Baden-Württemberg hat ab dem 01.02.2016 zwei Biosphärengebiete. Nach dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb, das am 31.01.2008 verordnet und 2009 von der Unesco anerkannt worden ist, wird jetzt der Südschwarzwald zum Biosphärengebiet ernannt.
Der baden-württembergische Naturschutzminister Alexander Bonde hat am 04.01.2016 die Verordnung zum Biosphärengebiet Südschwarzwald unterzeichnet. Nach der Veröffentlichung der Verordnung im Gesetzblatt wird das Biosphärengebiet ab dem 01.02.2016 wirksam. Die Verordnung liegt mit Datum vom 05.01.2016 noch nicht vor. Sobald die Verordnung öffentlich bekannt ist, werden wir hier in diesem Blog noch einmal darauf zurückkommen.
Die Anerkennung des Biosphärengebiets durch die Unesco steht noch aus. Möglicherweise wird das Biosphärengebiet Südschwarzwald bei der nächsten Sitzung des MAB-Komitees der Unesco im Sommer 2016 anerkannt. In Deutschland gibt es jetzt insgesamt 17 Biosphärenreservate. Zwei davon sind jedoch noch nicht von der Unesco anerkannt.
Baden-Württemberg ist das einzige Land im deutschsprachigen Raum, das den englischen Begriff "biosfere reserve" mit "Biosphärengebiet" übersetzt. Alle anderen deutschen Bundesländer sowie die Schweiz nutzen den Begriff "Biosphärenreservat". In Österreich sagt man "Biosphärenpark". Es wäre einmal eine Aufgabe für das deutsche MAB-Komitee zu bestimmen, was die bestmögliche deutsche Übersetzung des Begriffs "biosfere reserve" ist. "Reservat" scheint keine gute Übersetzung zu sein. Denn ein Indianerreservat in den USA heißt dort "Indian reservation". "Reserve" bedeutet somit im Deutschen etwas anderes als Reservat. Eine Reserve ist so etwas wie ein besonderes Gebiet, ein Modellgebiet usw.. (vielleicht könnte man sagen: Biosphären-Modellgebiet oder Biosphären-Vorbildlandschaft.) Lassen wir dieses Thema aber für den Moment und kehren wir zum Biosphärengebiet Südschwarzwald zurück.
29 Gemeinden in den Land-/Stadtkreisen Lörrach, Waldshut, Breisgau-Hochschwarzwald und Freiburg im Breisgau sind mit ihrer gesamten Fläche Teil des Biosphärengebiets. Die Gemeinde Weilheim im Landkreis Waldshut ist mit einem Teil ihrer Fläche dabei. Einige wichtige Gemeinden - darunter die Gemeinde Feldberg - sind jedoch leider nicht dabei. Dadurch erhält die Fläche des Biosphärengebiets eine etwas merkwürdige Form. Bei den 29 Gemeinden wird es zunächst mal bleiben. Erst in 10 Jahren, wenn eine Überprüfung des Biosphärengebiets durch die Unesco auf der Tagesordnung steht, gibt es die Chance, die Fläche des Biosphärengebiets zu vergrößern, wobei anzunehmen ist, dass dann auch andere Gemeiden gerne dem Biosphärengebiet beitreten werden.
Die Gesamtfläche des Biosphärengebiets ist 63.236 Hektar groß. Zum Vergleich: Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist 85.269 Hektar groß.
In den ersten drei Jahren des Bestehens des Biosphärengebiets übernimmt das Land Baden-Württemberg die gesamten Kosten. Danach gibt es eine Kostenteilung zwischen dem Land (70 Prozent) und den Gemeinden (30 Prozent). Die Gemeinden werden von den Landkreisen unterstützt.
In Bezug auf die Kernzonen des Biosphärengebiets Südschwarzwald ist das Land nun einen anderen Weg - wie ich meine den richtigen Weg - gegangen als beim Biosphärengebiet Schwäbische Alb. Am 04.12.2015, also einige Wochen vor der Verordnung des Biosphärengebiets Südschwarzwald, hat das Regierungspräsidium Freiburg eine Sammelverordnung über zahlreiche neue Bannwälder erlassen (Bannwald ist der baden-württembergische Begriff für ein Naturwaldreservat). Es handelt sich hier um diejenigen Waldflächen, die die Kernzonen des Biosphärengebiets Südschwarzwald bilden sollen.
Diese Vorgehensweise ist im Einklang mit den MAB-Richtlinien der Unesco. Kernzone von Biosphärengebieten sollen hierbei solche Gebiete werden, die vorher nach nationalem Recht als Schutzgebiete ausgewiesen worden sind. Ein Biosphärengebiet schafft also keine neuen Schutzgebiete. Es wird im Rahmen der Ausweisung eines Biosphärengebiets lediglich bestimmt, welche der bereits vorhandenen und nach nationalem Recht verordneten Schutzgebiete die Kernzonen des Biosphärengebiets werden sollen. Die Kernzone eines Biosphärengebiets ist keine eigenständige Schutzgebietskategorie, genauso wenig wie das Biosphärengebiet als Ganzes eine eigenständige Schutzgebietskategorie ist. Ein Biosphärengebiet ist vielmehr eine Modelllandschaft für das Wirtschaften des Menschen im Einklang mit der Natur.
Beim Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist man noch ganz anders vorgegangen. Dort sind die Kernzonen im Verordnungstext nicht einmal angegeben. Es wird lediglich auf die Kartenanhänge verwiesen. Die Mehrzahl der Kernzonen ist dort zudem kein nach nationalem Recht ausgewiesenes Schutzgebiet, also kein Bannwald. Das zuständige Regierungspräsidium Tübingen muss somit überlegen, ob diese Unzulänglichkeiten nicht im Hinblick auf die anstehende Überprüfung des Biosphärengebiets Schwäbische Alb durch die Unesco sowie die geplante Erweiterung des Biosphärengebiets im Jahr 2017 bereinigt werden können.
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