Das deutsche Bundesland Brandenburg hat mit der Verordnung 7/2016 vom 01. März 2016 das neue Naturschutzgebiet "Restsee Tröbitz" festgesetzt. Das neue Naturschutzgebiet hat eine Flächengröße von 45 Hektar. Es befindet sich im Landkreis Elbe-Elster in den Gemeinden Tröbitz und Uebigau-Wahrenbrück. Das Naturschutzgebiet liegt zudem innerhalb des Naturparks Niederlausitzer Heidelandschaft.
Das neue Naturschutzgebiet Restsee Tröbitz befindet sich an der Westgrenze des Niederlausitzer Braunkohlen-Bergbaureviers in einer Bergbaufolgelandschaft. Es umfasst einen oligotrophen (nährstoffarmen) Tagebausee sowie Pionier- und Vorwälder auf ehemaligen Kippenflächen. Schutzzweck des Naturschutzgebiets ist unter anderem die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Gewässern, Trockenrasen und Heiden, naturnahen Kippenvorwäldern und Forsten mit Potenzial für naturnahe Wälder. Das Gebiet soll auch ein wesentlicher Teil des überregionalen Biotopverbundes zwischen den Bergbaufolgelandschaften des nordwestlichen und westlichen Teils des Niederlausitzer Braunkohlen-Bergbaureviers sein.
Innerhalb des Naturschutzgebiets wurde eine Zone I mit einer Fläche von 32 Hektar festgelegt, in der weitergehende Schutzbestimmungen als im übrigen Naturschutzgebiet bestehen. In der Zone I ist es verboten, zu baden oder zu tauchen sowie Luftmatratzen oder andere Schwimmhilfen, Wasserfahrzeuge aller Art oder Surfbretter zu benutzen. In der Zone I ist auch die forstwirtschaftliche Bodennutzung nicht gestattet.
Das neue Naturschutzgebiet Restsee Tröbitz ist auch ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (Natura 2000 der EU). Die Naturschutzgebietsverordnung dient auch der gemäß der FFH-Richtlinie der EU erforderlichen Ausweisung des FFH-Gebiets als Schutzgebiet nach nationalem Recht.
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