Mittwoch, 27. Februar 2019

EU veröffentlicht dritte aktualisierte Liste der FFH-Gebiete in der biogeographischen Steppenregion

Die Europäische Union hat im EU-Amtsblatt L 7/1 vom 09. Januar 2019 den "Durchführungsbeschluss (EU) 2019/15 der Kommission vom 14. Dezember 2018 zur Annahme einer dritten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der biogeographischen Steppenregion" veröffentlicht.

Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.

An der biogeographischen Steppenregion hat nur Rumänien Anteil. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen.


Die erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der biogeographischen Steppenregion wurde mit der Entscheidung 2008/966/EG der Kommission verabschiedet. Die letzte (zweite) Aktualisierung erfolgte mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2013/736 der Kommission.

Die dritte Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete sowie geänderte Angaben zu bereits vorhandenen Gebieten, die von Rumänien zwischen dem 19. Juni 2017 und dem 2. März 2018 gemeldet worden sind.

Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass Rumänien für die biogeografische Steppenregion nicht genug Gebiete vorgeschlagen hat, um die Anforderungen der Richtlinie 92/43/EWG im Hinblick auf bestimmte Lebensraumtypen und Arten zu erfüllen. Daher kann für diese Arten und Lebensraumtypen nicht davon ausgegangen werden, dass das Natura-2000-Netz vollständig ist.

Weitere Informationen

Montag, 25. Februar 2019

Fontaine de Vaucluse ist Mitglied im Netzwerk der Großen Orte Frankreichs (Grands Sites de France)

Fontaine de Vaucluse ist seit dem 11.02.2019 neues Mitglied im Netzwerk der Großen Orte Frankreichs (Réseau des Grands Sites de France). Das Netzwerk umfasst jetzt 44 Mitglieder.

Damit ist eine erste Voraussetzung geschaffen, damit Fontaine de Vaucluse eines Tages von der Regierung Frankreichs das Schutzgebietslabel Grand Site de France erhalten kann.

Fontaine de Vaucluse (Vaucluse-Quelle) befindet sich im Herzen der Monts de Vaucluse (Vaucluse-Berge) in der Region Provence-Alpes-Côte d'Azur und im Département Vaucluse.

Bekannt ist Fontaine de Vaucluse durch das Phänomen der größten Karstquelle im europäischen Teil Frankreichs. Das Wasser des Flusses Sorgue wird von einem riesigen unterirdischen Speicher gespeist, der am Fuß einer 230 Meter hohen Felswand in einer Menge von 630 Millionen m³ pro Jahr heraustritt. 

Einige Daten zum Großen Ort (Grand Site) Fontaine de Vaucluse:
Fünf Gemeinden
Projektgebiet 8.000 Hektar
24.000 Einwohner
800.000 Besucher pro Jahr.       

Samstag, 23. Februar 2019

Frankreich führt neue Schutzgebietskategorie des Habitatschutzgebiets ein

Mit der Verordnung 2018-1180 vom 19. Dezember 2018 zum Schutz der Biotope und der natürlichen Lebensräume hat Frankreich die neue Schutzgebietskategorie des Habitatschutzgebiets eingeführt. 

Die neue Schutzgebietskategorie heißt "arrêté de protection des habitats naturels" (= Erlass zum Schutz von natürlichen Lebensräumen).

Bisher konnten die natürlichen Lebensräume nur im Rahmen der Natura 2000-Richtlinien der EU oder über den Schutz der Arten, die sie bewohnen, unter Schutz gestellt werden. Im Rahmen des Biodiversitätsplans der französischen Regierung wurde nun die neue Schutzgebietskategorie des Habitatschutzgebiets verordnet. 

Ähnliche Erlasse gibt es bereits für den Schutz von Arten (APPB) sowie für den Schutz von Geotopen (APG). Die potenziellen, im Rahmen der neuen Schutzgebietskategorie unter Schutz zu stellenden Lebensräume umfassen einerseits die 132 Habitate von gemeinschaftlichem Interesse der EU sowie zusätzlich noch weitere 24 Habitate. 

Mit der neuen Schutzgebietskategorie wird es z.B. nun wesentlich besser möglich, Korallenriffe oder Feuchtwiesen unter Schutz zu stellen.

