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Sonntag, 18. Mai 2025

Natura 2000 der EU: 18. aktualisierte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der mediterranen biogeographischen Region

Mit dem Durchführungbeschluss (EU) 2025/257 der Kommission vom 7. Februar 2025 hat die EU eine achtzehnte aktualisierte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der mediterranen biogeographischen Region angenommen.

Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung werden auch FFH-Gebiete genannt.

Eine erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung für die mediterrane biogeographische Region wurde mit der Entscheidung 2006/613 EG verabschiedet. Diese Liste wurde zuletzt mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/424 der Kommission aktualisiert.

Die achtzehnte aktualisierte Liste berücksichtigt Gebiete, die zwischen dem 5. März 2023 und dem 29. Februar 2024 vorgeschlagen worden sind.  

Die mediterrane biogeographische Region umfasst die Unionsgebiete von Griechenland, Zypern und Malta sowie Teile der Unionsgebiete Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien und Portugal.

Weitere Informationen   

Freitag, 7. März 2025

Schutzgebietsnetz Natura 2000 der EU in Malta - Stand 16. Januar 2025

Mit Stand 16. Januar 2025 hat Malta 40 FFH-Gebiete und 22 Vogelschutzgebiete im Schutzgebietsnetz Natura 2000 der EU.

Das geht aus dem Natura 2000 Barometer der EU hervor.

Die Zahlen im Einzelnen:
Anzahl Gebiete
Natura 2000-Gebiete: 55
FFH-Gebiete: 40
Vogelschutzgebiete: 22
 
Landfläche
Natura 2000-Gebiete: 42 km² 
FFH-Gebiete: 41 km²
Vogelschutzgebiete: 16 km²
 
Meeresfläche
Natura 2000-Gebiete: 4.142 km²
FFH-Gebiete: 2.283 km²
Vogelschutzgebiete: 3.221 km²
 
Gesamtfläche
Natura 2000-Gebiete: 4.184 km² 
FFH-Gebiete: 2.324 km²
Vogelschutzgebiete: 3.237 km²
 
Flächenanteile
Natura 2000-Gebiete: 13,3 Prozent
FFH-Gebiete: 13,0 Prozent
Vogelschutzgebiete: 5,1 Prozent
 
Gegenüber dem vorherigen Stand gab es keine Veränderungen.
 
Weitere Informationen
Natura 2000 in Malta im Post vom 12.10.2020 in diesem Blog

Mittwoch, 4. September 2024

Natura 2000 der EU: 17. aktualisierte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der mediterranen biogeographischen Region

Mit dem Durchführungbeschluss (EU) 2024/424 der Kommission vom 2. Februar 2024 hat die EU eine 17. aktualisierte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der mediterranen biogeographischen Region angenommen.

Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung werden auch FFH-Gebiete genannt.

Eine erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung für die mediterrane biogeographische Region wurde mit der Entscheidung 2006/613/EG verabschiedet. Diese Liste wurde zuletzt mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2023/241 der Kommission aktualisiert.

Die 17. aktualisierte Liste berücksichtigt Gebiete, die zwischen dem 18. Juli 2022 und dem 6. Februar 2023 vorgeschlagen worden sind.

Die mediterrane biographische Region umfasst die Unionsgebiete Griechenlands, Zyperns und Maltas sowie Teile der Unionsgebiete von Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien und Portugal.

Die EU ist nach wie vor der Ansicht, dass einige Mitgliedstaaten nicht genug Gebiete vorgeschlagen haben.

Weitere Informationen

Mittwoch, 6. März 2024

UNESCO-Biosphärenreservate in den Staaten Europas (L - N)

In Europa gibt es zahlreiche UNESCO-Biosphärenreservate. 

Im heutigen Post in diesem Blog sind die Staaten Europas mit den Anfangsbuchstaben L - N mit der jeweiligen Zahl ihrer Biosphärenreservate aufgelistet. Zukünftige Artikel in diesem Blog, die sich mit den Biosphärenreservaten in einzelnen Staaten befassen, werden vom heutigen Post verlinkt.

