Mittwoch, 31. Mai 2017

Nordrhein-Westfalen verordnet das Nationale Naturmonument Bruchhauser Steine

Mit der Verordnung vom 24. März 2017 über das Nationale Naturmonument Bruchhauser Steine (NNM-VO Bruchhauser Steine) hat das Bundesland Nordrhein-Westfalen ein neues Schutzgebiet von nationaler Bedeutung geschaffen.

Gemäß §2 der Verordnung umfasst das Nationale Naturmonument eine von Silikatfelsen überragte Waldfläche einschließlich der im Gebiet liegenden kulturhistorischen Anlagen. Das Nationale Naturmonument bedeckt eine Fläche von ca. 23,7 Hektar. Es befindet sich in der Stadt Olsberg im Hochsauerlandkreis.

Gemäß der Präambel der Verordnung stellen die Bruchhauser Steine eine äußerst markante und hunderte Millionen Jahre alte Felsformation dar. Sie überragen den Istenberg um bis zu 92 Meter. Diese herausragende Naturerscheinung ist aus naturgeschichtlichen und kulturhistorischen Gründen und wegen der Seltenheit der auf ihnen vorkommenden Pflanzen von nationaler Bedeutung. Die Bruchhauser Steine stellen eines der bedeutendsten Geotope Deutschlands dar.


Innerhalb von drei Jahren ab Inkrafttreten der Verordnung ist ein Pflege- und Entwicklungsplan aufzustellen. Der Feldstein, einer der Bruchhauser Steine, darf weiterhin mittels der vorhandenen Aufstiegshilfe bestiegen werden. 

Die Schutzgebietskategorie des Nationalen Naturmonuments wurde im Jahr 2010 neu in das Bundesnaturschutzgesetz und in der Folge dann auch in das Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen aufgenommen. Die Bruchhauser Steine sind das erste Nationale Naturmonument in Nordrhein-Westfalen und erst das zweite Nationale Naturmonument in Deutschland. Die Akzeptanz der neuen Schutzgebietskategorie lässt in vielen Bundesländern noch zu wünschen übrig. Nationale Naturmonumente sind kleine Nationalparks.     

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.