Die neue Verordnung gilt für das europäische Frankreich. Noch im Laufe des Jahres 2019 soll eine ähnliche Verordnung für die Überseeterritorien erlassen werden. 

Donnerstag, 21. Februar 2019

EU veröffentlicht zehnte aktualisierte Liste der FFH-Gebiete in der pannonischen biogeographischen Region

Die Europäische Union hat im EU-Amtsblatt L 7/5 vom 9. Januar 2019 den "Durchführungsbeschluss (EU) 2019/16 der Kommission vom 14. Dezember 2018 zur Annahme einer zehnten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der pannonischen biogeographischen Region" veröffentlicht.

Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.

An der pannonischen biogeographischen Region haben die EU-Staaten Rumänien, Slowakei, Tschechien und Ungarn Anteil. Ungarn befindet sich vollständig innerhalb der pannonischen biogeographischen Region. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen.

Die erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der pannonischen  biogeographischen Region wurde mit der Entscheidung 2008/26/EG der Kommission verabschiedet. Die letzte (neunte) Aktualisierung erfolgte mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/38 der Kommission.

Die zehnte Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete sowie geänderte Angaben zu bereits vorhandenen Gebieten, die von den Mitgliedsstaaten zwischen dem 19. Juni 2017 und dem 2. März 2018 gemeldet worden sind.

Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass einige Mitgliedstaaten nicht genug Gebiete vorgeschlagen haben, um die Anforderungen der Richtlinie 92/43/EWG im Hinblick auf bestimmte Lebensraumtypen und Arten zu erfüllen. Daher kann für diese Arten und Lebensraumtypen nicht davon ausgegangen werden, dass das Natura-2000-Netz vollständig ist.

Dienstag, 19. Februar 2019

Tirol verordnet Naturschutzgebiet Arnspitze neu

Mit der 18. Verordnung der Landesregierung vom 17. Dezember 2018, mit der Teile der Gemeindegebiete von Scharnitz und Leutasch zum Naturschutzgebiet (Naturschutzgebiet Arnspitze) erklärt werden, hat das österreichische Bundesland Tirol die bestehende Naturschutzgesetzgebung für den Arnspitzstock erneuert.

Die Fläche des Schutzgebiets wurde nicht verändert, aber neu ausgemessen. Sie beträgt 1.162,22 Hektar. Als Zweck der Verordnung werden der Schutz der vorkommenden Waldökosysteme und der für kalkalpine Gebiete typischen Lebensräume wie Felsstandorte, Schuttfächer, Lawinenbahnen und alpine Rasen angegeben.

Der Arnspitzstock ist eine eigenständige Berggruppe zwischen dem Wettersteingebirge im Westen und dem Karwendelgebirge im Osten. Die Staatsgrenze zwischen Deutschland und Österreich verläuft über den Arnspitzstock. Die Bergruppe befindet sich südlich von Mittenwald und westlich von Scharnitz. Auch auf der bayerischen Seite der Staatsgrenze wurde im Arnspitzstock ein Naturschutzgebiet ausgewiesen. Der Arnspitzstock gehört zu den Nördlichen Ostalpen. Der höchste Punkt (Große Arnspitze) ist 2,196 m ü NN hoch. 

Interessant ist die Geschichte des Naturschutzgebiets.


Sonntag, 17. Februar 2019

UNESCO stellt Fragen zu Polens Biosphärenreservat Tatra

Das Biosphärenreservat Tatra in Polen als Teil des transnationalen Biosphärenreservats Tatra hat im Jahr 2018 einen Bericht an die UNESCO gesendet. 

Das Internationale Koordinierungs-Komitee (ICC) des MAB-Programms der UNESCO hat bei seiner 30. Sitzung vom 23. bis 28. Juli 2018 diesen Bericht begrüßt. Um feststellen zu können, ob das Biosphärenreservat die Kriterien für Biosphärenreservate erfüllt, ist jedoch die Beantwortung einiger Fragen erforderlich.

Das transnationale Biosphärenreservat Tatra (Polen/Slowakei) wurde im Jahr 1993 anerkannt. Der polnische Teil des Biosphärenreservats umfasst den Nationalpark Tatra und hat zum Ziel, den alpinen Charakter der höchsten Gebirgskette der Karpaten zu bewahren.