Lettland
1 UNESCO-Biosphärenreservat
 
Liechtenstein
In Liechtenstein gibt es zur Zeit kein UNESCO-Biosphärenreservat.
 
Litauen
1 UNESCO-Biosphärenreservat
 
Luxemburg
1 UNESCO-Biosphärenreservat
 
Malta
In Malta gibt es zur Zeit kein UNESCO-Biosphärenreservat
 
Moldau
1 UNESCO-Biosphärenreservat

Monaco
In Monaco gibt es zur Zeit kein UNESCO-Biosphärenreservat.
 
Montenegro
2 UNESCO-Biosphärenreservate
 
Niederlande
2 UNESCO-Biosphärenreservate
 
Norwegen
1 UNESCO-Biosphärenreservat
 
Nordmazedonien
1 UNESCO-Biosphärenreservat
 
Weitere Informationen
UNESCO-Biosphärenreservate in den Staaten Europas im Post vom 27.03.2019 in diesem Blog

Montag, 8. Mai 2023

EU veröffentlicht 16. aktualisierte Liste der FFH-Gebiete in der mediterranen biogeographischen Region

Die Europäische Union hat im EU-Amtsblatt L 36/153 vom 07. Februar 2023 den "Durchführungsbeschluss (EU) 2023/241 der Kommission vom 26. Januar 2023 zur Annahme einer sechzehnten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der mediterranen biogeographischen Region" veröffentlicht.

Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB), (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.

An der mediterranen biogeographischen Region haben die EU-Staaten Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Malta, Portugal, Spanien und Zypern Anteil. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen. 

Die erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der mediterranen biogeographischen Region wurde mit der Entscheidung 2006/613/EG der Kommission verabschiedet. Die letzte Aktualisierung erfolgte mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/234 der Kommission.

Die sechzehnte Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete sowie geänderte Angaben zu bereits vorhandenen Gebieten, die von den Mitgliedsstaaten zwischen dem 17. September 2021 und dem 30. Januar 2022 gemeldet worden sind.

Nach Auffassung der EU Kommission haben einige Mitgliedstaaten nicht genug Gebiete vorgeschlagen, um die Anforderungen der Richtlinie 92/43/EWG im Hinblick auf bestimmte Lebensraumtypen und Arten zu erfüllen. Daher kann für diese Arten und Lebensraumtypen nicht davon ausgegangen werden, dass das Natura-2000-Netz vollständig ist. 

Weitere Informationen

   

Montag, 19. September 2022

Schutzgebietsnetz Natura 2000 der EU in Malta mit Stand Ende 2021 gemäß dem Natura 2000 Barometer

Das Natura 2000 Barometer der EU bietet auch Daten zu Malta. Der letzte Stand ist Ende 2021. 

Demnach gibt es in Malta 55 Natura 2000-Gebiete. Darunter sind 40 FFH-Gebiete und 22 Vogelschutzgebiete. Einige Gebiete sind sowohl FFH-Gebiete als auch Vogelschutzgebiete.

Die Natura 2000-Gebiete bedecken eine Landfläche von 42 km² und eine Meeresfläche von 4.142 km² (Gesamtfläche 4.184 km²). Die FFH-Gebiete umfassen eine Landfläche von 41 km² und eine Meeresfläche von 2.283 km² (Gesamtfläche 2.324 km²). Die Vogelschutzgebiete umfassen eine Landfläche von 16 km² und eine Meeresfläche von 3.221 km² (Gesamtfläche 3.237 km²).

Der Anteil der Natura 2000-Gebiete an der Landfläche Maltas ist 13,3 Prozent. Die FFH-Gebiete haben einen Anteil von 13,0 Prozent. Die Vogelschutzgebiete haben einen Anteil von 5,1 Prozent.

Zum Vergleich: Der Anteil der Natura 2000-Gebiete an der Landfläche der EU ist 18,6 Prozent.  

Weitere Informationen
Natura 2000 in Malta im Post vom 12.10.2020

 

Freitag, 15. April 2022

EU veröffentlicht 15. aktualisierte Liste der FFH-Gebiete in der mediterranen biogeographischen Region

Die Europäische Union hat im EU-Amtsblatt L39/716 vom 21.02.2022 den "Durchführungsbeschluss (EU) 2022/234 der Kommission vom 16. Februar 2022 zur Annahme einer fünfzehnten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der mediterranen biogeographischen Region" veröffentlicht.

Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.

An der mediterranen biogeographischen Region haben die EU-Staaten Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Malta, Portugal, Spanien und Zypern Anteil. Griechenland, Malta und Zypern liegen vollständig innerhalb der mediterranen biogeographischen Region. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen.

Die erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der mediterranen biogeographischen Region wurde mit der Entscheidung 2006/613/EG der Kommission verabschiedet. Die letzte (vierzehnte) Aktualisierung erfolgte mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/159 der Kommission. 

Die fünfzehnte Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete sowie geänderte Angaben zu bereits vorhandenen Gebieten, die von den Mitgliedsstaaten zwischen dem 10. August 2020 und dem 11. Februar 2021 gemeldet worden sind. 

Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass einige Mitgliedstaaten nicht genug Gebiete vorgeschlagen haben, um die Anforderungen der Richtlinie 92/43/EWG im Hinblick auf bestimmte Lebensraumtypen und Arten zu erfüllen. Daher kann für diese Arten und Lebensraumtypen nicht davon ausgegangen werden, dass das Natura-2000-Netz vollständig ist.

Weitere Informationen

 

Freitag, 28. Januar 2022

Internationale Schutzgebiete in Malta

Malta ist ein südeuropäischer Inselstaat im Mittelmeer.

Im heutigen Post in diesem Blog sind die internationalen Schutzgebiete in Malta aufgelistet. Artikel in diesem Blog, die sich mit einzelnen Schutzgebietskategorien befassen, sind und werden vom heutigen Post verlinkt.  
 
UNESCO-Weltnaturerbestätten
In Malta gibt es zur Zeit keine UNESCO-Weltnaturerbestätte.
 
Biosphärenreservate (UNESCO-MAB)
In Malta gibt es zur Zeit kein UNESCO-Biosphärenreservat.
 
UNESCO Global Geoparks
In Malta gibt es zur Zeit keinen UNESCO Global Geopark.
 
Ramsar-Konvention
In Malta gibt es zur Zeit zwei Ramsar-Gebiete: 
GHADIRA, IS-SIMAR
 
Grüne Liste der IUCN
In Malta gibt es zur Zeit kein Schutzgebiet, das auf der Grünen Liste der IUCN geführt wird. 
 
Europadiplom des Europarats
In Malta gibt es zur Zeit kein Schutzgebiet, das mit dem Europadiplom des Europarats ausgezeichnet worden ist.
 
Emerald Network (Netzwerk Smaragd) des Europarats
Das Schutzgebietsnetz Natura 2000 der EU gilt als Beitrag der EU zum Schutzgebietsnetz Smaragd.
 
EU-Natura 2000
Gemäß dem Natura 2000 Newsletter Nr. 50 vom Juli 2021 hat Malta 55 Natura 2000-Gebiete mit einer Gesamtfläche von 4.184 km².
Natura 2000 in Malta im Post vom 12.10.2020

Montag, 10. Januar 2022

Natura 2000 in Malta - Stand Dezember 2020

In der Ausgabe 50 des Newsletter Natur und Biodiversität Natura 2000 der EU vom Juli 2021 werden die Daten zu Natura 2000 mit Stand Dezember 2020 aufgelistet. Wir sehen uns die Daten an und vergleichen sie mit den Daten vom Dezember 2019.

Heute ist Malta an der Reihe. In Malta gab es im Betrachtungszeitraum keine Veränderungen bei der Zahl und der Fläche der Natura 2000-Gebiete.

