Mit der Verordnung vom 7. Dezember 2011 hat das deutsche Bundesland Thüringen dem Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal eine juristische Grundlage gegeben.
Den Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal gibt es bereits seit dem Jahr 1990. Auf allen Karten ist der Park eingezeichnet, es gibt eine Internetseite, es existiert ein Verein der Freunde des Naturparks - nur eben bisher ohne gesetzliche Grundlage. Dafür hat es über 20 Jahre gebraucht. Insgesamt gibt es in Thüringen zur Zeit sechs Naturparks.
Der 858 km² große Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal befindet sich im Nordwesten von Thüringen. Der Naturpark grenzt unmittelbar an die Landesgrenze zu Hessen und damit an die ehemalige innerdeutsche Grenze. Somit sind einige Landschaften des Grünen Bandes Bestandteil des Naturparks. Ebenfalls innerhalb des Naturparks befindet sich der Nationalpark Hainich. Ein Teil des Nationalparks Hainich wiederum ist seit vergangenem Jahr Bestandteil der seriellen Unesco-Weltnaturerbestätte "Alte Buchenwälder in Deutschland und Buchenurwälder der Karpaten".
Die Bestimmungen in der neuen Verordnung zum Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal verbieten unter anderem die Errichtung von Windkraftanlagen im Naturpark (mit Ausnahme kleiner Anlagen, die auf Gebäuden errichtet werden sowie von Anlagen, die bereits vor dem Inkrafttreten der Verordnung bestanden haben). Dieses Verbot von Windkraftanlagen gilt für alle verordneten Thüringer Naturparks. Damit hat sich Thüringen im Konflikt zwischen dem Natur- und Landschaftsschutz und der CO2-freien Energiegewinnung eindeutig für den Landschaftsschutz entschieden. Die Naturparks in Thüringen haben somit eine höhere Wertigkeit als die Naturparks in anderen Bundesländern, in denen die Errichtung von Windkraftanlagen nicht untersagt ist.
Dies reiht sich ein in eine allgemeine Vielfalt, was die Naturparks und deren Wertigkeit in den verschiedenen deutschen Bundesländern betrifft. Selbst die gesetzlichen Grundlagen für Naturparks sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. So werden Naturparks in Bayern nicht verordnet, sondern lediglich erklärt. Auch die einzelnen Bestimmungen zu den Naturparks, die Größe der Naturparks sowie eine eventuelle Zonierung in den Parks wird ganz unterschiedlich gehandhabt.
Diese dem deutschen Föderalismus geschuldete Vielfalt bei den Naturparks ist für die Schutzgebietskategorie des Naturparks nicht unbedingt förderlich. Hier wären die Bundesregierung oder das Bundesamt für Naturschutz gefragt, eine Vereinheitlichung des Schutzgebietsstandards bei den Naturparks anzustreben, auch unter Berücksichtigung des internationalen Kontexts.
Die Internetseite des Naturparks Eichsfeld-Hainich-Werratal ist: www.naturpark-ehw.de
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