Kroatien ist seit dem 1. Juli 2013 der 28. Mitgliedsstaat der EU. Die Mitgliedschaft in der EU bedeutet für Kroatien, dass dort ab sofort die Naturschutzrichtlinien der EU (FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie) voll zur Anwendung kommen. Die Vorbereitungen für die Umsetzung der beiden EU-Richtlinien in Kroatien sind seit Jahren im Gange. Bereits im Jahr 2003 wurde ein Gesetz verabschiedet, das ein ökologisches Netzwerk von Schutzgebieten als Vorbereitung von Natura 2000 ausgewiesen hat.
Voraussichtlich wird über ein Drittel der Fläche von Kroatien als FFH-Gebiet bzw. als Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Dieser Wert liegt weit über dem Durchschnittswert der EU. Das zeigt einerseits die Bereitschaft Kroatiens, die Biodiversität zu erhalten. Andererseits weist dies auch auf den außergewöhnlichen Naturreichtum des Landes hin. In Kroatien gibt es besonders viele endemische Arten. Kroatien ist eines der drei bedeutendsten europäischen Länder für botanischen Endemismus.
Im Rahmen der FFH-Richtlinie wird das Gebiet der EU in sogenannte biogeographische Regionen eingeteilt. Kroatien hat Anteil an drei biogeographischen Regionen. Das sind die kontinentale biogeographische Region, die alpine biogeographische Region und die mediterrane biogeographische Region.
Der Beitritt Kroatiens zur EU hat auch zu einer Ergänzung der Anhänge der FFH-Richtlinie geführt. Es kamen 14 neue Arten hinzu (vor allem endemische Fische und Reptilien). Zudem gibt es zwei neue Habitattypen (Tuffkaskaden der Karstflüsse und submediterranes Grasland des Molinio-Hordeion secalini). Insgesamt beherbergt Kroatien ein Viertel der Arten der FFH-Richtlinie und ein Drittel der Lebensraumtypen.
Die endgültige Liste der FFH-Gebiete und der Vogelschutzgebiete wird Kroatien in Kürze der EU vorlegen. Es wird erwartet, dass ca. 700 FFH-Gebiete und 38 Vogelschutzgebiete ausgewiesen werden.
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Dienstag, 30. Juli 2013
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