In einem Aufforderungsschreiben hat die EU-Kommission im Januar 2019 Bulgarien, Deutschland und Italien aufgefordert, das Natura 2000-Netz fertigzustellen.
Konkret geht es darum, bestimmte Verpflichtungen aus der FFH-Richtlinie (Habitat-Richtlinie, Richtlinie 92/43/EWG des Rates) umzusetzen. Dies betrifft vor allem den Artikel 4 (4) der FFH-Richtlinie:
Artikel 4 (4): Ist ein Gebiet aufgrund des in Absatz 2 genannten Verfahrens als
Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung bezeichnet worden, so weist der
betreffende Mitgliedstaat dieses Gebiet so schnell wie möglich —
spätestens aber binnen sechs Jahren — als besonderes Schutzgebiet aus
und legt dabei die Prioritäten nach Maßgabe der Wichtigkeit dieser
Gebiete für die Wahrung oder die Wiederherstellung eines günstigen
Erhaltungszustandes eines natürlichen Lebensraumtyps des Anhangs I oder
einer Art des Anhangs II und für die Kohärenz des Netzes Natura 2000
sowie danach fest, inwieweit diese Gebiete von Schädigung oder
Zerstörung bedroht sind.
Dazu gehört die Verpflichtung, die auf der EU-Liste geführten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) innerhalb von sechs Jahren als Besondere Schutzgebiete (BSG, Schutzgebiete nach nationalem Recht) auszuweisen. Dazu gehört auch die Verpflichtung, die zur Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen
Erhaltungszustands der geschützten Arten und Lebensräume erforderlichen
Erhaltungsmaßnahmen zu ergreifen.
Bulgarien hat gemäß dem Schreiben der EU-Kommission innerhalb der vorgeschriebenen Frist nur neun von 230 Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung als Besondere Schutzgebiete ausgewiesen. Zudem hat es Bulgarien generell und fortgesetzt versäumt, gebietsspezifische detaillierte Erhaltungsziele und -maßnahmen für sämtliche Gebiete festzulegen.
Deutschland hat es gemäß den Angaben der EU-Kommission versäumt, innerhalb der vorgeschriebenen Fristen 787 von
4606 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung als Besondere
Schutzgebiete auszuweisen. Darüber hinaus hat Deutschland es auch generell und fortgesetzt
versäumt, für alle Natura-2000-Gebiete hinreichend detaillierte Ziele
festzulegen. Die EU-Kommission ist ferner der Auffassung, dass Deutschland
es versäumt hat, dafür zu sorgen, dass die Behörden in sechs
Bundesländern Managementpläne aktiv und systematisch an die
Öffentlichkeit weiterleiten.
Italien hat es gemäß den Angaben der EU-Kommission versäumt, 463 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, für die die Frist
abgelaufen ist, als Besondere Schutzgebiete auszuweisen. Darüber hinaus hat Italien es gemäß der EU-Kommission generell und fortgesetzt versäumt,
gebietsspezifische detaillierte Erhaltungsziele und die erforderlichen
Erhaltungsmaßnahmen festzulegen, die den ökologischen Erfordernissen der
natürlichen Lebensraumtypen in allen 19 Regionen und zwei autonomen
Provinzen entsprechen.
Die angeschriebenen Staaten haben jetzt zwei Monate Zeit zur Beantwortung der Argumente der EU-Kommission. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.
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