. bis 28. Juli 2018 diesen Bericht begrüßt und festgestellt, dass das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe die Kriterien des MAB-Programms der UNESCO erfüllt.

Insbesondere begrüßte das ICC die Ausweitung der Kernzonen. Damit soll die Naturschutz-Funktion des Biosphärenreservats gestärkt werden. Ausgedehnte Pflege- und Entwicklungszonen werden beibehalten.

Die Gründung eines Netzwerks von Partnern der Elbe wird begrüßt. Die Konflikte, die aus dem vermehrten Hochwasser und dem Schutz der angrenzenden Wohnbevölkerung resultieren, werden zur Kenntnis genommen.

Die Kürzung bei der Ausstattung mit Personal darf nicht zu Abstrichen bei den Funktionen des Biosphärenreservats führen.

Samstag, 12. Januar 2019

Nach EU-Austritt: Natura 2000-Gebiete des Vereinigten Königreichs werden zu Netzwerk Smaragd-Gebieten

Mit dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs wird auch die Frage aktuell, was mit den Schutzgebieten im Rahmen des EU-Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000 geschieht.

Bei der 38. Sitzung des Ständigen Komitees der Berner Konvention des Europarats, die vom 27. bis zum 30. November 2018 stattfand, hat der Vertreter des Vereinigten Königreichs nun angekündigt, dass die Natura 2000-Gebiete des Vereinigten Königreichs nach dem EU-Austritt zu Schutzgebieten im Rahmen des Schutzgebietsnetzwerks Smaragd (Emerald Network) des Europarats werden.

Das Vereinigte Königreich hat damit vom ersten Tag des Austritts aus der EU seinen Beitrag zum Schutzgebietsnetzwerk Smaragd des Europarats vollumfänglich geleistet.

Der Vertreter des Vereinigten Königreichs kündigte ferner an, dass das Vereinigte Königreich auch nach dem EU-Austritt eine weltweit führende Nation beim Umweltschutz sowie beim Schutz der Natur und bei der Renaturierung sein will.

Donnerstag, 10. Januar 2019

Wallasea Island Wild Coast Project in Großbritannien ist das 67. Mitglied der Organisation Rewilding Europe

Das Wallasea Island Wild Coast Project in Großbritannien ist das 67. Mitglied der Organisation Rewilding Europe.

Das teilte die Organisation in einer Meldung vom 28.12.2018 mit. Rewilding Europe ist eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in den Niederlanden. Die Organisation wurde im Jahr 2011 vom WWF der Niederlande, von ARK Nature, von Wild Wonders of Europe und von Conservation Capital gegründet.

Die Gesellschaft arbeitet zur Zeit zusammen mit Organisationen vor Ort in acht Regionen in Europa (rewilding areas), die ein Potenzial für Wildnis haben. Das Ziel sind zehn solche Regionen.

Einschließlich dieser acht Wildnisregionen, die ebenfalls Mitglied von Rewilding Europe sind, hat die Organisation zur Zeit 67 Mitglieder. Alle Mitglieder sind Wildnisinitiativen in Europa.

Die Renaturierungsmaßnahme Wallasea Island Wild Coast Projekt befindet sich im County Essex östlich von London und nördlich der Themsemündung. Das dortige Schutzgebiet ist im Eigentum der Organisation RSPB (Royal Society for the Protection of Birds). Das Schutzgebiet hat eine Fläche von 740 Hektar. Zwei Drittel des Schutzgebiets wurden von Ackerland zu Salzmarsch, Seen und Lehmebenen weiterentwickelt. Im Schutzgebiet wurden mehr als drei Millionen Tonnen Gestein deponiert, die von den Tunnels des Bahnprojekts Crossrail 1 kommen. Damit gelang es, neue Landflächen zu schaffen.  

 

Dienstag, 8. Januar 2019

Baden-Württemberg verordnet FFH-Gebiete des EU-Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000

Als eine der letzten zuständigen Gebietskörperschaften der EU hat das Bundesland Baden-Württemberg die FFH-Gebiete auf seinem Territorium verordnet - und damit in nationales Recht umgesetzt, wie von der FFH-Richtlinie gefordert.

Jedes der vier Regierungspräsidien in BW hat eine Verordnung erlassen. Die einzelnen FFH-Gebiete werden nun in Detailkarten im Maßstab 1:5.000 dargestellt. Aufgeführt in den Verordnungen sind jeweils die FFH-Gebiete in alphabetischer Reihenfolge, die Gemeinden mit FFH-Gebieten und die gebietsbezogenen Erhaltungsziele für jedes FFH-Gebiet. Veröffentlicht wurden die Verordnungen im Gesetzblatt für Baden-Württemberg Nr. 21/2018 vom 27.12.2018. 

