Mit der 41. Verordnung vom 20. 09. 2011 hat das österreichische Bundesland Vorarlberg die Verordnung über das Naturschutzgebiet "Gipslöcher" in Lech neu gefasst.
Eine erste Verordnung zum Naturschutzgebiet Gipslöcher datiert aus dem Jahr 1988. In der jetzt bekanntgemachten Neufassung hat sich am Gebietsumfang nichts geändert. Neu ist in der zweiten Verordnung eine genaue Beschreibung des Schutzzwecks. Gegenüber der ersten Verordnung werden auch die im Schutzgebiet geltenden Verbote präziser gefasst.
Leider wird in den Verordnungen des Bundeslandes Vorarlberg die Flächengröße der jeweiligen Schutzgebiete nicht genannt. Wünschenswert wäre es auch, dass in der pdf-Ausgabe der Landesgesetzblätter eine Karte mit der Umgrenzung des jeweiligen Schutzgebietes beigefügt ist. Zwar gibt es auch das geographische Informationssystem des Bundeslandes Vorarlberg. Das ist aber kein Ersatz, wenn es darum geht, die mit der aktuellen Verordnung geltenden Schutzgebietsgrenzen anzusehen und diese Schutzgebietsgrenzen mit den Daten aus früheren Verordnungen zu vergleichen.
Das Naturschutzgebiet Gipslöcher in Lech ist eines von zur Zeit 24 Naturschutzgebieten in Vorarlberg. Das Gebiet befindet sich bei Oberlech, einem hochgelegenen Ortsteil der weltbekannten Gemeinde Lech am Arlberg. Das Naturschutzgebiet besteht aus drei räumlich getrennten Teilgebieten. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von den unteren, mittleren und oberen Gipslöchern. Im Naturschutzgebiet kommen Gipsdolinen gehäuft vor. Das sind Einbruchkrater, die durch Auslaugung des gipshaltigen Untergrunds entstehen. Die Gipsdolinen sind Heimat einer besonderen und vielfältigen Flora.
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