Samstag, 10. Januar 2015

Die Kernzonen in den Naturparks von Rheinland-Pfalz

Die Naturparks von Rheinland-Pfalz haben unter den Naturparks in Deutschland, Österreich und der Schweiz ein Alleinstellungsmerkmal. $19 (2) des Landespflegegesetzes von Rheinland-Pfalz ermöglicht die Einrichtung von Kernzonen in den Naturparks des Bundeslandes. Die Mehrzahl der Naturparks in Rheinland-Pfalz weist inzwischen solche Kernzonen auf. Allerdings haben diese Kernzonen eine vollkommen andere Bedeutung als zum Beispiel die Kernzonen in Biosphärenreservaten oder Nationalparks.

In Rheinland-Pfalz gibt es zur Zeit acht Naturparks. Die einzelnen Naturparks weisen die folgenden Kernzonen auf:


Naturpark Nassau
Dieser Naturpark besitzt drei Kernzonen. Im Gegensatz zu den anderen Naturparks tragen die Kernzonen jedoch keine Namen. 

Naturpark Nordeifel
Dieser Naturpark besitzt als einziger der acht Naturparks von Rheinland-Pfalz zur Zeit keine Kernzonen. Dies war der erste Naturpark in Rheinland-Pfalz. Er wurde im Jahr 1970 unter der Schutzgebietskategorie des Landschaftsschutzgebiets verordnet. Bis heute gibt es keine explizite Naturparkverordnung.

Naturpark Pfälzer Wald
Auch dieser Naturpark stellt eine Besonderheit dar. Der Naturpark Pfälzer Wald ist gleichzeitig Biosphärenreservat. Es gibt dort zur Zeit 16 Kernzonen. Das sind jedoch Kernzonen im Sinne eines Unesco-Biosphärenreservats mit strengem Schutz und entsprechen somit nicht den Kernzonen für Naturparks in Rheinland-Pfalz.

Naturpark Rhein-Westerwald
Dieser Naturpark besitzt 5 Kernzonen. Sie heißen Rheinbrohler Wald, Heimbacher Wald, Märkerwald, Fockenbachtal und Lahrer Herrlichkeit.

Naturpark Saar-Hunsrück
Dieser Naturpark besitzt 7 Kernzonen. Sie heißen Mannebachtal, Saartal-Leukbachtal, Osburger Hochwald, westlicher Zeil des Schwarzwälder Hochwalds, östlicher Teil des Schwarzwälder Hochwalds, Neuhof-Abentheuer, Südöstlicher Hochwald und Kirschweiler/Buhlenberg.

Naturpark Soonwald-Nahe
Dieser Naturpark besitzt 2 Kernzonen. Sie heißen Großer Soon und Lützelsoon.

Naturpark Südeifel
Dieser Naturpark besitzt 3 Kernzonen. Sie heißen Irsental-Mannerbachtal, Prümtal-Burscheidertal und Gaybachtal-Berscheiderbachtal.

Naturpark Vulkaneifel
Dieser Naturpark besitzt 4 Kernzonen. Sie heißen Salmwald, Liesertal Nord, Liesertal Süd und Üssbachtal. 

Erst im Mai 2014 hat der im Jahr 2005 eingerichtete Naturpark Soonwald-Nahe, der bisher keine Kernzonen aufwies, zwei Kernzonen erhalten. Der Ruf nach Kernzonen für den Naturpark Soonwald-Nahe wurde vor Ort laut, um Windkraftanlagen an besonders exponierten Standorten zu verhindern. Die Änderungsverordnung zum Naturpark Soonwald-Nahe vom 16.05.2014 geht darauf ein und verbietet unter anderem die Errichtung von Windenergieanlagen in den Kernzonen des Naturparks.

Das Verbot der Errichtung von Windkraftanlagen in den Kernzonen der Naturparks von Rheinland-Pfalz ist jedoch keineswegs die Regel. Das Landespflegegesetz nennt im Zusammenhang mit den Kernzonen das Thema der Windkraftanlagen nicht. So sieht zum Beispiel die Verordnung zum Naturpark Saar-Hunsrück kein Verbot der Errichtung von Windkraftanlagen in den sieben Kernzonen dieses Naturparks vor. Entsprechenden Wünschen nach der Einrichtung eines solchen Verbots trat erst vor kurzem die Landesregierung von Rheinland-Pfalz entgegen. Sie argumentierte, dass die Errichtung von Windkraftanlagen einer Vielzahl von Regeln und Auflagen unterliegt. Gemäß dieser Regeln und Auflagen dürfte die Errichtung von Windkraftanlagen in den Kernzonen der Naturparks vielfach scheitern, jedoch ist sie nicht ganz ausgeschlossen. In Bezug auf den bundesländerübergreifenden Naturpark Saar-Hunsrück wurde auch argumentiert, dass im saarländischen Teil des Naturparks, wo Kernzonen nicht bekannt sind, bereits Windkraftanlagen bis an die Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz heranreichen.

Die Kernzonen in den Naturparks von Rheinland-Pfalz haben eine vollkommen andere Bedeutung als die Kernzonen zum Beispiel in Nationalparks oder Biosphärenreservaten. Es geht bei den Kernzonen in den Naturparks von Rheinland-Pfalz nicht um den Schutz der Biodiversität und den Naturschutz. Bei den Kernzonen steht ausschließlich der Erholungsgedanke Pate. Der § 19 (2) des Landespflegegesetzes erklärt die Kernzonen als "Gebiete eines Naturparks, die eine Erholung in der Stille ermöglichen sollen und deshalb eines besonderen Schutzes bedürfen."      

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