Mit Stand 16. Januar 2025 hat Schweden 4.029 FFH-Gebiete und 554 Vogelschutzgebiete im Schutzgebietsnetz Natura 2000 der EU.
Das geht aus dem Natura 2000 Barometer der EU hervor.
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Mit Stand 16. Januar 2025 hat Schweden 4.029 FFH-Gebiete und 554 Vogelschutzgebiete im Schutzgebietsnetz Natura 2000 der EU.
Das geht aus dem Natura 2000 Barometer der EU hervor.
Mit Stand 16. Januar 2025 hat Spanien 1.474 FFH-Gebiete und 659 Vogelschutzgebiete im Schutzgebietsnetz Natura 2000 der EU.
Das geht aus dem Natura 2000 Barometer der EU hervor.
Mit Stand 16. Januar 2025 hat Slowenien 324 FFH-Gebiete und 31 Vogelschutzgebiete im Schutzgebietsnetz Natura 2000 der EU.
Das geht aus dem Natura 2000 Barometer der EU hervor.
Mit dem Durchführungbeschluss (EU) 2025/240 der Kommission vom 7. Februar 2025 hat die EU eine fünfte aktualisierte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der biogeographischen Steppenregion angenommen.
Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung werden auch FFH-Gebiete genannt.
Eine erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung für die biogeographische Steppenregion wurde mit der Entscheidung 2008/966/EG verabschiedet. Diese Liste wurde zuletzt mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/446 der Kommission aktualisiert.
Die fünfte aktualisierte Liste berücksichtigt Gebiete, die zwischen dem 5. März 2023 und dem 29. Februar 2024 vorgeschlagen worden sind.
Die biogeographische Steppenregion umfasst Teile des Unionsgebiets Rumäniens.
Mit Stand 16. Januar 2025 hat die Slowakei 644 FFH-Gebiete und 41 Vogelschutzgebiete im Schutzgebietsnetz Natura 2000 der EU.
Das geht aus dem Natura 2000 Barometer der EU hervor.
Mit dem Durchführungbeschluss (EU) 2025/239 der Kommission vom 7. Februar 2025 hat die EU eine sechzehnte aktualisierte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der pannonischen biogeographischen Region angenommen.
Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung werden auch FFH-Gebiete genannt.
Eine erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung für die pannonische biogeographische Region wurde mit der Entscheidung 2008/26 EG verabschiedet. Diese Liste wurde zuletzt mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/430 der Kommission aktualisiert.
Die sechzehnte aktualisierte Liste berücksichtigt Gebiete, die zwischen dem 5. März 2023 und dem 29. Februar 2024 vorgeschlagen worden sind.
Die pannonische biogeographische Region umfasst Teile der Unionsgebiete Tschechien, Rumänien und Slowakei und das Unionsgebiet Ungarn.
Mit Stand 16. Januar 2025 hat Rumänien 435 FFH-Gebiete und 171 Vogelschutzgebiete im Schutzgebietsnetz Natura 2000 der EU.
Das geht aus dem Natura 2000 Barometer der EU hervor.
Mit dem Durchführungbeschluss (EU) 2025/257 der Kommission vom 7. Februar 2025 hat die EU eine achtzehnte aktualisierte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der mediterranen biogeographischen Region angenommen.
Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung werden auch FFH-Gebiete genannt.
Eine erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung für die mediterrane biogeographische Region wurde mit der Entscheidung 2006/613 EG verabschiedet. Diese Liste wurde zuletzt mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/424 der Kommission aktualisiert.
Die achtzehnte aktualisierte Liste berücksichtigt Gebiete, die zwischen dem 5. März 2023 und dem 29. Februar 2024 vorgeschlagen worden sind.
Die mediterrane biogeographische Region umfasst die Unionsgebiete von Griechenland, Zypern und Malta sowie Teile der Unionsgebiete Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien und Portugal.
Mit Stand 16. Januar 2025 hat Portugal 108 FFH-Gebiete und 62 Vogelschutzgebiete im Schutzgebietsnetz Natura 2000 der EU.
Das geht aus dem Natura 2000 Barometer der EU hervor.
Mit dem Durchführungbeschluss (EU) 2025/242 der Kommission vom 7. Februar 2025 hat die EU eine zwölfte aktualisierte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der biogeographischen Region Makaronesien angenommen.
Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung werden auch FFH-Gebiete genannt.
Eine erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung für die biogeographische Region Makaronesien wurde mit der Entscheidung 2002/11/EG verabschiedet. Diese Liste wurde zuletzt mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/449 der Kommission aktualisiert.
Die zwölfte aktualisierte Liste berücksichtigt Gebiete, die zwischen dem 5. März 2023 und dem 29. Februar 2024 vorgeschlagen worden sind.
Die biogeographische Region Makaronesien umfasst die Kanaren (Spanien) sowie die Azoren und die Madeira-Gruppe (Portugal).
Mit Stand 16. Januar 2025 hat Polen 868 FFH-Gebiete und 145 Vogelschutzgebiete im Schutzgebietsnetz Natura 2000 der EU.
