Mit dem Durchführungbeschluss (EU) 2025/256 der Kommission vom 7. Februar 2025 hat die EU eine achtzehnte aktualisierte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeographischen Region angenommen.
Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung werden auch FFH-Gebiete genannt.
Eine erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung für die kontinentale biogeographische Region wurde mit der Entscheidung 2004/798/EG verabschiedet. Diese Liste wurde zuletzt mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/433 der Kommission aktualisiert.
Die achtzehnte aktualisierte Liste berücksichtigt Gebiete, die zwischen dem 5. März 2023 und dem 29. Februar 2024 vorgeschlagen worden sind.
Die kontinentale biogeographische Region umfasst das Hohheitsgebiet Luxemburg sowie Teile der Unionsgebiete Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Kroatien, Italien, Österreich, Polen, Rumänien, Slowenien und Schweden.
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