Der Bundesrat der Schweiz hat am 28.01.2015 entschieden, dass die Moorlandschaft von nationaler Bedeutung "Wetzikon/Hinwil" im Kanton Zürich erweitert werden soll. Die Änderung tritt am 01.03.2015 in Kraft.
Die Moorlandschaft Wetzikon/Hinwil ist im Inventar der Moorlandschaften von nationaler Bedeutung enthalten. Sie ist eine von zur Zeit sechs Moorlandschaften von nationaler Bedeutung im Kanton Zürich.
In den Jahren 1991/92 fand die Anhörung zum Entwurf der Moorlandschaftsverordnung statt. Der Bund schlug hierbei zunächst einen Flächenparameter von 380,69 Hektar für die Moorlandschaft Wetzikon/Hinwil vor. Der Kanton Zürich forderte eine Reduzierung dieser Fläche auf 340,61 Hektar. Hintergrund war, dass ein Teil des Gebiets für die sogenannte Oberlandautobahn bereits verplant war. Der Bund ging auf den Vorschlag des Kantons Zürich ein. Mit Inkrafttreten des Moorlandschaftsverordnung im Jahr 1996 hatte das Gebiet Wetzikon/Hinwil somit eine Fläche von 340,61 Hektar.
Nach Klagen von Grundstückseigentümern und Naturschutzverbänden hat das Schweizer Bundesgericht am 12.06.2012 entschieden, dass der seit 1996 bestehende Flächenparameter für die Moorlandschaft Wetzikon/Hinwil im Widerspruch zum verfassungsmäßigen Moorlandschaftsschutz steht und bestimmte zu schützende Gebiete nicht einbezieht. Dieses höchstrichterliche Urteil bedeutete das Ende der jahrzehntelangen Pläne für die Oberlandautobahn. Die Planungen für die Oberlandautobahn müssen jetzt wieder von vorn beginnen. Möglicherweise ist eine Führung der Oberlandautobahn im betreffenden Gebiet vollständig im Tunnel erforderlich.
Leider sind einige Flächen aus dem Vorschlag des Bundes von 1991/92 heute bereits überbaut. Deshalb kann der damals vorgeschlagene Flächenparameter von 380,69 Hektar für die Moorlandschaft Wetzikon/Hinwil nicht mehr vollständig geschützt werden. Der nun vom Bundesrat beschlossene Flächenparameter ist 361,43 Hektar und damit um 20,81 Hektar größer als der bisher bestehende Parameter.
Kommentar
Die Entwicklung bei der Moorlandschaft von nationaler Bedeutung Wetzikon/Hinwil ist begeisternd und erschreckend zugleich. Absolut positiv ist zu vermerken, dass das höchste Gericht der Schweiz den gesetzlich bestehenden Flächennaturschutz sogar höher gewichtet als jahrzehntealte, wichtige Autobahnplanungen. Das Gericht scheut sich nicht, dem Kanton Zürich wegen des Schutzes einer wenige hundert Hektar großen Moorlandschaft eine Autobahnplanung aufzuerlegen, die das betreffende Projekt um weitere Jahrzehnte verschieben und um einige 100 Millionen Franken verteuern wird.
Negativ schlägt zu Buche, dass solche gerichtlichen Auseinandersetzungen beim Flächennaturschutz oft Jahrzehnte dauern. Bis ein höchstinstanzliches Urteil erreicht wird, sind manchmal schon unumkehrbare Tatsachen geschaffen worden. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass allein schon aus finanziellen Gründen nur finanzstarke Organisationen sich solche Rechtsverfahren überhaupt leisten können. Auch beim vorliegenden Gebiet "Wetzikon/Hinwil" sind während der langen Verfahrensdauer bereits einige Flächen überbaut worden, die jetzt auch durch das höchstrichterliche Urteil nicht mehr in geschützte Moorgebiete rückverwandelt werden können.
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