Mit dem Durchführungbeschluss (EU) 2025/239 der Kommission vom 7. Februar 2025 hat die EU eine sechzehnte aktualisierte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der pannonischen biogeographischen Region angenommen.
Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung werden auch FFH-Gebiete genannt.
Eine erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung für die pannonische biogeographische Region wurde mit der Entscheidung 2008/26 EG verabschiedet. Diese Liste wurde zuletzt mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/430 der Kommission aktualisiert.
Die sechzehnte aktualisierte Liste berücksichtigt Gebiete, die zwischen dem 5. März 2023 und dem 29. Februar 2024 vorgeschlagen worden sind.
Die pannonische biogeographische Region umfasst Teile der Unionsgebiete Tschechien, Rumänien und Slowakei und das Unionsgebiet Ungarn.
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