Freitag, 27. Januar 2017

Kärntner Naturpark Weißensee bleibt bis mindestens 31.12.2031 bestehen

Mit der 76. Verordnung vom 13. Dezember 2016 hat die Kärntner Landesregierung die vom  06.06.2006 stammende Verordnung zum Naturpark Weißensee dahingehend geändert, dass der Naturpark Weißensee bis zum 31.12.2031 weiterbesteht.

Die Verordnung zum Naturpark Weißensee wäre zum 31. Dezember 2016 außer Kraft getreten. Dieses Datum des Außerkrafttretens ist nun auf den 31.12.2031 verschoben worden.

Die zeitliche Befristung der Verordnungen zu den Naturparks in Kärnten macht insofern Sinn, als es sich bei den Naturparks nicht um eigenständige Schutzgebiete handelt. Im Kärntner Naturschutzgesetz werden die Naturparks im § 26 aufgeführt. Gemäß §26 (1) können nur bestehende Landschaftsschutz-, Naturschutz- und Europaschutzgebiete zum Naturpark erklärt werden. Die Verordnung eines Naturparks bringt somit für das betreffende Gebiet keinen zusätzlichen Schutz.


Voraussetzungen für einen Naturpark sind gemäß § 26 (1) in erster Linie das Vorliegen günstiger Voraussetzungen für eine Begegnung des Menschen mit der Natur und das Bestehen einer fachlichen Information und Betreuung. Sind diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben, wird die Gültigkeit einer Naturparkverordnung nicht mehr verlängert. Das Schutzgebiet, das dem Naturpark zugrundeliegt, besteht jedoch weiterhin.

Grundlage des Naturparks Weißensee ist das Landschaftsschutzgebiet Weißensee. Dieses Landschaftsschutzgebiet befindet sich im Bezirk Spittal an der Drau und in den Gemeinden Weißensee und Stockenboi. Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Fläche von 7.618,2 Hektar. Es wurde im Jahr 1970 verordnet. 

Der Weißensee befindet sich am Fuß der Gailtaler Alpen. Es ist der höchstgelegene der großen Kärntner Badeseen.

In Kärnten gibt es zur Zeit zwei Naturparks. Der zweite Park ist der Naturpark Dobratsch.     

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