Das Welterbekomitee bedauert, dass es bisher nicht möglich war, eine Einschätzung einer zukünftigen Rheinquerung in den Masterplan für die Entwicklung der Welterbestätte zu integrieren. Die zuständigen staatlichen Stellen werden aufgefordert, nach Wegen zu suchen, um eine solche Einschätzung vorzunehmen, damit ein klarer Handlungsfaden für die Politik bis Ende 2016 in dieser Angelegenheit vorliegt. Diese Einschätzung soll dem Unesco-Welterbe-Zentrum vorgelegt werden, damit er dort von den beratenden Organisationen durchgesehen werden kann.
Die Sichtbarkeitsuntersuchung bei den geplanten Standorten für Windräder wird vom Unesco-Welterbekomitee begrüßt. Ebenso wird der Beschluss der Landesregierung von Rheinland-Pfalz begrüßt, wonach die Kernzone und die Pufferzone des Welterbegebiets frei von Windrädern bleiben sollen. Vorschläge für Windräder außerhalb der Pufferzone sollen auf ihre Auswirkungen auf den einmaligen Wert der Weltkulturlandschaft Oberes Mittelrheintal untersucht werden.
Die Sichtbarkeitsuntersuchung soll von allen zuständigen Behörden anerkannt und für ihre Planungen berücksichtigt werden. Ähnliche Vorgehensweisen sollen bei den Plänen für Energie und andere Maßnahmen angewendet werden.
Die zuständigen staatlichen Stellen sollen mit ICOMOS, der beratenden Organisation der Unesco, zusammenarbeiten, um allgemeine Richtlinien für Windräder in oder in der Nähe von Welterbestätten zu entwickeln.
Die Versprechen der Landesregierungen von Hessen und Rheinland-Pfalz in Bezug auf eine Reduzierung des Eisenbahnlärms im Mittelrheintal werden zur Kenntnis genommen. Jedoch wird auch die nur begrenzte Wirksamkeit dieser Maßnahmen erkannt. Die staatlichen Stellen und die betroffenen Behörden werden aufgefordert, in ihren Infrastrukturprogrammen die Reduktion des Eisenbahnlärms bevorzugt anzugehen und technische Verbesserungen beim Fahrweg und bei den Tunnels umzusetzen.
Das Welterbekomitee betont auch die Notwendigkeit, für die gesamte Welterbestätte klare Vorgaben für das politische Handeln festzulegen, so dass eine einheitliche Entwicklung der Welterbestätte gewährleistet ist.
Die zuständigen staatlichen Stellen werden aufgefordert, bis zum 01.12.2016 einen aktualisierten Bericht zum Stand des Schutzes der Weltkulturlandschaft Oberes Mittelrheintal vorzulegen. Dieser Bericht soll dann bei der 41. Sitzung des Welterbekomitees im Jahr 2017 besprochen werden.
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