Gesamtzahl der Natura 2000-Gebiete: 55 (unverändert)
Natura 2000-Gesamtfläche: 4.184 km² (unverändert)
 
Terrestrisch 
Fläche der FFH-Gebiete: 41 km² (unverändert)
Fläche der Vogelschutzgebiete: 16 km² (unverändert)
Gesamtfläche der Natura 2000-Gebiete: 42 km² (unverändert) 
Prozent der terrestrischen Staatsfläche: 13 % (unverändert)
 
Marin
Fläche der FFH-Gebiete: 2.283 km² (unverändert)
Fläche der Vogelschutzgebiete: 3.221 km² (unverändert)
Natura 2000-Gesamtfläche: 4.142 km² (unverändert)
 
Weitere Informationen 
Natura 2000 in Malta im Post vom 12.10.2020 


Montag, 8. März 2021

EU veröffentlicht 14. aktualisierte Liste der FFH-Gebiete in der mediterranen biogeographischen Region

Die Europäische Union hat im EU-Amtsblatt L51/187 vom 15.02.2021 den "Durchführungsbeschluss (EU) 2021/159 der Kommission vom 21. Januar 2021 zur Annahme einer vierzehnten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der mediterranen biogeographischen Region" veröffentlicht.

Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.

An der mediterranen biogeographischen Region haben die EU-Staaten Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Malta, Portugal, Spanien und Zypern Anteil. Griechenland, Malta und Zypern liegen vollständig innerhalb der mediterranen biogeographischen Region. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen.

Montag, 12. Oktober 2020

Natura 2000 in Malta

Das Natura 2000-Netz der EU muss in allen 27 Mitgliedstaaten der EU, somit auch in Malta umgesetzt werden.

Das Natura 2000-Netz wird aus der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) sowie aus der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten* (Vogelschutzrichtlinie) gebildet.

* Ersetzt die Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten.

Die biogeographischen Regionen 
Das Gebiet der EU wurde im Rahmen von Natura 2000 in neun biogeographische Regionen eingeteilt. Malta befindet sich vollumfänglich in der mediterranen biogeographischen Region.
 
Gebietscode
Die Natura 2000-Gebiete sind unter anderem durch einen Gebietscode gekennzeichnet. Der Gebietscode besteht aus zwei Buchstaben und sieben Ziffern. Der Gebietscode der maltesischen Natura 2000-Gebiete beginnt mit den Buchstaben MT.

Samstag, 30. Mai 2020

Die mediterrane biogeographische Region im EU-Schutzgebietsnetz Natura 2000


Die mediterrane biogeographische Region ist eine von insgesamt neun biogeographischen Regionen, mit denen im Rahmen des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 die Fläche der EU unterteilt wird.

Neun Staaten der EU haben Anteil an der mediterranen biogeographischen Region. Dies sind Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Malta, Portugal, Spanien und Zypern sowie Gibraltar (Vereinigtes Königkreich). Griechenland, Malta und Zypern liegen vollständig innerhalb der mediterranen biogeographischen Region. Die mediterrane biogeographische Region bedeckt 20,6 Prozent der Fläche der EU.

Das Mittelmeebecken erstreckt sich ca. 3.800 km von Ost nach West von der Spitze Portugals bis zu den Küsten des Libanon und ca. 1.000 km von Nord nach Süd von Italien bis Marokko und Libyen. Ungefähr die Hälfte der Pflanzen und Tieren, die in der FFH-Richtlinie genannt sind, kommen in der mediterranen biogeographischen Region vor. 


Sonntag, 29. März 2020

EU veröffentlicht 13. aktualisierte Liste der FFH-Gebiete in der mediterranen biogeographischen Region

Die Europäische Union hat im EU-Amtsblatt L 28/1 vom 31. Januar 2020 den "Durchführungsbeschluss (EU) 2020/96 der Kommission vom 28. November 2019 zur Annahme einer dreizehnten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der mediterranen biogeographischen Region" veröffentlicht.

Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.

An der mediterranen biogeographischen Region haben die EU-Staaten Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Malta, Portugal, Spanien, Vereinigtes Königreich (Territorium von Gibraltar) und Zypern Anteil. Griechenland, Malta und Zypern liegen vollständig innerhalb der mediterranen biogeographischen Region. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen.

Die erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der mediterranen biogeographischen Region wurde mit der Entscheidung 2006/613/EC der Kommission verabschiedet. Die letzte (elfte) Aktualisierung erfolgte mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/22 der Kommission.

