Damit entspricht das Bundesland Salzburg der EU-FFH-Richtlinie, wonach die in den EU-Listen eingetragenen Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung auch als Schutzgebiete nach nationalem Recht ausgewiesen werden müssen.
Das Europaschutzgebiet Königsbachtal wurde mit der 44. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 22. Juni 2017 ausgewiesen.
Das Gebiet befindet sich in der Osterhorngruppe der Salzburger Kalkvoralpen sowie auf der Gemarkung der Gemeinden St. Gilgen und Strobl. Das Gebiet umfasst den in den beiden Gemeinden gelegenen Abschnitt des Königsbachs einschließlich der beiderseitigen Geländestreifen.
Der Schutzzweck ist die dauernde Erhaltung der Klammstrecke mit ihrem Wasserlauf, die dauernde Erhaltung der standortgemäßen Waldbestockung im Umfeld der Klamm sowie die dauernde Erhaltung der Moosart "Gekieltes Zweizeilblattmoos".
Das Europaschutzgebiet Lonka-Mäander wurde mit der 43. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 29. Juni 2017 ausgewiesen.
Das Gebiet befindet sich auf der Gemarkung der Gemeinde Mariapfarr in einem geschützten Landschaftsteil und umfasst eine Fläche von 1,03 Hektar.
Der Schutzzweck ist die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Schmetterlingsart "Blauschillernder Feuerfalter".
Das Europaschutzgebiet Rupanin wurde mit der 41. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 22. Juni 2017 ausgewiesen.
Das Gebiet befindet sich im Gemeindegebiet von Weißpriach im Kar der Rupaninalm in den Schladminger Tauern. Das Gebiet umfasst eine Fläche von 144 Hektar.
Der Schutzzweck ist die Erhaltung des prioritären Lebensraumtyps "Alpine Pionierformationen des Caricion bicoloris-atrofuscae“ (Alpines Schwemmland).
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