Die Bletterbach-Schlucht ist eines von neun Teilgebieten der UNESCO-Weltnaturerbestätte Dolomiten. Es ist das mit Abstand kleinste Teilgebiet (Kernzone 271,6 Hektar, Pufferzone 547,4 Hektar, Gesamtkernzone 135.910 Hektar, Gesamtpufferzone 98.511 Hektar).
Die Dolomiten wurden vor zwei Jahren von der UNESCO als Weltnaturerbe anerkannt. Die Anerkennung als Weltnaturerbe bedeutet jedoch nicht automatisch, dass beim betreffenden Gebiet alles in Ordnung ist und alle Bedingungen der Unesco erfüllt sind. Auch bei den Dolomiten hat die Unesco verschiedene Defizite festgestellt, die jedoch einer Anerkennung als Welterbestätte nicht im Wege standen. Allerdings müssen die erkannten Defizite innerhalb bestimmter Zeitspannen behoben werden. Dies wird von der Unesco kontrolliert. Im schlimmsten Fall kann ein Welterbetitel auch wieder aberkannt werden.
Zu den Defiziten, die die Unesco beim Weltnaturerbe Dolomiten festgestellt hat, gehörte das Fehlen von Managementplänen für einige Teilgebiete. Auch für die Bletterbach-Schlucht lag bisher kein Managementplan vor. Denn die Bletterbach-Schlucht ist - im Gegensatz zu der Mehrzahl der anderen Teilgebiete - nicht innerhalb eines Naturparks gelegen.
Nun hat die Südtiroler Landesregierung dieses Defizit behoben und einen Managementplan erlassen. Der Managementplan enthält Informationen über den Zustand des Gebiets (Lebensräume, Flora, Fauna) und Ziele für die Erhaltung der Lebensräume.
Die Bletterbachschlucht am Fuß des Weißhorns in Südtirol ist auf einer Länge von acht Kilometern bis zu 400 Meter tief in die Gesteinsschichten eingeschnitten. Sichtbar sind Gesteinserien aus dem Erdzeitalter des Perm und aus der Trias mit ihren Versteinerungen. Diese Schlucht nennt man auch den Grand Canyon Südtirols.
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