Jetzt kommt aber gleich die nächste Besonderheit. Die Mehrzahl von Park - also Pärke - wurde bis vor wenigen Jahren in der Schweiz praktisch nicht angewendet. Denn die Schweiz besaß über viele Jahrzehnte hinweg nur einen Park, einen Nationalpark. Und dieser Park wurde der Einfachheit halber lapidar "Schweizer Nationalpark" genannt. Wozu sollte man auch einen spezifischeren Namen erfinden, wenn es in der Schweiz nur einen Park gab und gibt?
Während also in allen Nachbarländern der Schweiz - in Frankreich, Italien, Österreich und Deutschland - seit den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts ein Nationalpark und Naturpark nach dem anderen eingerichtet wurde, blieb es in der Schweiz bei dem einen Park. (Liechtenstein ist auch noch ein Nachbarland der Schweiz, jedoch ein sehr kleines Land. Aber auch dort gibt es überraschend viele Schutzgebiete, auf die ich in diesem Blog gerne bei Gelegenheit zurückommen will).
Erst in den letzten Jahren haben sich die Verhältnisse in der Schweiz in Bezug auf die Pärke radikal geändert. Am Anfang stand eine Kampagne der privaten Naturschutzorganisation PRO NATURA ("gründen wir einen zweiten Nationalpark"). Daraufhin gab es Bestrebungen, das Schweizer Natur- und Heimatschutzgesetz so zu ändern, dass die Grundlage für die Schaffung neuer Pärke vorhanden war. Die Schweizer Regierung hat sich diesem Ansinnen gegenüber zuerst nicht besonders aufgeschlossen gezeigt. Sie musste dann durch eine Volksabstimmung (auch das ist eine Schweizer Besonderheit) dazu gezwungen werden, die gesetzliche Grundlage für weitere Pärke zu bereiten.
Das ist inzwischen erfolgt. Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz wurde am 1. Dezember 2007 um den Abschnitt 3b ("Pärke von nationaler Bedeutung") erweitert. Gemäß dem Artikel 23e wird es zukünftig in der Schweiz drei Parkkategorien geben:
- Nationalpark
- Regionaler Naturpark
- Naturerlebnispark
Am 7. November 2007 wurde - basierend auf dem Abschnitt 3b des Natur- und Heimatschutzgesetzes - auch noch eine Verordnung über die Pärke von nationaler Bedeutung erlassen (Pärkeverordnung, PäV). In dieser Verordnung werden die Anforderungen an die Pärke weiter präzisiert. So werden Mindestgrößen für die Parkflächen vorgeschrieben.
Die Kernzone eines Nationalparks muss mindestens 100 km² in den Voralpen und Alpen, 75 km² im Jura und auf der Alpensüdflanke und 50 km² im Mittelland betragen. Dazu müssen sich mindestens 25 km² der Kernzone unterhalb der Waldgrenze befinden. (Kommentar: tolle Bestimmung, niemand kann sich am notwendigen Schutz des Waldes vorbeischummeln).
Die Kernzone eines Naturerlebnisparks muss mindestens 4 km² betragen. Der Naturerlebnispark muss sich im Umkreis von höchstens 20 Kilometern des Kerns einer Agglomeration und in topographisch ähnlicher Höhenlage befinden. (Kommentar: eine geradezu bahnbrechende Gesetzgebung, die es zukünftig auch den Stadtbewohnern erlauben wird, in unmittelbarer Nähe wilde Natur zu erleben). Appell an das Bundesministerium für Umwelt in Deutschland: bitte diese Bestimmung in die bundesdeutsche Gesetzgebung übernehmen!
Inzwischen gibt es bereits zwei konkrete Projekte für neue Nationalpärke und über 20 Projekte für regionale Naturpärke. Der Züricher Sihlwald, in dem seit einigen Jahren 700 Hektar nicht mehr bewirtschaftet werden, ist der erste Kandidat für einen Naturerlebnispark. Die zukünftige Entwicklung bei den Pärken in der Schweiz bleibt spannend. Natürlich will ich in diesem Blog an der Sache dranbleiben.
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