Das Welterbekomitee der UNESCO hat bei seiner 39. Sitzung, die vom 28.06. bis 08.07.2015 in Bonn stattfand, einige historische Stätten der Champagnerproduktion um die Stadt Reims in Frankreich als Weltkulturlandschaft dem UNESCO-Welterbe hinzugefügt.
Die neue Welterbestätte besteht aus drei Teilen:
1. Die historischen Weinberge von Hautvillers, Aÿ, Mareuil-sur-Aÿ und Saint-Nicaise
2. Die Avenue de Champagne in Epernay
3. Fort Chabrol in Epernay.
Diese drei Komponenten bilden den Herkunftsort der Trauben in den Hügeln, den Produktionsort des Champagners in den unterirdischen Kellern und das Verkaufs- und Verteilungszentrum des Champagners ab. Die Herstellung des Champagners vom 17. bis ins 19. Jahrhundert ist hier noch gut sichtbar und nachvollziehbar.
Die neue Welterbestätte trägt die englische Bezeichnung "Champagne Hillsides, Houses and Cellars". Sie umfasst eine Fläche von 1.102 Hektar. Dazu kommt eine Pufferzone von 4.251 Hektar. Die Koordinaten sind N49 4 39 E3 56 46. Die Welterbestätte befindet sich in und um die Stadt Reims. Nach der Verwaltungsreform in Frankreich befindet sich die Welterbestätte seit dem 01.01.2016 in der Region Alsace-Champagne-Ardenne-Lorraine (provisorische Bezeichnung).
Das Welterbekomitee hat dem französischen Staat die folgenden Empfehlungen mitgegeben:
1. Es soll ein aktualisierter Kalender für die Vollendung der zur Zeit in der Erarbeitung befindlichen Schutzgebietsausweisungen vorgelegt werden.
2. Zu den Windparkprojekten bei Pocancy-Champigneul soll eine Studie über die Auswirkungen auf die historischen Landschaften erarbeitet werden.
3. Die Steinbrüche im Saint-Nicaise-Hügel sollen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Landschaftsbild untersucht werden.
4. Für die Messung des Schutzes der Landschaft sollen Indikatoren entwickelt werden. Es sollen regelmäßige Messungen stattfinden.
5. Die Biodiversität der Landschaft soll gemessen, geschützt und weiterentwickelt werden.
6. Alle Projekte, die das Anwesen Mercier House südlich der Place de la République in Reims betreffen, müssen dem Welterbekomitee zur Begutachtung vorgelegt werden.
Der französische Staat muss dem Welterbekomitee bis zum 01.12.2016 einen Bericht über den Stand der Dinge zu den genannten sechs Punkten vorlegen. Bis zum 01.12.2017 muss ein Abschlussbericht zu den sechs Punkten vorgelegt werden, der dann bei der 42. Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees im Jahr 2018 behandelt wird.
Hier gibt es eine Übersicht über die UNESCO-Welterbestätten in Frankreich. Von dort sind alle Artikel dieses Blogs, die sich mit einzelnen Welterbestätten befassen, verlinkt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.