Sonntag, 7. Juni 2015

Der bayerische Alpenplan - erfolgreiches Instrument der Raumordnung und Landesplanung


Der Alpenplan in Bayern besteht seit dem 01.09.1972. Ohne den Alpenplan sähen die bayerischen Alpen heute in großen Teilen anders aus. Der Alpenplan ist ein raumordnerisches Instrument. Über den Alpenplan werden keine expliziten Naturschutzgebiete ausgewiesen. Der Alpenplan als Teil des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) trifft jedoch Festlegungen zur zulässigen Verkehrserschließung der Alpen mit Seilbahnen, Skipisten, Straßen und Wegen.

Der Alpenplan teilt die bayerischen Alpen in drei Zonen ein. Die Zone C (Ruhezone) umfasst die Flächen mit dem strengsten Schutz. Sie erstreckt sich auf 42,53 Prozent des bayerischen Alpenraums (1.868,4 km²). In der Zone C sind neue Verkehrserschließungen unzulässig. Die Ausnahme bilden Verkehrswege für landeskulturelle Maßnahmen (Alm- und Forstwege). Die Zone B (Pufferzone) umfasst 22,23 Prozent der bayerischen Alpen (976,6 km²). In der Zone B sind an neue Verkehrserschließungen strenge Maßstäbe anzulegen. In der Zone A (Erschließungszone) verbleiben 35,24 Prozent der bayerischen Alpen (1.548,3 km²). Hier sind neue Verkehrserschließungen grundsätzlich möglich. Sie müssen jedoch auf ihre Raum- und Umweltverträglichkeit überprüft werden.

Die Zone C umfasst die folgenden Flächen in den bayerischen Alpen:


Allgäuer Alpen
Teile der Nagelfluhkette (Hochgrat)
Riedberger Horn und Umgebung
Gottesackerwände / Rohrmooser Tal
Iller zwischen Fischen und Oberstdorf
Fellhorn
Allgäuer Hauptkamm vom Biberkopf bis zum Hintersteiner Tal
Hirschberg bei Bad Hindelang
Breitenberg-Aggenstein

Ammergauer Alpen
Ammergauer Alpen von Füssen bis Garmisch-Partenkirchen

Wettersteingebirge
Gebiete um das Höllental und das Raintal
Arnspitze und Umgebung

Wallgauer Alpen
Zentrales Estergebirge
Gebiet zwischen Walchensee, Jachenau und Isar

Karwendel
gesamter deutscher Anteil des Karwendels 

Mangfallgebirge
Gebiet vom Fockenstein über Wildbad-Kreuth bis westlich Kiefersfelden
Gebiet nördlich des Wendelsteins

Chiemgauer Alpen
Gebiet um das Kranzhorn
Gebiet um den Spitzstein 
Kampenwand bis Geigelstein
Hochgern bis Bad Reichenhall

Berchtesgadener Alpen
Lattengebirge
Von Reiteralm über Watzmann bis Hoher Göll

Dass der Alpenplan kein zahnloser Tiger ist, zeigt das aktuelle Beispiel einer geplanten Verbindung der Skigebiete von Balderschwang und Grasgehren in den nordwestlichen Allgäuer Voralpen. Die für die Verbindung der beiden Skigebiete erforderliche Seilbahn sowie Skipiste führen zu einem Teil durch die Zone C des bayerischen Alpenplans (Südseite des Riedberger Horns). Obwohl die Skigebietsverbindung von den betroffenen Gemeinden massiv vorangetrieben wird, hat die bayerische Staatsregierung bereits signalisiert, dass sie die Verbindung nicht genehmigen wird.

Seit dem Bestehen des Alpenplans wurden keine Ausnahmegenehmigungen zum Bau von Seilbahnen und Skipisten in der Zone C erlassen. Hoffen wir, dass dies auch zukünftig so bleibt.

Der Alpenplan ist sicher kein Instrument, um den Wildnisanteil in den bayerischen Alpen zu vergrößern. Er ist jedoch eine gute Grundlage, um die schlimmsten Umweltschädigungen durch Seilbahnen und Skipisten zu unterbinden. Damit legt der Alpenplan eine gute Grundlage, damit es in Zukunft überhaupt noch Landschaften gibt, die man dann später mal einer strengeren Schutzgebietskategorie zuführen kann.

Der Königsee in den Berchtesgadener Alpen liegt in der Zone C des bayerischen Alpenplans.

       

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