Freitag, 15. Februar 2019

EU veröffentlicht zwölfte aktualisierte Liste der FFH-Gebiete in der mediterranen biogeographischen Region

Die Europäische Union hat im EU-Amtsblatt L 7/522 vom 09. Januar 2019 den "Durchführungsbeschluss (EU) 2019/22 der Kommission vom 14. Dezember 2018 zur Annahme einer zwölften aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der mediterranen biogeographischen Region" veröffentlicht.

Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.

An der mediterranen biogeographischen Region haben die EU-Staaten Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Malta, Portugal, Spanien, Vereinigtes Königreich (Territorium von Gibraltar) und Zypern Anteil. Griechenland, Malta und Zypern liegen vollständig innerhalb der mediterranen biogeographischen Region. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen.

Die erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der mediterranen biogeographischen Region wurde mit der Entscheidung 2006/613/EC der Kommission verabschiedet. Die letzte (elfte) Aktualisierung erfolgte mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/37 der Kommission.

Die zwölfte Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete sowie geänderte Angaben zu bereits vorhandenen Gebieten, die von den Mitgliedsstaaten zwischen dem 19. Juni 2017 und dem 2. März 2018 gemeldet worden sind.

Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass einige Mitgliedstaaten nicht genug Gebiete vorgeschlagen haben, um die Anforderungen der Richtlinie 92/43/EWG im Hinblick auf bestimmte Lebensraumtypen und Arten zu erfüllen. Daher kann für diese Arten und Lebensraumtypen nicht davon ausgegangen werden, dass das Natura-2000-Netz vollständig ist.

Donnerstag, 17. Mai 2018

EU veröffentlicht elfte aktualisierte Liste der FFH-Gebiete in der mediterranen biogeographischen Region

Die Europäische Union hat im EU-Amtsblatt L 15 vom 19. Januar 2018 den "Durchführungsbeschluss (EU) 2018/37 der Kommission vom 12. Dezember 2017 zur Annahme einer elften aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der mediterranen biogeographischen Region" veröffentlicht.

Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.

An der mediterranen biogeographischen Region haben die EU-Staaten Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Malta, Portugal, Spanien, Vereinigtes Königreich (Territorium von Gibraltar) und Zypern Anteil. Griechenland, Malta und Zypern liegen vollständig innerhalb der mediterranen biogeographischen Region. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen.

Die erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der mediterranen biogeographischen Region wurde mit der Entscheidung 2006/613/EC der Kommission verabschiedet. Die letzte (zehnte) Aktualisierung erfolgte mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2328 der Kommission.

Die elfte Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete sowie geänderte Angaben zu bereits vorhandenen Gebieten, die von den Mitgliedsstaaten zwischen dem 18. Februar 2016 und dem 27. Januar 2017 gemeldet worden sind. 

Samstag, 18. Februar 2017

EU veröffentlicht zehnte aktualisierte Liste der FFH-Gebiete in der mediterranen biogeographischen Region

Die Europäische Union hat im EU-Amtsblatt L 353 vom 23. Dezember 2016 den "Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2328 der Kommission vom 9. Dezember 2016 zur Annahme einer zehnten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der mediterranen biogeographischen Region" veröffentlicht.

Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB), (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.

An der mediterranen biogeographischen Region haben die EU-Staaten Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Malta, Portugal, Spanien, Vereinigtes Königreich (wegen Gibraltar) und Zypern Anteil. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen.

Die erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der mediterranen biogeographischen Region wurde mit der Entscheidung 2006/613/EG der Kommission verabschiedet. Die letzte Aktualisierung erfolgte mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/2374 der Kommission.

Die zehnte Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete sowie geänderte Angaben zu bereits vorhandenen Gebieten, die von den Mitgliedsstaaten zwischen dem 01. Januar 2015 und dem 31. Januar 2016 übermittelt worden sind. 

Die Liste umfasst die folgenden Daten:
  • Gebietscode
  • Bezeichnung des Gebiets
  • Vorhandensein von einem oder mehreren prioritären natürlichen Lebensraumtypen und/oder einer oder mehrerer prioritärer Arten im Sinne von Artikel 1 der Richtlinie 92/43/EWG
  • Fläche des Gebiets in Hektar
  • Länge des Gebiets in Kilometer (wo sinnvoll)
  • Geographische Koordinaten