Nach dem Nationalpark Harz ist der neue Nationalpark Hunsrück-Hochwald der zweite bundesländerübergreifende Nationalpark in Deutschland. Der Nationalpark Hunsrück-Hochwald erstreckt sich nicht nur über Teile von Rheinland-Pfalz, sondern mit einem kleinen Flächenanteil (knapp 1.000 Hektar) auch über das benachbarte Saarland, für das der Nationalpark Hunsrück-Hochwald ebenfalls der erste Nationalpark ist. Damit haben bis auf die Bundesländer Berlin und Bremen alle deutschen Bundesländer mindestens einen Nationalpark.
Bereits am 4. Oktober 2014 haben die Regierungschefs der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland den Staatsvertrag zum Nationalpark Hunsrück-Hochwald unterschrieben, der gleichzeitig das Gesetz zur Errichtung des Nationalparks darstellt. Was die politische Zustimmung zum Nationalpark betrifft, ergibt sich eine merkwürdige Konstellation. Während die Bundeskanzlerin (CDU), die Bundesregierung, die saarländische Ministerpräsidentin (CDU) und fast alle Fraktionen des saarländischen Landtags den Nationalpark befürworten, lehnt die CDU in Rheinland-Pfalz den Nationalpark ab. Der Saarländische Landtag hat das Nationalparkgesetz bereits am 15. Oktober 2014 verabschiedet.
Laut dem Staatsvertrag zeichnet sich der Nationalpark durch die folgenden Daten und Eigenschaften aus:
- Der Nationalpark soll die für den Hunsrück typischen, von Buchenwäldern und Mooren geprägten hochwertigen Naturlandschaften schützen.
- Der Nationalpark soll die Kriterien der Kategorie II der IUCN erfüllen.
- Die Fläche des Nationalparks, in der Prozessschutz herrscht, soll über einen Zeitraum von 30 Jahren schrittweise auf mindestens 75 Prozent der Gesamtfläche des Nationalparks ausgedehnt werden.
- Der Nationalpark liegt im Naturpark Saar-Hunsrück.
- Der Nationalpark liegt in den Verbandsgemeinden Birkenfeld, Hermeskeil, Herrstein und Thalfang am Erbeskopf (Rheinland-Pfalz) sowie Nohfelden und Nonnweiler (Saarland).
- Der Name des Nationalparks ist Hunsrück-Hochwald.
- Die Gebietskörperschaften, in deren Gebiet der Nationalpark liegt, dürfen den Zusatz "Nationalparkkreis", "Nationalparkverbandsgemeinde", "Nationalparkstadt" und "Nationalparkgemeinde" in ihrem kommunalrechtlich geführten Namen tragen.
- Die Nationalparkregion besteht aus dem Gebiet der Gemeinden und Verbandsgemeinden, die ganz oder teilweise im Nationalpark liegen.
- Der Nationalpark ist in zwei Zonen gegliedert, in die Naturzone und in die Pflegezone.
- Die Naturzone ist die Zone für die natürliche Entwicklung. Dazu gehören Flächen, auf denen die Natur und Landschaft der natürlichen Entwicklung überlassen bleiben (Wildnisbereiche) und Flächen, auf denen eine zeitlich befristete Gebietsentwicklung mit dem Ziel erfolgt, diese in Wildnisbereiche zu überführen (Entwicklungsbereiche).
- Die Pflegezone ist die Zone zur Pufferung der Naturzone und zur Erhaltung und Entwicklung extensiv genutzter Kulturlandschaftsteile.
- Die Naturzone hat einen Mindestanteil von 75 Prozent des Nationalparkgebiets.
- Die Entwicklungsbereiche der Naturzone sind während einer Entwicklungsphase von bis zu 30 Jahren in Wildnisbereiche zu überführen.
- Innerhalb von 5 Jahren nach Inkrafttreten des Staatsvertrags ist ein Nationalparkplan zu erstellen und alle 10 Jahre zu überprüfen.
- In einem bis zu 1.000 Meter breiten, im Randbereich des Nationalparks gelegenen Gebiet sind zum Schutz des angrenzenden Waldes ggf. Waldschutzmaßnahmen möglich.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.