Das geht aus dem Natura 2000 Barometer der EU hervor.
Mit dem Durchführungbeschluss (EU) 2025/256 der Kommission vom 7. Februar 2025 hat die EU eine achtzehnte aktualisierte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeographischen Region angenommen.
Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung werden auch FFH-Gebiete genannt.
Eine erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung für die kontinentale biogeographische Region wurde mit der Entscheidung 2004/798/EG verabschiedet. Diese Liste wurde zuletzt mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/433 der Kommission aktualisiert.
Die achtzehnte aktualisierte Liste berücksichtigt Gebiete, die zwischen dem 5. März 2023 und dem 29. Februar 2024 vorgeschlagen worden sind.
Die kontinentale biogeographische Region umfasst das Hohheitsgebiet Luxemburg sowie Teile der Unionsgebiete Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Kroatien, Italien, Österreich, Polen, Rumänien, Slowenien und Schweden.
Mit Stand 16. Januar 2025 haben die Niederlande 140 FFH-Gebiete und 78 Vogelschutzgebiete im Schutzgebietsnetz Natura 2000 der EU.
Das geht aus dem Natura 2000 Barometer der EU hervor.
Mit dem Durchführungbeschluss (EU) 2025/238 der Kommission vom 7. Februar 2025 hat die EU eine achtzehnte aktualisierte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der borealen biogeographischen Region angenommen.
Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung werden auch FFH-Gebiete genannt.
Eine erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung für die boreale biogeographische Region wurde mit der Entscheidung 2005/101/EG verabschiedet. Diese Liste wurde zuletzt mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/429 der Kommission aktualisiert.
Die achtzehnte aktualisierte Liste berücksichtigt Gebiete, die zwischen dem 5. März 2023 und dem 29. Februar 2024 vorgeschlagen worden sind.
Die boreale biogeographische Region umfasst die Unionsgebiete Estland, Lettland und Litauen sowie Teile der Unionsgebiete Finnland und Schweden.
Mit dem Durchführungbeschluss (EU) 2025/244 der Kommision vom 7. Februar 2025 hat die EU eine achtzehnte aktualisierte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der atlantischen biogeographischen Region angenommen.
Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung werden auch FFH-Gebiete genannt.
Eine erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung für die atlantische biogeographische Region wurde mit der Entscheidung 2004/813/EG verabschiedet. Diese Liste wurde zuletzt mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/448 der Kommission aktualisiert.
Die achtzehnte aktualisierte Liste berücksichtigt Gebiete, die zwischen dem 5. März 2023 und dem 29. Februar 2024 vorgeschlagen worden sind.
Die atlantische biogeographische Region umfasst die Unionsgebiete Irland und Niederlande sowie Teile der Unionsgebiete Belgien, Dänemark, Deutschland, Spanien, Frankreich und Portugal.
Mit dem Durchführungbeschluss (EU) 2025/251 der Kommision vom 7. Februar 2025 hat die EU eine achtzehnte aktualisierte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der alpinen biogeographischen Region angenommen.
Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung werden auch FFH-Gebiete genannt.
Eine erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung für die alpine biogeographische Region wurde mit der Entscheidung 2004/69/EG verabschiedet. Diese Liste wurde zuletzt mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/427 der Kommission aktualisiert.
Die achtzehnte aktualisierte Liste berücksichtigt Gebiete, die zwischen dem 5. März 2023 und dem 29. Februar 2024 vorgeschlagen worden sind.
Die alpine biogeographische Region umfasst die Unionsgebiete der Alpen (Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und Slowenien), die Pyrenäen (Spanien und Frankreich), die Apenninen (Italien), das nördliche fennoskandische Gebirge (Finnland und Schweden), die Karpaten (Polen, Rumänien und Slowakei), das Dinarische Gebirge (Slowenien und Kroatien) und den Balkan, das Rila- und das Pirin-Gebirge, die Rhodopen und das Saschtinska-Sredna-Gora-Gebirge (Bulgarien).
Mit Stand 16. Januar 2025 hat Malta 40 FFH-Gebiete und 22 Vogelschutzgebiete im Schutzgebietsnetz Natura 2000 der EU.
Das geht aus dem Natura 2000 Barometer der EU hervor.
Mit Stand 7. August 2024 hat Luxemburg 48 FFH-Gebiete und 18 Vogelschutzgebiete im Schutzgebietsnetz Natura 2000 der EU.
Das geht aus dem Natura 2000 Barometer der EU hervor.
Mit Stand 7. August 2024 hat Lettland 329 FFH-Gebiete und 98 Vogelschutzgebiete im Schutzgebietsnetz Natura 2000 der EU.
Das geht aus dem Natura 2000 Barometer der EU hervor.
Mit Stand 7. August 2024 hat Italien 2.360 FFH-Gebiete und 639 Vogelschutzgebiete im Schutzgebietsnetz Natura 2000 der EU.
Das geht aus dem Natura 2000 Barometer der EU hervor.