Mittwoch, 27. Februar 2019

EU veröffentlicht dritte aktualisierte Liste der FFH-Gebiete in der biogeographischen Steppenregion

Die Europäische Union hat im EU-Amtsblatt L 7/1 vom 09. Januar 2019 den "Durchführungsbeschluss (EU) 2019/15 der Kommission vom 14. Dezember 2018 zur Annahme einer dritten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der biogeographischen Steppenregion" veröffentlicht.

Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.

An der biogeographischen Steppenregion hat nur Rumänien Anteil. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen.


Die erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der biogeographischen Steppenregion wurde mit der Entscheidung 2008/966/EG der Kommission verabschiedet. Die letzte (zweite) Aktualisierung erfolgte mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2013/736 der Kommission.

Die dritte Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete sowie geänderte Angaben zu bereits vorhandenen Gebieten, die von Rumänien zwischen dem 19. Juni 2017 und dem 2. März 2018 gemeldet worden sind.

Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass Rumänien für die biogeografische Steppenregion nicht genug Gebiete vorgeschlagen hat, um die Anforderungen der Richtlinie 92/43/EWG im Hinblick auf bestimmte Lebensraumtypen und Arten zu erfüllen. Daher kann für diese Arten und Lebensraumtypen nicht davon ausgegangen werden, dass das Natura-2000-Netz vollständig ist.

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