Das neue Bundesnaturschutzgesetz in Deutschland vom 29. Juli 2009 schuf im Paragraphen 24 eine neue Schutzgebietskategorie, das Nationale Naturmonument. Darunter wird ein Gebiet verstanden, das von herausragender Bedeutung ist. Das kann aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulurhistorischen oder landeskundlichen Gründen oder wegen der Seltenheit, der Eigenart oder Schönheit des Gebiets sein.
Die neue Schutzgebietskategorie des Nationalen Naturmonuments gehört zur gleichen Gruppe von Schutzgebieten wie die Kategorie des Nationalparks, mit dem es im Paragraphen 24 zusammengefasst ist. Wie bei den Nationalparks darf ein Nationales Naturmonument nur im Benehmen mit den zuständigen Bundesministerien erklärt werden (Paragraph 22 (5)). Bei allen anderen Schutzgebietskategorien sind die Bundesländer und ihre Behörden alleine zuständig.
Auf den ersten Blick löst die neue Schutzgebietskategorie des Nationalen Naturmonuments Skepsis aus. Gibt es nicht bereits viele bzw. zu viele Schutzgebietskategorien? Geht hier nicht die Übersicht verloren?
Auf den zweiten Blick wird jedoch klar, dass die neue Schutzgebietskategorie des Nationalen Naturmonuments möglicherweise sogar das Gegenteil bewirken wird, nämlich den Beginn einer Vereinfachung bei den Schutzgebietskategorien und eine bessere Anpassung an internationale Bestimmungen.
Die IUCN (Weltnaturschutzunion) hat im Jahr 1978 (Überarbeitung 1994) ein System eingeführt, mit dem alle Schutzgebiete der Welt kategorisiert werden können. Dieses System besteht aus sechs Kategorien. Die Kategorie III wird beschrieben als "Natural Monument or Feature" und entspricht damit ziemlich genau der jetzt in Deutschland neu eingeführten Schutzgebietskategorie des Nationalen Naturmonuments.
Bis jetzt gibt es noch keine verordneten Nationalen Naturmonumente in Deutschland. Aus dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern gibt es Ankündigungen, dass die Insel Vilm in der Ostsee bei Rügen das erste Nationale Naturmonument Deutschlands werden soll. Die Schutzgebietskategorie des Nationalen Naturmonuments war auch beim Siebengebirge in Nordrhein-Westfalen im Gespräch. Dort ging es darum, dass an Stelle des im Siebengebirge geplanten Nationalparks das Nationale Naturmonument die geeignetere Schutzgebietskateogorie wäre. Denn beim Nationalen Naturmonument gibt es nicht die Mindestgröße von 10.000 Hektar wie beim Nationalpark.
So ganz weiß zur Zeit auch das Bundesamt für Naturschutz noch nicht, wie das Nationale Naturmonument im Einzelnen ausgestaltet sein soll. Deshalb hat das Amt ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben begonnen, mit dem die Kriterien für die Ausweisung der Nationalen Naturmonumente untersucht werden sollen. Auch soll die Abgrenzung zu den anderen Schutzgebietskategorien wie Nationalpark oder Naturschutzgebiet genauer formuliert werden.
Es bleibt abzuwarten, ob die neue Schutzgebietskategorie des Nationalen Naturmonuments zukünftig in Deutschland nicht nur eine Randerscheinung darstellen wird. Wünschenswert ist, dass längerfristig pro Bundesland ca. 5 Nationale Naturmonumente ausgewiesen werden können. Und wünschenswert ist auch, dass es bei den Schutzgebietskategorien in Deutschland auch zukünftig weitere Bereinigungen und Anpassungen an die internationalen Standards geben wird.
Die Kategorie des Naturschutzgebiets ist hierfür ein Beispiel. Hierbei handelt es sich teilweise um Gebiete, in denen sich die Natur im Sinne des Prozessschutzes ohne Einwirkungen des Menschen entwickeln kann (IUCN-Kategorie I, strict nature reserve). Andererseits sind viele Naturschutzgebiete in Deutschland dazu da, einen bestimmen, durch jahrhundertelanges Wirtschaften des Menschen entstandenen Naturzustand zu konservieren. Hierzu sind dauerhafte Pflegemaßnahmen erforderlich. Ein Beispiel sind die Wacholderheiden der Juragebirge. Diese Naturschutzgebiete sind keine Wildnis und entsprechen der IUCN-Kategorie IV (Habitat/Species management area). Zukünftig sollte bereits bei der Kategorie eines Schutzgebiets klar sein, ob es sich um Widnis oder ob es sich um eine vom Menschen dauerhaft zu pflegende Landschaft handelt.
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