Das Biosphärenreservat wird von der Verwaltung des Tatra-Nationalparks gemanagt. Das ICC legt Wert darauf, dass der Tatra-Nationalpark und das Biosphärenreservat Tatra unterscheidbarer werden sowie dass die Gemeinden vor Ort besser vom Biosphärenreservat profitieren. Das ICC sieht sich nicht in der Lage zu beurteilen, ob das Biosphärenreservat Tatra den Kriterien entspricht.

Das Biosphärenreservat Tatra wurde aufgefordert,

Freitag, 15. Februar 2019

EU veröffentlicht zwölfte aktualisierte Liste der FFH-Gebiete in der mediterranen biogeographischen Region

Die Europäische Union hat im EU-Amtsblatt L 7/522 vom 09. Januar 2019 den "Durchführungsbeschluss (EU) 2019/22 der Kommission vom 14. Dezember 2018 zur Annahme einer zwölften aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der mediterranen biogeographischen Region" veröffentlicht.

Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.

An der mediterranen biogeographischen Region haben die EU-Staaten Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Malta, Portugal, Spanien, Vereinigtes Königreich (Territorium von Gibraltar) und Zypern Anteil. Griechenland, Malta und Zypern liegen vollständig innerhalb der mediterranen biogeographischen Region. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen.

Die erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der mediterranen biogeographischen Region wurde mit der Entscheidung 2006/613/EC der Kommission verabschiedet. Die letzte (elfte) Aktualisierung erfolgte mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/37 der Kommission.

Die zwölfte Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete sowie geänderte Angaben zu bereits vorhandenen Gebieten, die von den Mitgliedsstaaten zwischen dem 19. Juni 2017 und dem 2. März 2018 gemeldet worden sind.

Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass einige Mitgliedstaaten nicht genug Gebiete vorgeschlagen haben, um die Anforderungen der Richtlinie 92/43/EWG im Hinblick auf bestimmte Lebensraumtypen und Arten zu erfüllen. Daher kann für diese Arten und Lebensraumtypen nicht davon ausgegangen werden, dass das Natura-2000-Netz vollständig ist.

Mittwoch, 13. Februar 2019

EU-Kommission fordert von Bulgarien, Deutschland und Italien Fertigstellung des Natura 2000-Netzes

In einem Aufforderungsschreiben hat die EU-Kommission im Januar 2019 Bulgarien, Deutschland und Italien aufgefordert, das Natura 2000-Netz fertigzustellen.

Konkret geht es darum, bestimmte Verpflichtungen aus der FFH-Richtlinie (Habitat-Richtlinie, Richtlinie 92/43/EWG des Rates) umzusetzen. Dies betrifft vor allem den Artikel 4 (4) der FFH-Richtlinie:

Artikel 4 (4): Ist ein Gebiet aufgrund des in Absatz 2 genannten Verfahrens als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung bezeichnet worden, so weist der betreffende Mitgliedstaat dieses Gebiet so schnell wie möglich — spätestens aber binnen sechs Jahren — als besonderes Schutzgebiet aus und legt dabei die Prioritäten nach Maßgabe der Wichtigkeit dieser Gebiete für die Wahrung oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes eines natürlichen Lebensraumtyps des Anhangs I oder einer Art des Anhangs II und für die Kohärenz des Netzes Natura 2000 sowie danach fest, inwieweit diese Gebiete von Schädigung oder Zerstörung bedroht sind. 

Dazu gehört die Verpflichtung, die auf der EU-Liste geführten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) innerhalb von sechs Jahren als Besondere Schutzgebiete (BSG, Schutzgebiete nach nationalem Recht) auszuweisen. Dazu gehört auch die Verpflichtung, die zur Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der geschützten Arten und Lebensräume erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen zu ergreifen.

Bulgarien hat gemäß dem Schreiben der EU-Kommission innerhalb der vorgeschriebenen Frist nur neun von 230 Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung als Besondere Schutzgebiete ausgewiesen. Zudem hat es Bulgarien generell und fortgesetzt versäumt, gebietsspezifische detaillierte Erhaltungsziele und -maßnahmen für sämtliche Gebiete festzulegen.

