Samstag, 1. Dezember 2018

Neues Biosphärenreservat Drömling in Niedersachen und Sachsen-Anhalt geplant

In den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt soll der Drömling als neues Biosphärenreservat ausgewiesen werden. Nach der nationalen Ausweisung soll die Anerkennung als Biosphärenreservat im Rahmen des MAB-Programms durch die UNESCO beantragt werden.

Am 4. März 2014 gab es einen gemeinsamen Kabinetsbeschluss der Bundesländer Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zur Bildung einer Arbeitsgruppe für die Erarbeitung der Grundlagen eines Antrags an die UNESCO zur Anerkennung des Biosphärenreservats.

Im Amtsblatt Nr. 11/2018 vom 15. November 2018 des Landes Sachsen-Anhalt hat das Umweltministerium das öffentliche Beteiligungsverfahren zum Entwurf der Verordnung über das Biosphärenreservat Drömling öffentlich bekanntgemacht. Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist vom 19.11. bis zum 21.12.2018 möglich. Die Biosphärenreservatsverordnung wird später die bestehende Naturparkverordnung Drömling ersetzen.

Der Naturpark Drömling in Sachsen-Anhalt war eines von 14 Großschutzgebieten des Nationalparkprogramms der DDR aus dem Jahr 1990. Inzwischen wurden knapp 4.000 Hektar des Gebiets wiedervernässt. Diese Gebiete könnten die Kernzone des zukünftigen Biosphärenreservats bilden. Der größere Teil des zukünftigen Biosphärenreservats befindet sich in Sachsen-Anhalt.

In Niedersachsen gab es von 2002 bis 2012 das Naturschutzgroßprojekt Niedersächsischer Drömling mit einer Fläche von ca. 4.300 Hektar. Die Kernzonen des Biosphärenreservats in Niedersachsen sollen die bestehenden Naturwaldflächen bilden.   

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