Mittwoch, 8. Mai 2019

Thüringen erlässt Gesetz über das Nationale Naturmonument "Grünes Band Thüringen"

Das Bundesland Thüringen hat am 11. Dezember 2018 das Thüringer Gesetz über das Nationale Naturmomument "Grünes Band Thüringen" (Thüringer-Grünes-Band-Gesetz - ThürGBG-) erlassen.

Mit dem Gesetz soll die Erinnerung an die mit der Teilung Deutschlands verbundenen Folgen bewahrt werden. Der einstige Grenzstreifen der Deutschen Demokratischen Republik soll Teil eines europäischen Biotopverbundes werden. Durch das Gesetz wird ein Teil des einstigen Grenzschutzstreifens der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik an der innerdeutschen Grenze, beginnend an der Landesgrenze Thüringens zu Sachsen-Anhalt, dann entlang der Landesgrenzen zu Niedersachsen, Hessen und Bayern und endend an der Landesgrenze zu Sachsen, unter Schutz gestellt. 

Die Fläche des neuen Nationalen Naturmonuments beträgt 6.500 Hektar. Das Nationale Naturmonument wird auf der einen Seite durch die Landesgrenze und auf der anderen Seite durch den Verlauf des Kolonnenweges begrenzt. Die Stiftung Naturschutz Thüringen ist Träger des Nationalen Naturmonuments.

Die Nationalen Naturmonumente werden im §24 (4) des Bundesnaturschutzgesetzes genannt. Das Grüne Band Thüringen ist das erste Nationale Naturmonument in Thüringen.   

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