Dienstag, 20. April 2010

Verordnung über FFH-Gebiete der Kanaren in Kraft

Mit der Verordnung vom 29. Dezember 2009 hat die Regierung der Kanaren eine Sammelverordnung über alle FFH-Gebiete der Inselgruppe in Kraft gesetzt. Die FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat) sind ein Bestandteil des EU-Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000. Die einzelnen Mitgliedsstaaten müssen die jeweiligen Gebiete gesetzlich schützen.

Die Verordnung ist unter www.gobcan.es/boc/2010/007/001.html einzusehen. (gobcan = gobierno de canarias / Regierung der Kanaren, boc = boletin oficial de Canarias / Gesetzblatt der Kanaren). 

Die Verordnung ist eine wahre Fleißarbeit. Sie besteht aus 1.574 Seiten. Der Hauptteil der Verordnung umfasst die Anhänge 1 und 2, die man als pdf-Datei herunterladen kann.

Im Anhang 1 sind für jedes FFH-Gebiet auf einer DIN-A 4 Seite ein Kartenausschnitt sowie bestimmte Daten zu finden. Im Anhang 2 sind die Koordinaten der Umgrenzung des jeweiligen Gebiets aufgelistet. Für eine Information zu den Gebieten ist der Anhang 1 vollkommen ausreichend.

Als FFH-Gebiete sind vielfach Gebiete geschützt, die bereits seit längerem einen Schutzstatus haben. Dazu gehören zum Beispiel der Nationalpark Caldera de Taburiente auf der Insel La Palma, der Naturpark Tamadaba auf der Insel Gran Canaria oder der Nationalpark Timanfaya auf der Insel Lanzarote. 

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