Mit dem Durchführungbeschluss (EU) 2025/238 der Kommission vom 7. Februar 2025 hat die EU eine achtzehnte aktualisierte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der borealen biogeographischen Region angenommen.
Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung werden auch FFH-Gebiete genannt.
Eine erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung für die boreale biogeographische Region wurde mit der Entscheidung 2005/101/EG verabschiedet. Diese Liste wurde zuletzt mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/429 der Kommission aktualisiert.
Die achtzehnte aktualisierte Liste berücksichtigt Gebiete, die zwischen dem 5. März 2023 und dem 29. Februar 2024 vorgeschlagen worden sind.
Die boreale biogeographische Region umfasst die Unionsgebiete Estland, Lettland und Litauen sowie Teile der Unionsgebiete Finnland und Schweden.