Mittwoch, 19. August 2009

Kernzonen im Biosphärengebiet Schwäbische Alb

Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb im deutschen Bundesland Baden-Württemberg wurde am 31. Januar 2008 verordnet und im Mai 2009 von der Unesco anerkannt. Um den Anforderungen der Unesco für Biosphärenreservate zu genügen, mussten auch für das Biosphärengebiet Schwäbische Alb auf mindestens drei Prozent der Fläche Kernzonen ausgewiesen werden, in denen eine wirtschaftliche Nutzung der Natur unterbleibt.

Für das Biosphärengebiet Schwäbische Alb hat man bei der Ausweisung der Kernzonen einen sehr dezentralen Weg gewählt. An Stelle einer großen zentralen Kernzone wurden über 20 kleine, über das Gebiet verstreute Kernzonen ausgewiesen. Jede Gemeinde im Biosphärengebiet sollte mindestens eine Kernzone einbringen.


Dies erwies sich teilweise als sehr schwierig. So sah sich zum Beispiel die Gemeinde Dettingen an der Erms zunächst nicht in der Lage, dem Biosphärengebiet beizutreten. Denn im Gemeindegebiet konnte zunächst keine (Wald)Fläche gefunden werden, auf der die (forst)wirtschaftliche Nutzung eingestellt werden konnte. Erst quasi im letzten Moment vor der Ausweisung des Biosphärengebiets vollzog sich in der Gemeinde ein Wandel und man hat doch noch ein kleines Gebiet gefunden, das zukünftig wieder Wildnis werden soll.

Bei einem Blick auf die aktuellen Umrisse des Biosphärengebiets fällt auf, dass hier nicht immer ein logischer Verlauf vorliegt. So ist zum Beispiel im Südosten des Gebiets eine markante Einbuchtung vorhanden. Sie kommt daher, dass die Gemeinde Mehrstetten, die eigentlich zum Biosphärengebiet gehören sollte, dem Gebiet (noch) nicht beigetreten ist. Diese Gemeinde sah sich nicht in der Lage, drei Prozent ihrer Fläche aus der wirtschaftlichen Nutzung zu entlassen.

Es bleibt die Hoffnung, dass sich in den kommenden Jahren auch in der Gemeinde Mehrstetten noch ein Meinungswandel vollzieht, so dass das Gemeindegebiet ebenfalls zum Biosphärengebiet werden kann. Gleichfalls ist zu hoffen, dass in der Zukunft weitere Gemeinden am Rand der bisherigen Gebietsfläche dem Gebiet noch beitreten werden.

Es ist erschütternd und kaum nachzuvollziehen, dass es augenscheinlich in Baden-Württemberg vielfach immer noch nicht möglich ist, drei Prozent der Fläche aus der wirtschaftlichen Nutzung zu entlassen, der Natur zurückzugeben und dort die Natur wieder sich selbst organisieren zu lassen. Denn was bedeuten denn diese drei Prozent zukünftige Wildnis? Auf 97 Prozent der Fläche kann dann immer noch der Mensch schalten und walten, also Ackerbau und Forstwirtschaft betreiben, Straßen und Siedlungen bauen, Sportstätten und Freizeiteinrichtungen ausweisen und anderes mehr. Es ist schon ein Armutszeugnis für das Land, dass die Ausweisung dieser bescheidenen Wildnisflächen nicht energischer vorangetrieben wird. Von den Entwicklungsländern verlangt man hingegen selbstverständlich, dass dort die Natur großflächig geschützt wird.

Hoffen wir, dass sich auf diesem Gebiet demnächst ein Meinungswandel vollzieht. Denn die Unesco-Biosphärenreservate sollen ja Vorbildlandschaften sein und es ist anzustreben, dass die Unesco-Vorgaben für diese Landschaften früher oder später für das gesamte Land umgesetzt werden.
 
Weitere Informationen
 
Dieser Baum in der Kernzone Trailfinger Schlucht des Biosphärengebiets Schwäbische Alb kämpft mit dem rutschenden Geröllhang.

Geröllhalden wie hier in der Kernzone Fischburger Tal des Biosphärengebiets Schwäbische Alb gehören zu den besonders geschützten Biotopen gemäß §32 des Naturschutzgesetzes von Baden-Württemberg.



In den Kernzonen des Biosphärengebiets Schwäbische Alb wie hier im Brucktal herrscht außerhalb der freigegebenen Wege ein strenges Betretungsverbot.


Die Kernzone Pfannenberg des Biosphärengebiets Schwäbische Alb im hintersten Neidlinger Tal umfasst die Steilhänge mit Felsen am Albtrauf, hier gesehen von der Burgruine Reußenstein


Die Kernzone Mörikefels im Biospphärengebiet Schwäbische Alb befindet sich in der rechten Bildhälfte oberhalb des Taleinschnitts des Zipfelbachs, hier gesehen von der Limburg.



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