Insgesamt gibt es in Baden-Württemberg 212 FFH-Gebiete. Sie umfassen eine Gesamtfläche von 431.577 Hektar. Das entspricht 11,8 Prozent der Landesfläche.

Regierungspräsidium Karlsruhe
Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung - FFH-VO) vom 12. Oktober 2018, 48 FFH-Gebiete

Regierungspräsidium Freiburg
Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung - FFH-VO) vom 25. Oktober 2018, 59 FFH-Gebiete

Regierungspräsidium Stuttgart
Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung - FFH-VO) vom 30. Oktober 2018, 49 FFH-Gebiete

Regierungspräsidium Tübingen
Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung - FFH-VO) vom 5. November 2018, 56 FFH-Gebiete 

Sonntag, 6. Januar 2019

Moldawien besitzt mit Stand Ende 2018 insgesamt 52 Schutzgebiete im Netzwerk Smaragd (Emerald Network) des Europarats

Moldawien besitzt mit Stand Ende 2018 insgesamt 52 Schutzgebiete im Schutzgebietsnetzwerk Smaragd (Emerald Network) des Europarats.

Das geht aus der Liste der offiziell angenommenen Smaragd-Schutzgebiete (Updated List of officially adopted Emerald Sites) vom November 2018 hervor, die bei der 38. Sitzung des Ständigen Komitees der Berner Konvention des Europarats vom 27. bis 30. November 2018 verabschiedet wurde. Die Liste heißt mit vollständigem Namen: "List of Emerald Network Areas of special Conservation Interest" (Abkürzung: ASCI-List).

Moldawien hatte bisher keine offiziell angenommenen Smaragd-Schutzgebiete. Die Liste vom November 2018 ist deshalb die erste Liste, die Smaragd-Schutzgebiete aus Moldawien enthält.

Das Schutzgebietsnetzwerk Smaragd (Emerald Network) leitet sich aus der Berner Konvention des Europarats ab. Alle Staaten, die Mitglied des Europarats sind, müssen Schutzgebiete auf ihrem Territorium zur Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume ausweisen. Die EU-Staaten sind nur mittelbar am Schutzgebietsnetzwerk Smaragd beteiligt. Denn das EU-Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000 gilt als Umsetzung des Schutzgebietsnetzwerks Smaragd auf EU-Territorium. Einige Staaten Afrikas nehmen ebenfalls am Schutzgebietsnetzwerk Smaragd teil.

Die Liste der offiziell angenommenen Smaragd-Schutzgebiete in Moldawien umfasst acht Spalten.

Freitag, 4. Januar 2019

Jahresbericht 2017 der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe

Der Jahresbericht 2017 der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe beinhaltet erneut die aktuellen Zahlen zum Stiftungsbesitz sowie die Schwerpunkte der Naturschutzarbeit der Stiftung.

Im Jahr 2017 konnte die Stiftung 725 Hektar Land im Rahmen von 85 Kaufverträgen erwerben. Das Eigentum der Stiftung wuchs damit bis zum Jahresende 2017 auf 18.026 Hektar Fläche in über 299 Schutzgebieten. Die Waldfläche im Besitz der NABU-Stiftung umfasst nun 4.701 Hektar.

Ausführliche Berichte gibt es zu den folgenden Schwerpunkten:
Schreiadlerschutz im Recknitztal und in der Uckermark
Naturparadies Liebenauer Kiesgruben
Wiederbelebung von Kleingewässern in der Uckermark

Kurzberichte gibt es zur Entwicklung in vielen Schutzgebieten der NABU-Stiftung. In einer Gebietskarte sind alle NABU-Naturparadiese verzeichnet. Der Flächenzuwachs (725,27 Hektar) und der Flächenabgang (12,38 Hektar) sind genau aufgelistet. Die Bilanz ist ein Flächenzuwachs von 713 Hektar.

Website der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe:
naturerbe.nabu.de 

Mittwoch, 2. Januar 2019

Festlegungen zum Flächennaturschutz im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode in Hessen

Die die Regierung während der 20. Legislaturperiode im Bundesland Hessen tragenden Parteien CDU und Grüne haben einen Koalitionsvertrag abgeschlossen.

Die folgenden Festlegungen zum Flächennaturschutz wurden in diesem Koalitionsvertrag getroffen:

Alte Buchenwälder sollen im Rahmen der Kerngebiete geschützt und erhalten werden. Besonders schützenswerte alte Bäume sowie die alten Buchenwaldbestände sollen bewahrt werden.

Im Rahmen der Nationalen Biodiversitätsstrategie soll der Anteil ungenutzter Wälder an der gesamten hessischen Waldfläche auf fünf Prozent gesteigert werden. Der hessische Staatswald soll zehn Prozent seiner Flächen aus der wirtschaftlichen Nutzung nehmen. Ausgewiesene Kernflächen, die größer als 100 Hektar sind, werden rechtlich dauerhaft gesichert.