Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hat am 13. Juli 2016 die Verordnung über das Nationale Naturmonument "Ivenacker Eichen" erlassen. Die Ivenacker Eichen sind damit das erste Nationale Naturmonument nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern in ganz Deutschland.
Die Schutzgebietskategorie des Nationalen Naturmonuments wurde mit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 geschaffen. §24 (4) des Bundesnaturschutzgesetzes legt fest:
"Nationale Naturmonumente sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die
1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und
2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit
von herausragender Bedeutung sind. Nationale Naturmonumente sind wie Naturschutzgebiete zu schützen."
Bisher gab es für die neue Schutzgebietskategorie des Nationalen Naturmonuments noch nicht den Durchbruch in Deutschland. Aus anderen Bundesländern sind kaum diesbezügliche Planungen bekannt.
Das neue Nationale Naturmonument Ivenacker Eichen befindet sich im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in der Gemeinde Ivenack. Es umfasst den Ausschnitt einer Waldlandschaft mit den in ihr befindlichen Uralteichen. Das Nationale Naturmonument ist auch ein Teil des mit der Schutzwaldverordnung Ivenacker Hudewald vom 8. Februar 2010 festgesetzten Schutzwaldes. Die Fläche des Nationalen Naturmonuments beträgt 75 Hektar.
Schutzzweck des Nationalen Naturmonuments ist der Schutz der "tausendjährigen Eichen von Ivenack". Sie haben ein geschätztes Alter von 600 bis 1000 Jahren. Deshalb werden sie als Uralteichen bezeichnet. Die Eichen gehören zu den ältesten Bäumen Deutschlands. Die mächtigste der alten Eichen gilt als volumenreichste Eiche in Europa.
Die Eichen stehen in einem Hudewald. Das ist ein Wald, der jahrhunderteland als Weide für das Vieh genutzt wurde. In diesem parkartigen Wald blieben Solitärbäume stehen. Das Gebiet ist heute ein Tiergarten. Ein Baumwipfelpfad ist im Bau.
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