Montag, 28. November 2016

Geplanter Schweizer Nationalpark Adula bei Volksabstimmung gescheitert

Der in der Schweiz in den Kantonen Graubünden und Tessin geplante Nationalpark Adula ist am 27.11.2016 in einer Volksabstimmung gescheitert. Damit bleibt der sogenannte Schweizerische Nationalpark - ebenfalls im Kanton Graubünden - vorerst der einzige Nationalpark der Schweiz.

In der Charta des geplanten Nationalparks Adula ist festgehalten, dass von den 17 betroffenen Gemeinden mindestens 13 zustimmen müssen. Bei der Volksabstimmung am 27.11.2016 hat jedoch die Bevölkerung von 8 der 17 Gemeinden mehrheitlich mit Nein zum Nationalpark abgestimmt. Damit ist der Nationalpark gescheitert.


Alternativ hätten gemäß der Charta alle 9 Gemeinden mit einem Kernzonenanteil am Nationalpark zustimmen müssen. Auch dies ist nicht erfolgt. In Graubünden haben die Gemeinden Disentis/Mustér, Lumnezia/Vrin, Medel/Lucmagn, Nufenen, Sumvitg und Vals mehrheitlich den Nationalpark abgelehnt. Im Tessin haben die Gemeinden Serravalle und Blenio mehrheitlich abgelehnt. Die Gemeinden Vals und Blenio haben jeweils große Kernzonenanteile am geplanten Nationalpark. Die Ablehnung in einer dieser beiden Gemeinden war somit bereits ausreichend, das Nationalparkprojekt zu Fall zu bringen.

Der im Jahr 1914 gegründete Schweizerische Nationalpark ist ein Wildnisgebiet der IUCN-Kategorie Ia. Der Schweizerische Nationalpark entspricht damit nicht unbedingt den modernen IUCN-Kategorie II-Parken.

Beim geplanten Nationalpark Adula wäre dies anders gewesen. Der Park sollte eine Zonierung mit Kernzone und Umgebungszone aufweisen. Am 07.11.2007 wurde in der Schweiz die neue Pärkeverordnung in Kraft gesetzt. Der Nationalpark Adula wäre der erste Nationalpark der Schweiz gewesen, der entsprechend dieser Pärkeverordnung gestaltet gewesen wäre. Gemäß der neuen Pärkeverordnung muss die Kernzone eines in den Voralpen und Alpen gelegenen Nationalparks mindestens 100 km² groß sein. Mindestens 25 Prozent der Kernzone müssen sich unterhalb der Waldgrenze befinden. Die Umgebungszone muss die Kernzone möglichst vollständig umfassen und in einem angemessenen Verhältnis zur Kernzone stehen. Die Kernzone dient der freien Entwicklung der Natur. Die Umgebungszone dient zur Erhaltung und naturnahen Bewirtschaftung der Kulturlandschaft und zu deren Schutz vor nachteiligen Eingriffen.

Die Schweiz muss damit weiter auf einen zweiten Nationalpark warten. Ein weiteres Nationalparkprojekt gibt es im Kanton Tessin (Nationalpark Locarnese).        

 

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