Das UNESCO-Weltkulturerbe ist normalerweise nicht das Thema in diesem Blog. Eine Ausnahme machen wir dann, wenn beim UNESCO-Weltkulturerbe eine raum- oder flächenwirksame Entscheidung getroffen wird. Dies ist jetzt bei der Wieskirche in Oberbayern, einer der schönsten Barockkirchen der Welt, der Fall.
Das Unesco-Welterbekommittee hat auf seiner Sitzung im vergangenen Juni in Paris der Einrichtung einer Pufferzone rund um die Wieskirche zugestimmt. Die Flächenverhältnisse bei der Wieskirche sind jetzt wie folgt:
Grundstücksfläche des Weltkulturerbes Wieskirche 0,1 Hektar
Geschütztes Gebiet 1,6 Hektar
Pufferzone 6,8 Hektar
Die Unesco hat die Einrichtung einer Pufferzone rund um die Wieskirche gefordert, um die auf einer Anhöhe am Fuß der Ammergauer Alpen gelegene Wallfahrtskirche vor optischen Beeinträchtigungen zu schützen. Insbesondere soll verhindert werden, dass zum Beispiel Windkraftanlagen oder Sendetürme die Sicht auf die Wieskirche verstellen.
Die Bundesrepublik Deutschland will die Pufferzone gleich zweifach absichern. Einerseits ist durch einen Bebauungsplan im Rahmen des Baugesetzbuchs sichergestellt, dass in der Pufferzone keine das Welterbe beeinträchtigenden Nutzungen stattfinden. Andererseits wird durch die Beteiligung der für das Weltkulturerbe Wieskirche zuständigen nationalen Stellen an der Aufstellung und Änderung eines Regionalplans sichergestellt, dass schädliche Flächennutzungen in einem Bereich unterbunden werden, der weit über die jetzt eingerichtete Pufferzone rund um die Wieskirche hinausgeht.
Der streng geschützte Bereich rund um die Wieskirche ist übrigens wesentlich größer als die jetzt ausgewiesene Pufferzone. Denn unmittelbar angrenzend an die Pufferzone befindet sich das bereits im Jahr 1989 ausgewiesene Naturschutzgebiet "Moore um die Wies" mit einer Fläche von 375 Hektar. Die jetzt ausgewiesene Pufferzone hat somit die Aufgabe, die bisher bestandene Schutzlücke zwischen dem Welterbe und dem Naturschutzgebiet abzudecken.
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