Mittwoch, 27. Juli 2016

Neue EU-Verordnung Nr. 1143/2014 zu invasiven gebietsfremden Arten sowie neue Unionsliste in Kraft

Die neue EU-Verordnung 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 "über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 04.11.2014 in Kraft getreten.

Artikel 4 (1) der EU-Verordnung 1143/2014 legt fest, dass die EU-Kommission im Wege von Durchführungsrechtsakten eine Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (sog. Unionsliste) erstellt. Die Kommission führt mindestens alle sechs Jahre eine umfassende Überprüfung der Unionsliste durch und aktualisiert sie gegebenenfalls.

Mit Datum vom 13.07.2016 wurde nun im Amtsblatt der Europäischen Union die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 der Kommission zur Annahme einer Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.

Die Liste führt 37 invasive Tier- und Pflanzenarten auf. 14 davon sind Gefäßpflanzen, 16 sind Wirbeltierarten und 7 sind wirbellose Tiere. Die Arten werden in der Liste nur mit ihrem wissenschaftlichen Namen aufgeführt. 

Die Liste umfasst vier Spalten. In der ersten Spalte wird der wissenschaftliche Name der Art angegeben. In der zweiten Spalte wird der KN-Code für lebende Exemplare angegeben (Code der kombinierten Nomenklatur). In der dritten Spalte wird der KN-Code für reproduktionsfähige Teile angegeben. In der Spalte vier wird die Kategorie der Waren angegeben, mit denen eine Verbindung besteht.  
 

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