Montag, 11. Februar 2019

Größtes zusammenhängendes Auenwaldgebiet Brandenburgs im NSG "Eichwald mit Tzschetzschnower Schweiz und Steiler Wand" unter Schutz gestellt

Das Bundesland Brandenburg hat am 6. November 2018 die Verordnung über das Naturschutzgebiet  „Eichwald mit Tzschetzschnower Schweiz und Steiler Wand“ erlassen und damit das größte zusammenhängende Auenwaldgebiet Brandenburgs unter Schutz gestellt.

Das Naturschutzgebiet "Eichwald mit Tzschetzschnower Schweiz und Steiler Wand" mit einer Fläche von 580 Hektar befindet sich in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) sowie im Landkreis Oder-Spree in der Gemeinde Brieskow-Finkenheerd. Es umfasst einen Abschnitt der Mittleren Oder mit einer vielfältig strukturierten, von ausgedehnten Auenwäldern und Wiesen geprägten Überschwemmungslandschaft sowie überwiegend bewaldete Randhänge.

Innerhalb des Naturschutzgebiets ist eine sogenante Zone 1 festgesetzt, die der direkten menschlichen Einflussnahme weitgehend entzogen ist. Die Zone 1 umfasst  rund 166 Hektar. Schutzzweck der Zone 1 ist der Schutz der Gesamtheit ökologischer Prozesse in ihrer natürlichen Dynamik in dem größten zusammenhängenden Auenwaldgebiet Brandenburgs und in angrenzenden überregional bedeutsamen Hangwäldern sowie die Erhaltung eines der bedeutendsten Vorkommen der Käferart Eremit (Osmoderma eremita) in Deutschland     

Samstag, 9. Februar 2019

EU veröffentlicht siebte aktualisierte Liste der FFH-Gebiete in der biogeographischen Region Makaronesien

Die Europäische Union hat im EU-Amtsblatt L 7/359 vom 9. Januar 2019 den "Durchführungsbeschluss (EU) 2019/20 der Kommission vom 14. Dezember 2018 zur Annahme einer siebten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der biogeographischen Region Makaronesien" veröffentlicht.

Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.

An der biogeographischen Region Makaronesien haben die EU-Staaten Portugal und Spanien Anteil. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen. Die biogeographische Region Makaronesien umfasst die Inselgruppen der Azoren, Madeiras und der Kanaren im Atlantischen Ozean. 

Die erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der biogeographischen Region Makaronesien wurde mit der Entscheidung 2002/11/EG der Kommission verabschiedet. Die letzte (sechste) Aktualisierung erfolgte mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2330 der Kommission.


Die siebte Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete sowie geänderte Angaben zu bereits vorhandenen Gebieten, die von den Mitgliedsstaaten zwischen dem 19. Juni 2017 und dem 2. März 2018 gemeldet worden sind.

Die EU-Kommission ist jedoch der Auffassung, dass einige Mitgliedstaaten nicht genug Gebiete vorgeschlagen haben, um die Anforderungen der Richtlinie 92/43/EWG im Hinblick auf bestimmte Lebensraumtypen und Arten zu erfüllen. Daher kann für diese Arten und Lebensraumtypen nicht davon ausgegangen werden, dass das Natura-2000-Netz vollständig ist.

Weitere Informationen

Donnerstag, 7. Februar 2019

Brandenburg verordnet zwei weitere FFH-Gebiete (26. Erhaltungszielverordnung)

Das Bundesland Brandenburg hat mit der sechsundzwanzigsten Verordnung zur Festsetzung von Erhaltungszielen und Gebietsabgrenzungen für Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (26. Erhaltungszielverordnung – 26. ErhZV) vom 22. Oktober 2018 zwei weitere FFH-Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000 nach nationalem Recht festgesetzt.

Veröffentlicht wurde die Verordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl) Teil II, Nr. 73 vom 30.10.2018. Gemäß der FFH-Richtlinie der EU heißen die FFH-Gebiete, die die EU in ihre jeweiligen Listen aufnimmt, "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung". Diese Gebiete werden zu "Besonderen Schutzgebieten", sobald sie der zuständige Staat nach nationalem Recht festsetzt.

