Im österreichischen Bundesland Salzburg ist seit dem 01.02.2015 ein neues Nationalparkgesetz in Kraft (Salzburger Nationalparkgesetz - S.NPG). Der Salzburger Landtag hat das neue Gesetz am 15.10.2014 beschlossen und am 16.01.2015 im Landesgesetzblatt bekanntgemacht.
Das bisherige Nationalparkgesetz des Bundeslandes Salzburg stammt von 1983 (Gesetz vom 19. Oktober 1983 über die Errichtung des Nationalparkes Hohe Tauern im Land Salzburg). Das neue Nationalparkgesetz nimmt im § 1 nun auch auf die neue Funktion des Nationalparks Hohe Tauern als Teil des europäischen Schutzgebiets-Netzwerks Natura 2000 Bezug.
Weitere interessante Festlegungen im neuen Salzburger Nationalparkgesetz:
Die naturnahe Kulturlandschaft ist zur Sicherung der Biodiversität nachhaltig zu sichern. (§2 1.b.)
Kommentar: Das hört sich nach allem möglichen an, aber nicht nach Wildnis. Es stellt sich hier die Frage, ob der Nationalpark Hohe Tauern das Ziel der Unesco, wonach 75 Prozent der Fläche eines Nationalparks dem Prozessschutz dienen sollen, erfüllt.
Im Bereich der Kernzonen und der Sonderschutzgebiete ... haben die beiden zuerst genannten Schutzziele den Vorrang vor dem in der lit c enthaltenen Schutzziel. (§2 1.)
Kommentar: Das Ziel, dem Menschen ein eindrucksvolles Naturerlebnis zu ermöglichen, muss in den Kernzonen und Sonderschutzgebieten hinter den Zielen der Erhaltung der Schönheit und Ursprünglichkeit des Nationalparks und dem Ziel der Bewahrung der Lebensräume einschließlich der Kulturlandschaft zurückstehen. Das ist insofern bedenklich, als gerade in den Kernzonen und Sonderschutzgebieten sich die eindrucksvollste Natur darbietet.
Diesem Gesetz unterliegen nicht 1. die herkömmlichen Formen des Bergsteigens, des Wanderns, des Tourenskilaufes .. soweit in den Schutzbestimmungen für Sonderschutzgebiete nicht anderes bestimmt ist. (§3 (1) 1.)
Kommentar: Zumindest in den Kernzonen ist somit das nicht motorisierte Gehen für jedermann, an jedem Ort und zu jeder Zeit gewährleistet.
Der Nationalpark Hohe Tauern Salzburg gliedert sich in Kernzonen, Außenzonen und Sonderschutzgebiete. (§5)
In den Kernzonen sind folgende Tätigkeiten und Maßnahmen weiterhin zulässig: 1. Tätigkeiten im Rahmen der zeitgemäßen Almwirtschaft, ...3. Maßnahmen im Zug der Ver- und Entsorgung von Alm- und Schutzhütten, wenn sie nicht mit der Errichtung von Anlagen verbunden sind, 4. als forstliche Maßnahmen die plenterartige Entnahme, die Einzelstammentnahme und Schadholzaufarbeitung sowie in deren Rahmen die Ausübung bestehender Einforstungsrechte und Deckung des Eigenbedarfes der Almwirtschaft... (§6 (4))
Kommentar: Nicht einmal in den Kernzonen des Nationalparks darf sich somit Wildnis entwickeln. Die Wiesen können als Almen Verwendung finden. Die Wälder dürfen plenterartig genutzt werden. Was sagt eigentlich die Unesco zu dieser Kernzoneninterpretation eines Nationalparks? Wenigstens schließt das Gesetz aus, dass auch noch neue Straßen zu den Almen gebaut werden.
Der Nationalpark Hohe Tauern wurde ursprünglich mit dem Hauptzweck eingerichtet, der Nutzung der Wasserkraft durch Stauseen und Bachableitungen in dem betreffenden Gebiet der Alpen entgegenzutreten. Das ist durchaus positiv, vor allem vor dem Hintergrund, dass die Energiewirtschaft intensive Lobbyarbeit für die Nutzung der in den Hohen Tauern reichlich vorhandenen Wasserkraft ausgeübt hat. Die Ausweisung von Kernzonen und Wildnisgebieten war ursprünglich nicht der Hauptzweck des Nationalparks.
Diese Vorgeschichte scheint man immer noch zu spüren, wenn man das neue Nationalparkgesetz des Bundeslandes Salzburg liest. Allerdings sollte man sich irgendwann mal entscheiden, ob man einen international anerkannten Nationalpark haben will oder nur ein Wasserschutzgebiet.
Mit dem jetzt in Kraft getretenen Nationalparkgesetz wird man erst mal eine Weile leben müssen. Was kann getan werden, dass sich trotzdem der Wildnisgedanke im Nationalpark Hohe Tauern weiter durchsetzt? Der Gesetzgeber kann im Rahmen der Verordnungen, die für die Kernzonen und Sonderschutzgebiete zu erlassen sind, Nutzungen der Landschaft nach und nach zurückdrängen. Die öffentliche Hand sowie gemeinnützige Organisationen können zudem Land innerhalb der Kernzone kaufen und die dortigen Nutzungen nach und nach einstellen.
Das Label Nationalpark wird von der Region mehr und mehr als Aushängeschild und Werbung genutzt. Die Verwendung des Labels Nationalpark bringt jedoch auch Pflichten mit sich. Und zu diesen Pflichten gehört, dass der internationale Besucher des Nationalparks auch das antrifft, was man international unter dem Label Nationalpark erwartet.
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