Bei seiner 39. Sitzung vom 28.06. bis 08.07.2015 in Bonn hat sich das Welterbekomitee der Unesco besorgt über den Zustand der Weltnaturerbestätte Doñana-Nationalpark gezeigt.
Zunächst einmal hat die Unesco die Entscheidung des obersten spanischen Gerichtshofs begrüßt, wonach das Projekt zur Ausbaggerung und Vertiefung des Guadalquivir-Flusses als ungültig erklärt worden ist. Der spanische Staat wurde zugleich aufgefordert, eine dauerhafte Verpflichtung zum Stopp des Projekts einzugehen und keine zukünftigen Pläne für eine Vertiefung des Flusses zu genehmigen.
Positiv nimmt die Unesco auch die vorläufige Aufhebung einer allgemeinen Erlaubnis für die Gasförderung und für Speicherprojekte in der unmittelbaren Umgebung der Welterbestätte zur Kenntnis. Die Erlaubnis zur Gasförderung bleibt solange aufgehoben, bis eine Umweltverträglichkeitsstudie mit einer detailierten Prüfung der kumulativen Auswirkungen der Gasförderung fertiggestellt ist. Spanien wird aufgefordert, die Auswirkungen der geplanten Gasförderung auf das Weltnaturerbe gründlich zu prüfen.
Mit großer Sorge sieht die Unesco die geplante Wiedereröffnung der Aznalcóllar-Mine. Spanien wird dringend gebeten, einen klaren Plan zur Reaktion auf die mit dem Minenbetrieb verbundenen Risiken zu erarbeiten, bevor die Mine wiedereröffnet wird. Mit diesem Plan soll eine rasche Reaktion zum Schutz des Welterbes bei Unfällen des Minenbetriebs möglich werden.
Zur Kenntnis nimmt die Unesco auch, dass eine Arbeitsgruppe für die Erstellung eines besonderen Managementplans in den Bewässerungszonen im Norden der "Waldkrone" (forest crown) von Doñana eingesetzt worden ist.
Spanien wird zudem aufgefordert, einen aktualisierten Bericht zu den geplanten erhöhten Wasserentnahmen für Reiskulturen im Flussbereich oberhalb der Welterbestätte vorzulegen. Der Zustand des Doñana-Wasserleiters darf sich nicht verschlechtern. Zudem muss ein regelmäßiges Monitoring des Wasserleiters durchgeführt werden.
Spanien muss bis zum 01.12.2016 einen aktualisierten Bericht zum Zustand der Welterbestätte sowie zur Umsetzung der genannten Forderungen der Unesco vorlegen. Dieser Bericht soll bei der 41. Sitzung des Welterbekomitees im Jahr 2017 besprochen werden.
Die Unesco-Weltnaturerbestätte Doñana wurde im Jahr 1994 in die Welterbeliste eingeschrieben. Im Jahr 2005 wurde die Welterbestätte erweitert. Ihre Fläche beträgt zur Zeit 54.252 Hektar. Sie befindet sich in den Provinzen Huelva und Sevilla in der spanischen Region Andalusien. Die Welterbestätte umfasst das rechte Ufer des Guadalquivir-Flusses bei seiner Mündung in den Atlantik.
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