Für
das Biosphärengebiet Schwäbische Alb hat man bei der Ausweisung der
Kernzonen einen sehr dezentralen Weg gewählt. An Stelle einer großen
zentralen Kernzone wurden über 20 kleine, über das Gebiet verstreute
Kernzonen ausgewiesen. Jede Gemeinde im Biosphärengebiet sollte
mindestens eine Kernzone einbringen.
Dies
erwies sich teilweise als sehr schwierig. So sah sich zum Beispiel die
Gemeinde Dettingen an der Erms zunächst nicht in der Lage, dem
Biosphärengebiet beizutreten. Denn im Gemeindegebiet konnte zunächst
keine (Wald)Fläche gefunden werden, auf der die (forst)wirtschaftliche
Nutzung eingestellt werden konnte. Erst quasi im letzten Moment vor der
Ausweisung des Biosphärengebiets vollzog sich in der Gemeinde ein Wandel
und man hat doch noch ein kleines Gebiet gefunden, das zukünftig wieder
Wildnis werden soll.
Bei
einem Blick auf die aktuellen Umrisse des Biosphärengebiets fällt auf,
dass hier nicht immer ein logischer Verlauf vorliegt. So ist zum
Beispiel im Südosten des Gebiets eine markante Einbuchtung vorhanden.
Sie kommt daher, dass die Gemeinde Mehrstetten, die eigentlich zum
Biosphärengebiet gehören sollte, dem Gebiet (noch) nicht beigetreten
ist. Diese Gemeinde sah sich nicht in der Lage, drei Prozent ihrer
Fläche aus der wirtschaftlichen Nutzung zu entlassen.
Es
bleibt die Hoffnung, dass sich in den kommenden Jahren auch in der
Gemeinde Mehrstetten noch ein Meinungswandel vollzieht, so dass das
Gemeindegebiet ebenfalls zum Biosphärengebiet werden kann. Gleichfalls
ist zu hoffen, dass in der Zukunft weitere Gemeinden am Rand der
bisherigen Gebietsfläche dem Gebiet noch beitreten werden.
Es
ist erschütternd und kaum nachzuvollziehen, dass es augenscheinlich in
Baden-Württemberg vielfach immer noch nicht möglich ist, drei Prozent
der Fläche aus der wirtschaftlichen Nutzung zu entlassen, der Natur
zurückzugeben und dort die Natur wieder sich selbst organisieren zu
lassen. Denn was bedeuten denn diese drei Prozent zukünftige Wildnis?
Auf 97 Prozent der Fläche kann dann immer noch der Mensch schalten und
walten, also Ackerbau und Forstwirtschaft betreiben, Straßen und
Siedlungen bauen, Sportstätten und Freizeiteinrichtungen ausweisen und
anderes mehr. Es ist schon ein Armutszeugnis für das Land, dass die
Ausweisung dieser bescheidenen Wildnisflächen nicht energischer
vorangetrieben wird. Von den Entwicklungsländern verlangt man hingegen
selbstverständlich, dass dort die Natur großflächig geschützt wird.
Hoffen
wir, dass sich auf diesem Gebiet demnächst ein Meinungswandel
vollzieht. Denn die Unesco-Biosphärenreservate sollen ja
Vorbildlandschaften sein und es ist anzustreben, dass die
Unesco-Vorgaben für diese Landschaften früher oder später für das
gesamte Land umgesetzt werden.
Weitere Informationen
Das UNESCO-Biosphärengebiet Schwäbische Alb im Post vom 13.11.2020
Dieser Baum in der Kernzone Trailfinger Schlucht des Biosphärengebiets Schwäbische Alb kämpft mit dem rutschenden Geröllhang. |
Geröllhalden wie hier
in der Kernzone Fischburger Tal des Biosphärengebiets Schwäbische Alb gehören zu den besonders geschützten
Biotopen gemäß §32 des Naturschutzgesetzes von Baden-Württemberg. |
In den Kernzonen des Biosphärengebiets Schwäbische Alb wie hier im Brucktal herrscht außerhalb der freigegebenen Wege ein strenges Betretungsverbot. |
Die Kernzone Pfannenberg des Biosphärengebiets Schwäbische Alb im hintersten Neidlinger Tal umfasst die Steilhänge mit Felsen am Albtrauf, hier gesehen von der Burgruine Reußenstein |
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