Freitag, 2. Januar 2015

Alpine Auen von nationaler Bedeutung in der Schweiz

In der Schweiz gibt es zur Zeit 67 alpine Auen von nationaler Bedeutung. Sie verteilen sich auf die sechs Kantone Bern, Glarus, Graubünden, Tessin, Uri und Wallis.

Die sechs Kantone der Schweiz mit alpinen Auengebieten von nationaler Bedeutung haben die folgende Anzahl dieser Schutzgebiete:
Bern:  10
Glarus: 1
Graubünden: 30
Tessin: 1
Uri: 7
Wallis: 18

Es gibt zwei Formen von alpinen Auengebieten, einmal die Gletschervorfelder und dann die alpinen Schwemmebenen (flache Gebiete oberhalb 1.800 m ü NN). Alpine Auengebiete von nationaler Bedeutung weisen jeweils eine vollständige Eigendynamik auf. Sie sind vom Menschen nicht beeinflusst. Im Inventar der Auen von nationaler Bedeutung lassen sich die alpinen Auen an Hand der Ordnungsnummer von den nicht alpinen Auen unterscheiden. Alpine Auen haben Ordnungsnummern größer als tausend. Die anderen Auen haben Ordnungsnummern kleiner als tausend. 

Die größte alpine Aue des Kantons Bern ist das Gletschervorfeld von Gauligletscher, Grienbärgligletscher, Hiendertelli mit einer Fläche von 392 Hektar. Das Gletschervorfeld liegt in einer Höhe von 1875 - 2830 m ü NN in den östlichen Berner Alpen im hintersten Urbachtal, einem Seitental des Haslitals (Meiringen, Innertkirchen).  

Die größte und einzige alpine Aue von nationaler Bedeutung im Kanton Glarus ist die alpine Schwemmebene Oberstafelbach mit einer Fläche von 20 Hektar. Sie liegt in einer Höhe von 1920 - 1970 m ü NN nördlich des Tödigipfels im hintersten Tal des Sandbachs.

Die größte alpine Aue von nationaler Bedeutung im Kanton Graubünden ist das Vorfeld des Roseg- und Tschierva-Gletschers mit einer Fläche von 383 Hektar. Das Gletschervorfeld liegt in einer Höhe von 1995 - 2820 m ü NN in der Berninagruppe im Oberengadin. 

Die größte und einzige alpine Aue von nationaler Bedeutung im Kanton Tessin ist das Vorfeld des Basòdino-Gletschers. Der Basòdino ist mit einer Höhe von 3.272 m ü NN der höchste Berg des Kantons. Diese alpine Aue hat eine Fläche von 75 Hektar und liegt in einer Höhe von 2250 - 2680 m ü NN.  

Die größte alpine Aue von nationaler Bedeutung im Kanton Uri ist das Gletschervorfeld des Brunnifirns mit einer Fläche von 222 Hektar und in einer Höhe von 2030 - 2830 m ü NN. Der Brunnifirn ist ein ca. 3 Kilometer langer Gletscher in der Gebirgsgruppe zwischen dem Rheintal, dem Reusstal und dem Klausenpass. Der Brunnifirn entwässert ins Reusstal (Vierwaldstätter See). 

Die größte alpine Aue von nationaler Bedeutung im Kanton Wallis und gleichzeitig die größte alpine Aue der Schweiz ist das Gletschervorfeld des Otemma-Gletschers (Glacier d`Otemma) mit einer Fläche von 439 Hektar und in einer Höhe von 2195 - 2920 m ü NN. Der Glacier d`Otemma befindet sich im hintersten Tal Val de Bagnes, einem linken Seitental des Rhonetals. Das Nährbecken des Gletschers wird von den Gipfeln Pigne d`Arolla, Mont Collon und Petit Mont Collon umrundet.

Wie ist nun der gesetzliche Hintergrund zu den alpinen Auengebieten von nationaler Bedeutung in der Schweiz?
1. Grundlage des Flächennaturschutzes in der Schweiz ist das Natur- und Heimatschutzgesetz. Dieses Gesetz bestimmt im Artikel 18a, Absätze 1 und 3, dass der Bundesrat (Regierung der Schweiz) die Biotope von nationaler Bedeutung bezeichnet. Der Bund bestimmt die Lage dieser Biotope und legt die Schutzziele fest.

2. Die vom Natur- und Heimatschutzgesetz abgeleitete Natur- und Heimatschutzverordnung bestimmt im Artikel 16, dass die Bezeichnung der Biotope von nationaler Bedeutung sowie die Festlegung der Schutzziele in besonderen Verordnungen (Inventaren) geregelt werden. Die Inventare sind nicht abschließend. Sie sind regelmäßig zu überprüfen und nachzuführen.

3. Die Auenverordnung mit dem Aueninventar (Bundesinventar der Auengebiete von nationaler Bedeutung) ist eine von mehreren Verordnungen gemäß Artikel 16 der Natur- und Heimatschutzverordnung. Die Auenverordnung wurde im Jahr 1992 erlassen. Zunächst umfasste die Auenverordnung fast nur Auen im außeralpinen Bereich.

4. Anfang der Neunziger Jahre wuchs das Bewustsein um die Schutzwürdigkeit der alpinen Auen. Es wurde das Projekt "Inventar der Gletschervorfelder und alpinen Schwemmebenen" (IGLES) ins Leben gerufen. Das Vorprojekt lief 1991-92, das Hauptprojekt 1995-98. In einer ersten Revision der Auenverordnung, die am 01.08.2001 in Kraft trat, wurde das Aueninventar um 65 alpine Auen ergänzt. Der Verordnungstext wurde nicht verändert. Für die alpinen Auen wurden Objektnummern von größer als 1000 eingeführt. 

5. Im Jahr 2002 wurde auch der Verordnungstext der Auenverordnung revidiert. Gletschervorfelder zeichnen sich in Zeiten des Gletscherrückgangs dadurch aus, dass ihre oberen Grenzen in Richtung Gletscherende sich verändern und sich die Auenfläche insgesamt vergrößert. Insofern unterschieden sich die alpinen Auen von allen anderen Schutzgebieten in der Schweiz. Die Auenverordnung muss diese Dynamik bei der Flächengröße der Schutzgebiete der alpinen Auen berücksichtigen.

6. Im Jahr 2014 findet eine erneute Revision der Auenverordnung statt. Hierbei soll der Perimeter einiger alpiner Auen von nationaler Bedeutung geändert werden, in erster Linie als Folge des Gletscherrückgangs. Zudem sollen neue alpine Auen von nationaler Bedeutung hinzugefügt werden, eine im Kanton Graubünden, drei im Kanton Wallis. 


Das Inventar der Auen von nationaler Bedeutung in der Schweiz umfasst zur Zeit insgesamt 283 Objekte. Sie bedecken eine Fläche von 22.640 Hektar. Einige Auen erstrecken sich über mehr als einen Kanton. Der Kanton mit den meisten Auen von nationaler Bedeutung ist Graubünden.

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