Das Bundesland Brandenburg hat am 26. Oktober 2016 die Verordnung zum neuen Naturschutzgebiet "Magerrasen Schönwalde" erlassen und am 3. November 2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, Teil II, Nummer 58 veröffentlicht.
Das neue Naturschutzgebiet befindet sich im Landkreis Dahme-Spreewald und in der Gemeinde Schönwald. Die Fläche des neuen Naturschutzgebiets beträgt 12 Hektar. Die Gemeinde Schönwald liegt an der Autobahn A13 sowie an der Bahnstrecke Berlin-Görlitz am Rand des Spreewalds. Das Naturschutzgebiet befindet sich beidseits der Bahnstrecke nordwestlich des Bahnhofs.
Innerhalb des Naturschutzgebiets wurde eine Zone 1 mit einer Fläche von 4,3 Hektar festgesetzt, in der weitere Regelungen der Nutzung gelten.
Der Schutzzweck des neuen Naturschutzgebiets ist unter anderem die Erhaltung und Entwicklung von Eichenwäldern, Trockenrasen, Staudenfluren und Säumen trockenwarmer Standorte sowie Vorwaldstadien, die Erhaltung und Entwicklung besonders geschützter Pflanzenarten, die Erhaltung und Entwicklung sowie potenzielles Wiederausbreitungszentrum wild lebender Tierarten sowie die Erhaltung und Entwicklung des Magerrasenkomplexes.
Mit der Ausweisung des neuen Naturschutzgebiets werden auch die FFH-Gebiete "Magerrasen Schönwalde" und "Magerrasen Schönwalde Ergänzung" als Schutzgebiet nach nationalem Recht festgesetzt.
Die besonderen Schutzbestimmungen für die Zone 1 beinhalten unter anderem,
dass deren Flächen nicht beweidet werden,
dass die Walderneuerung nur durch Naturverjüngung erfolgt,
dass die Nutzung in der Zone 1 nur einzelstamm- bis truppweise durchgeführt wird,
dass keine Ansitzeinrichtungen erstellt werden,
dass keine Kirrungen, Waldwiesen, Wildäcker und Ablenkfütterungen angelegt werden,
und dass die Ackerflächen in extensive Grünlandflächen bzw. Ackerbrache umgewandelt werden.
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