Das Bundesland Sachsen-Anhalt hat am 28.10.2019 ein Gesetz über die Festsetzung des Nationalen Naturmonuments "Grünes Band Sachsen-Anhalt - Vom Todesstreifen zur Lebenslinie" (Grünes-Band-Gesetz Sachsen-Anhalt - GBG LSA)
erlassen.
Das neue Nationale Naturmonument umfasst eine Fläche von 4.754 Hektar und eine Länge von 343 Kilometern. Gemäß dem Gesetz ist das Nationale Naturmonument auf der einen Seite durch die
Landesgrenze und auf der anderen Seite durch den Verlauf des
grenznächsten Kolonnenweges begrenzt.
Der Schutzzweck des neuen Nationalen Naturmonuments umfasst einerseits die Erinnerungslandschaft auch für zukünftige Generationen und andererseits die besonderen Biotopstrukturen, die sich von der Umgebung abheben.
Das neue Nationale Naturmonument umfasst Teile der Landkreise Stendal, Altmarkkreis Salzwedel, Börde und Harz. Dies ist das erste Nationale Naturmonument in Sachsen-Anhalt sowie das fünfte Nationale Naturmonument in Deutschland.
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