Samstag, 26. Januar 2019

Brandenburg verordnet zwölf weitere FFH-Gebiete (25. Erhaltungszielverordnung)

Das Bundesland Brandenburg hat mit der fünfundzwanzigsten Verordnung zur Festsetzung von Erhaltungszielen und Gebietsabgrenzungen für Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (25. Erhaltungszielverordnung – 25. ErhZV) vom 18. Oktober 2018 zwölf weitere FFH-Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000 nach nationalem Recht festgesetzt.

Veröffentlicht wurde die Verordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl) Teil II, Nr. 72 vom 30.10.2018. Gemäß der FFH-Richtlinie der EU heißen die FFH-Gebiete, die die EU in ihre jeweiligen Listen aufnimmt, "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung". Diese Gebiete werden zu "Besonderen Schutzgebieten", sobald sie der zuständige Staat nach nationalem Recht festsetzt.

Im Rahmen der 25. ErhZV wurden Gebiete, die vollständig oder anteilig in den Landkreisen Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Teltow-Fläming liegen, verordnet. Dies sind die zwölf FFH-Gebiete in Brandenburg, die mit der 25. ErhZV festgesetzt wurden:


Annaburger Heide
Elbe bei Mühlberg
Große Röder
Insel im Senftenberger See
Kleine Elster oberhalb Doberlug-Kirchhain
Kremitz
Peickwitzer Teiche
Pulsnitz und Niederungsbereiche
Schwarzwasserniederung
Schweinitzer Fließ und Hölle Freileben
Sorgenteich
Teichgebiet Kroppen-Frauendorf  

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