Das deutsche Bundesland Baden-Württemberg hat Anfang Februar 2012 den bisher größten Bannwald des Landes im Pfrunger-Burgweiler Ried in Oberschwaben im Landkreis Sigmaringen ausgewiesen.
Das Schutzgebiet hat eine Größe von ca. 450 Hektar. Im Gebiet gab es bereits einen Bannwald mit der Bezeichnung "Großer Trauben" und einer Größe von 189,3 Hektar. Dieser Bannwald ist nun ein Teil des neu ausgewiesenen Schutzgebiets.
Baden-Württemberg verwendet als einzige deutschsprachige Region die Bezeichnung "Bannwald" für ein Naturwaldreservat. Bannwald in Baden-Württemberg bedeutet somit Wildnis ohne Eingriffe des Menschen. Die baden-württembergische Bezeichnung Bannwald darf nicht verwechselt werden mit der in den Alpenländern gebräuchlichen Bezeichnung Bannwald. Dort bedeutet Bannwald ein Schutzwald, der an Steilhängen vor Lawinen schützt und der durchaus zur Verbesserung des Schutzzwecks auch gepflegt werden darf.
Der bisher größte Bannwald in Baden-Württemberg war der Bannwald Wildseemoor im Nordschwarzwald mit einer Fläche von 291,6 Hektar. Die größte zusammenhängende Bannwaldfläche war jedoch noch größer. Denn an den Bannwald Wildseemoor grenzt ein weiterer Bannwald, der Bannwald Altlochkar-Rotwasser mit einer Größe von 105,4 Hektar. Damit ergibt sich eine Gesamtfläche von 397 Hektar.
Der Bannwald Wildseemoor hat eine weitere Gemeinsamkeit mit dem Bannwald Pfrunger-Burgweiler Ried. Beide Gebiete sind nicht durchgehend bewaldet. Im Bannwald Wildseemoor gibt es die größten Hochmoorkolke Mitteleuropas (Seen auf Hochmoorflächen) sowie weitere vermoorte Flächen. Und im Pfrunger-Burgweiler Ried findet zur Zeit die größte Wiedervernässungsmaßnahme Baden-Württembergs statt. Als Folge davon werden auf den wiedervernässten Flächen in der Zukunft die Bäume teilweise absterben.
Am Beispiel der Bannwälder Wildseemoor und Pfrunger-Burgweiler Ried wird das bisherige Fehlen einer Schutzgebietskategorie "Wildnisgebiet" besonders deutlich. Eine Schutzgebietskategorie Wildnisgebiet wäre eindeutiger als die Kategorie Bannwald und würde auch besser zum Ausdruck bringen, dass Wildnisflächen nicht zwangsläufig bewaldet sein müssen. Zudem werden in Baden-Württemberg zur Zeit die Kernzonen des Biosphärengebiets Schwäbische Alb ebenfalls zu den Bannwäldern gerechnet und in den Statistiken und Informationssystemen unter diesem Begriff geführt. Auch hier ist Änderungsbedarf angesagt, indem die Biosphärengebiete mit ihren Kernzonen und Pflegezonen zukünftig als eigenständige Kategorie geführt werden.
Die jetzt erfolgte Ausweisung des größten Bannwalds in Baden-Württemberg kann man noch nicht als Zeichen des im Jahr 2011 erfolgten Regierungswechsels in BW hin zu einer Grün-Roten Landesregierung deuten. Denn die Ausweisung des Bannwalds wurde bereits von der Vorgängerregierung vorbereitet. Erfolge in Sachen Wildnis wird die neue Landesregierung erst und nur dann vorweisen können, wenn es ihr gelingt, in absehbarer Zeit den von der Bundesregierung im Rahmen ihrer Biodiversitätsstrategie für das Jahr 2020 vorgegebenen Wildnisanteil an der Landesfläche von mindestens zwei Prozent sicherzustellen. Und das bedeutet: möglichst rasche Ausweisung eines ersten Nationalparks in BW, mindestens eines weiteren Biosphärengebiets mit einem Kernzonenanteil von über 3 Prozent sowie Unterschutzstellung von mindestens 10 Prozent der Staatswaldfläche. Parallel dazu sollte wie beim Vorbild Nordrhein-Westfalen die Schutzgebietskategorie des Wildnisgebiets gesetzlich verankert werden.
Hier gibt es eine Übersicht über die Moore in Oberschwaben. Von dort sind alle Artikel in diesem Blog, die sich mit einzelnen Mooren befassen, verlinkt.
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