Im Rahmen der 26. ErhZV wurden Gebiete, die vollständig oder anteilig in den Landkreisen Barnim und Uckermark liegen, verordnet. Dies sind die zwei FFH-Gebiete in Brandenburg, die mit der 26. ErhZV festgesetzt wurden:

Koppelberg-Altgalow
Unteres Odertal
 

Dienstag, 5. Februar 2019

"Teile der nördlichen Zuflüsse der Walster im Mariazeller Land" ist das 49. Europaschutzgebiet im Bundesland Steiermark

Mit der Verordnung 89/2018 vom 29. November 2018 hat das österreichische Bundesland Steiermark das neue Europaschutzgebiet "Teile der nördlichen Zuflüsse der Walster im Mariazeller Land" ausgewiesen.

Dies ist bereits das 49. Europaschutzgebiet des Bundeslands. Die Europaschutzgebiete werden in der Steiermark durchnummeriert.

Die gemäß der Vogelschutzrichtlinie sowie der FFH-Richtlinie der EU festgelegten Schutzgebiete werden in Österreich Europaschutzgebiete genannt, sobald sie von den zuständigen Bundesländern verordnet und damit nach nationalem Recht als Schutzgebiete ausgewiesen sind.

Das neue Europaschutzgebiet umfasst den Talboden der Walster mit seinen nördlichen Zuflüssen beim bekannten Wallfahrtsort Mariazell. Die Unterschutzstellung dient der Schmetterlingsart Blauschillernder Feuerfalter gemäß dem Anhang II der FFH-Richtlinie.

Weitere Informationen
Die FFH-Gebiete in der Steiermark im Post vom 11.03.2021   

Sonntag, 3. Februar 2019

EU veröffentlicht zwölfte aktualisierte Liste der FFH-Gebiete in der kontinentalen biogeographischen Region

Die Europäische Union hat im EU-Amtsblatt L 7/77 vom 9. Januar 2019 den "Durchführungsbeschluss (EU) 2019/18 der Kommission vom 14. Dezember 2018 zur Annahme einer zwölften aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeographischen Region" veröffentlicht.

Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.

An der kontinentalen biogeographischen Region haben die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Österreich, Polen, Rumänien, Schweden, Slowenien und Tschechien Anteil. Luxemburg befindet sich vollständig innerhalb der kontinentalen biogeographischen Region. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen.

Die erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen  biogeographischen Region wurde mit der Entscheidung 2004/798/EG der Kommission verabschiedet. Die letzte (elfte) Aktualisierung erfolgte mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/43 der Kommission.

Die zwölfte Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete sowie geänderte Angaben zu bereits vorhandenen Gebieten, die von den Mitgliedsstaaten zwischen dem 19. Juni 2017 und dem 2. März 2018 gemeldet worden sind.

Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass einige Mitgliedstaaten nicht genug Gebiete vorgeschlagen haben, um die Anforderungen der Richtlinie 92/43/EWG im Hinblick auf bestimmte Lebensraumtypen und Arten zu erfüllen. Daher kann für diese Arten und Lebensraumtypen nicht davon ausgegangen werden, dass das Natura-2000-Netz vollständig ist.

Freitag, 1. Februar 2019

UNESCO stellt Fragen zu Polens Biosphärenreservat Eastern Carpathians

Das Biosphärenreservat Eastern Carpathians in Polen hat im Jahr 2018 einen Bericht an die UNESCO gesendet. 

Das Internationale Koordinierungs-Komitee (ICC) des MAB-Programms der UNESCO hat bei seiner 30. Sitzung vom 23. bis 28. Juli 2018 diesen Bericht begrüßt. Um feststellen zu können, ob das Biosphärenreservat die Kriterien für Biosphärenreservate erfüllt, ist jedoch die Beantwortung einiger Fragen erforderlich.

Dies ist bereits der zweite periodische Bericht, den das polnische Biosphärenreservat Eastern Carpathians an die UNESCO gesendet hat. Der polnische Teil des Biosphärenreservats wurde im Jahr 1992 gegründet. Es ist ein transnationales Biosphärenreservat, das sich außer über Polen auch über die Slowakei und die Ukraine erstreckt.

Das Biosphärenreservat befindet sich am westlichen Rand der Ostkarpaten im Dreiländereck Polen/Slowakei/Ukraine. Der polnische Teil des Biosphärenreservats umfasst den Nationalpark Bieszczady, den Landschaftspark Ciśniańsko-Wetliński und den Landschaftspark San Valley.