Donnerstag, 13. Januar 2011

Kärnten verordnet Europaschutzgebiet Tiebelmündung

Mit der Verordnung vom 24. November 2010 (Landesgesetzblatt Nr. 94/2010) hat die Kärnter Landesregierung das Europaschutzgebiet Tiebelmündung ausgewiesen. Das Schutzgebiet befindet sich am Ostufer des Ossiacher Sees bei der Mündung des Tiebelbachs.

Im Rahmen des EU-Natura 2000 Programms gibt es die FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat) sowie die Vogelschutzgebiete. In Kärnten werden diese Gebiete mit dem Begriff Europaschutzgebiet (ESG) bezeichnet. Diese Gebiete werden jeweils durch eine Verordnung ausgewiesen, wie dies auch bei den Naturschutzgebieten etc. der Fall ist. 


Das Europaschutzgebiet Tiebelmündung ist sowohl FFH-Gebiet als auch Vogelschutzgebiet. Seine Größe ist 58 Hektar. Das neue Europaschutzgebiet umfasst das bereits vorhandene 30 Hektar große Naturschutzgebiet Tiebelmündung zum größten Teil sowie das Landschaftsschutzgebiet Ossiacher See - Ost zum Teil. Ein Teil des Europaschutzgebiets wurde zur ökologischen Vorrangzone erklärt (Flutungsbereich), in der ganzjährig jegliches Betreten und Befahren verboten ist. 

Der Ossiacher See ist der drittgrößte der Kärntner Seen. Er befindet sich nordöstlich von Villach. Die Tiebel ist der Hauptzufluss des Ossiacher Sees. Sie erreicht den See von Osten her. Im Mündungsbereich der Tiebel hat sich ein Moor ausgebildet, das Bleistätter Moor.

Im neuen Europaschutzgebiet kommt eine Vielzahl von Vogelarten vor, unter anderem Schwarz- und Weißstorch, Fischadler, Eisvogel und Blaukehlchen. Die für die Ausweisung als FFH-Gebiet maßgebenden Biotope sind: Moorwälder (prioritär), natürliche eutrophe Seen, Flüsse der planaren bis montanen Stufe, feuchte Hochstaudenfluren sowie Übergangs- und Schwingrasenmoore.

Weitere Informationen
Die FFH-Gebiete in Kärnten im Post vom 13.03.2021


   

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