Donnerstag, 30. Januar 2020

Tiroler Inn ist auf einer Länge von 80 Kilometern "hochwertige Gewässerstrecke"

Mit der 78. Verordnung vom 26. Juni 2018 hat die Tiroler Landesregierung einen Abschnitt des Inns zur hochwertigen Gewässerstrecke erklärt.

Die Verordnung gründet sich auf den § 5 Abs. 3 und 4 lit. a des Tiroler Naturschutzgesetzes. Gemäß dem § 5 kann die Landesregierung durch Verordnung Abschnitte fließender natürlicher Gewässer, welche die Voraussetzungen nach Abs. 4 erfüllen, zu hochwertigen Gewässerstrecken erklären. Hierzu muss auf einer längeren Strecke keine Unterbrechung des Gewässerkontinuums vorliegen (freie Fließstrecken).

Der Inn wurde nun von der Koordinate mit Rechtswert 110.631 und Hochwert 251.700 bis zu der Koordinate mit Rechtswert 42.885 und Hochwert 236.325 wird zur hochwertigen Gewässerstrecke erklärt. Dies ist der Abschnitt des Inns zwischen Haiming (bei Imst, kurz unterhalb der Mündung des Ötztals in das Inntal) und Rotholz (zu Strass im Zillertal, bei der Einmündung des Zillertals in das Inntal). Die Länge des jetzt unter Schutz gestellten Flussabschnitts beträgt 80 Kilometer.

Die Verordnung ist bis 31. Dezember 2039 befristet.

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